…von der Bw. verschiedenes Subjekt, weshalb eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Frage komme. Vielmehr seien die Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen für die Beurteilung der Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung des festgesetzten Säumniszuschlages grundsätzlich ohne Einfluss (VwGH 22.3.1995, 94/13…
…Bei der Bw. und Frau M. handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine saldierende Betrachtungsweise bei zwei unterschiedlichen Steuersubjekten kommt nicht in Betracht. (VwGH 17.9.1997, 93/13/0080) Der, der Säumniszuschlagsvorschreibung zu Grunde liegende Abgabenbetrag hätte bereits am 15. Februar 2002 entrichtet…
…Abgabenkonto der Berufungsführerin, sondern auf dem Abgabenkonto eines anderen Steuersubjektes angefallen ist. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kann daher nicht angewendet werden; vielmehr tritt die Tilgungswirkung bei Umbuchungen von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabeschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen erst im Zeitpunkt der Antragstellung ein, selbst wenn das…
…gewesen, zumal es sich bei der Rechnungsausstellerin und der Beschwerdeführerin um zwei unterschiedliche Steuersubjekte handle. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme nicht in Betracht. Bei der Beurteilung von Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe seien Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen ohne Einfluss. Der…
…Ungeachtet der wirtschaftlichen Verbindungen der Bf. mit der T lägen unterschiedliche Steuersubjekte vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme daher nicht in Betracht. Hinsichtlich der Entrichtung von Abgabenschulden durch Überrechnung eines entsprechenden Guthabens vom Abgabenkonto eines Geschäftspartners gelte generell, dass eine verspätete Entrichtung zu Lasten des…
…Ungeachtet der wirtschaftlichen Verbindungen der Bf. mit der T lägen unterschiedliche Steuersubjekte vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme daher nicht in Betracht. Hinsichtlich der Entrichtung von Abgabenschulden durch Überrechnung eines entsprechenden Guthabens vom Abgabenkonto eines Geschäftspartners gelte generell, dass eine verspätete Entrichtung zu Lasten des…
…Bf. mit der T lägen unterschiedliche Steuersubjekte vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Für die Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten durch Überrechnung eines Guthabens vom Abgabenkonto eines Geschäftspartners gelte generell, dass eine verspätete Entrichtung zu Lasten des Abgabenschuldners gehe. Nach…
…Bf. mit der T lägen unterschiedliche Steuersubjekte vor. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Für die Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten durch Überrechnung eines Guthabens vom Abgabenkonto eines Geschäftspartners gelte generell, dass eine verspätete Entrichtung zu Lasten des Abgabenschuldners gehe. Nach…
…da bei verschiedenen, durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen (Steuersubjekten) regelmäßig Umsatzsteuerzahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber stünden. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise komme deswegen nicht in Betracht (VwGH 17.9.1997, 93/13/0080). Im Vorlageantrag vom 17.6.2009 führte die Berufungswerberin ergänzend aus, im Kaufvertrag…
…selbst wenn zwei Unternehmen eng miteinander verbunden sind, zwei verschiedene Steuersubjekte vorliegen und somit eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Betracht kommt. Damit kann aber auch dem Argument des Vorliegens eines Guthabens bei der zweiten Firma nicht Rechnung getragen werden. Da die erkennende Behörde gleichfalls…
…der Finanzierung steuerlich zulässig. Da der Verbindlichkeitenstand in Höhe von S 50.000.000,00 bis dahin bestand ist die saldierende Betrachtungsweise nicht anzuwenden und die Zinsen daher als Betriebsausgaben anzuerkennen. Es erfolgte die Vorlage der Berufung. Strittig ist im vorliegendem Fall, ob die Zinsen…
…2015 und 2016), aus denen die Haftungssumme resultiert, zu erfolgen. Der Verwaltungsgerichtshof erteilte einer saldierenden Betrachtungsweise hinsichtlich der Umsatzsteuer eine Absage, weil der Einwand, dass der nicht abgeführten Umsatzsteuer bei einem Steuersubjekt ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug bei einem anderen Steuersubjekt gegenüberstehe und dem Abgabengläubiger…
…dem Umsatzsteuerbescheid 2017 der KG vom 1.10.2018 eine Gutschrift 4.373,87 € ergab. Dem Finanzamt war insoweit beizupflichten, als selbst bei verflochtenen Unternehmen zwei unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen und eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise schon aus diesem Grund nicht in Betracht kommt. Bei verschiedenen…
…handelt es sich bei der Rechnungsausstellerin und der Beschwerdeführerin um zwei unterschiedliche Steuersubjekte. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber (siehe auch UFS 28…
…zu Gunsten der Bf. gestellten Antrag der GmbH auf Überrechnung eines Teiles des daraus resultierenden Abgabenguthabens. Der von der Bf. ins Treffen geführte fehlende monetäre Nachteil der Abgabenbehörde läuft auf eine von der Rechtsprechung bisher abgelehnte saldierende Betrachtungsweise hinaus. Bei der Bf. und der GmbH…
…da diese von der ausschließlichen und zwingenden Anwendung des Erstattungsverfahrens ausgeht. Diese Rechtsmeinung ist möglicherweise auf eine vom Finanzamt angestellte saldierende Betrachtungsweise zurückzuführen. Die Schlussfolgerung, dass ein getätigter und in der Folge notleidend (uneinbringlich) gewordener Umsatz kein Umsatz sei und damit zur Anwendung der Erstattungsverordnung…
…sich bei der Bf. und ihren Vertragspartnern um verschiedene Steuersubjekte handelt. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Der Säumniszuschlag ist eine objektive Säumnisfolge und ein "Druckmittel" zur rechtzeitigen Erfüllung der Abgabenzahlungspflicht. Sein Zweck liegt darin, die pünktliche Tilgung…
…von Unternehmen nichts daran zu ändern vermag, dass unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen. Eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise kommt daher schon aus diesem Grund nicht in Betracht. Bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Unternehmen stehen regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen einander gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden könnte…
…der 100%igen Beteiligung der Bw. an der X-GmbH zwei unterschiedliche Steuersubjekte vorliegen, für die eine gleichsam saldierende Betrachtungsweise nicht in Betracht kommt. Denn bei verschiedenen durch wechselseitige Geschäfte verbundenen Steuersubjekten stehen einander regelmäßig Umsatzsteuer-Zahlungsverpflichtungen und Vorsteuerabzugsberechtigungen gegenüber, ohne dass deswegen gesagt werden…
…einer Belastung auf einem Konto eine Gutschrift auf einem anderen Konto gegenüberstehe, ist zu entgegnen, dass eine saldierende Betrachtungsweise zwischen zwei unterschiedlichen Steuersubjekten (zwei Steuernummern) nicht zulässig ist. Bestehen wirtschaftliche Verbindungen zwischen zwei Steuersubjekten, steht regelmäßig der Verpflichtung zur Entrichtung der Umsatzsteuer durch das leistende…