…von der Bw. verschiedenes Subjekt, weshalb eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Frage komme. Vielmehr seien die Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen für die Beurteilung der Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung des festgesetzten Säumniszuschlages grundsätzlich ohne Einfluss (VwGH 22.3.1995, 94/13…
…Bei der Bw. und Frau M. handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine saldierende Betrachtungsweise bei zwei unterschiedlichen Steuersubjekten kommt nicht in Betracht. (VwGH 17.9.1997, 93/13/0080) Der, der Säumniszuschlagsvorschreibung zu Grunde liegende Abgabenbetrag hätte bereits am 15. Februar 2002 entrichtet…
…Abgabenkonto der Berufungsführerin, sondern auf dem Abgabenkonto eines anderen Steuersubjektes angefallen ist. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kann daher nicht angewendet werden; vielmehr tritt die Tilgungswirkung bei Umbuchungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabeschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen erst im Zeitpunkt der Antragstellung ein, selbst wenn das…
…da bei verschiedenen, durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen (Steuersubjekten) regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber stünden. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme deswegen nicht in Betracht (VwGH 17.9.1997, 93/13/0080). Im Vorlageantrag vom 17.6.2009 führte die Berufungswerberin ergänzend aus, im Kaufvertrag…
…selbst wenn zwei Unternehmen eng miteinander verbunden sind, zwei verschiedene Steuersubjekte vorliegen und somit eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Betracht kommt. Damit kann aber auch dem Argument des Vorliegens eines Guthabens bei der zweiten Firma nicht Rechnung getragen werden. Da die erkennende Behörde gleichfalls…
…der Finanzierung steuerlich zulässig. Da der Verbindlichkeitenstand in Höhe von S 50.000.000,00 bis dahin bestand ist die saldierende Betrachtungsweise nicht anzuwenden und die Zinsen daher als Betriebsausgaben anzuerkennen. Es erfolgte die Vorlage der Berufung. Strittig ist im vorliegendem Fall, ob die Zinsen…
…von Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte…
…der 100%igen Beteiligung der Bw. an der X-GmbH zwei unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen, für die eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Betracht kommt. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Steuersubjekten stehen einander regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden…
…einer Belastung auf einem Konto eine Gutschrift auf einem anderen Konto gegenüberstehe, ist zu entgegnen, dass eine saldierende Betrachtungsweise zwischen zwei unterschiedlichen Steuersubjekten (zwei Steuernummern) nicht zulässig ist. Bestehen wirtschaftliche Verbindungen zwischen zwei Steuersubjekten, steht regelmäßig der Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatzsteuer durch das leistende…
…Abgabenkonto des Geschäftspartners ausgewiesen wurde, liegen unterschiedliche Steuersubjekte (Berufungswerberin und Geschäftspartner) vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden…
…dem Finanzamt keine Nachteile entstanden seien, geht insofern ins Leere, als - unabhängig von der ohnedies verspäteten Entstehung des Guthabens auf dem Abgabenkonto seines Sohnes - eine saldierende Betrachtungsweise im Steuerrecht nicht zulässig ist. Zum einen handelt es sich beim Bw. als Übergeber und seinem Sohn als…
…festzuhalten, dass ungeachtet der wirtschaftlichen Verbindungen der Berufungswerberin mit der D-GmbH unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne…
…0265; VwGH 29. 11. 1994, 94/14/0094). Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise, wie sie dem Bw. vorschwebt, kommt daher nicht in Betracht. Vielmehr entspricht es der Systematik des Umsatzsteuerrechtes, dass bei umsatzsteuerpflichtigen Vorgängen zwischen Unternehmern der Umsatzsteuer auf der einen Seite die Vorsteuer auf der…
…dem Einwand, dass am Abgabenkonto der genannten KG ein nicht rückgefordertes Guthaben bestanden hätte, ist für den vorliegenden Fall nichts zu gewinnen. Zum einen ist eine solche saldierende Betrachtungsweise schon deswegen verfehlt, weil zwei verschiedene Steuersubjekte vorliegen (vgl. dazu etwa VwGH 17.9.1997, 93…
…zu einem verspäteten Zeitpunkt geltend gemacht hat, ist für den gegenständlichen Fall irrelevant. Eine derartige gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt nämlich grundsätzlich nicht in Betracht. Auch bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte…
…von Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte…
…Sohnes der Berufungswerberin erst am 14.3.2005 und damit geraume Zeit nach Fälligkeit der gegenständlichen Umsatzsteuerzahllast. Im Übrigen käme eine derartige gleichsam saldierende Betrachtungsweise schon grundsätzlich nicht in Betracht. Auch bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber…
…Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte…
…zu übersehen, dass es sich bei ihr und dem Vertragspartner um zwei unterschiedliche Steuersubjekte handelt. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass…
…03.2002 Wie die obige Tabelle zeigt, wurden in den Voranmeldungszeiträumen 04/2001 bis 12/2001 überwiegend (zum Teil erhebliche) Überschüsse an Umsatzsteuer erzielt (eine saldierende Betrachtungsweise dieser Zeiträume ergibt einen Überschuss von insgesamt -53.066,42 €). Der unabhängige Finanzsenat ist daher bezüglich der…