…existent gewordenen Bescheid ist gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen (VwGH 27.4.1995, 93/17/0075; 29.5.1995, 93/17/0318). Die als Abgabenbescheid intendierte Erledigung ist mangels einer für die abgabepflichtige Partei rechtswirksamen Zustellung als Bescheid rechtlich nicht…
…wenn er unzulässig ist, wovon im Falle einer rechtsunwirksamen Zustellung der angefochtenen Berufungsvorentscheidung auszugehen ist. Diese Formalentscheidung hat aber im Übrigen die Berufung und die Berufungsentscheidung nicht berührt und sie hatte keinen Einfluss auf die erfolgte Abweisung. Es war daher wie im Spruch ersichtlich zu…
…Zustellung der Bescheide vom 11. November 2009 in Sachen Geschäftsherrin1 & atypisch Stille; diesem Antrag wurde vom Finanzamt A nicht entsprochen, was in der nunmehr anhängigen Berufung vom 18. Mai 2010 kritisiert wurde; und der Antrag wurde erneut gestellt. Nach meiner Ansicht ist die Zustellung eines…
…gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht der Amtspartei (§ 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 6…
…dem aufhebenden Bescheid ist der den aufgehobenen Bescheid ersetzende Bescheid zu verbinden. Abs. 3: Durch die Aufhebung des aufhebenden Bescheides (Abs. 1) tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor der Aufhebung (Abs. 1) befunden hat. § 10 ZustellG lautet: Einer sich…
…eine rechtsunwirksame Zustellung vor, weil die Fa. I........ durch die BF.., vertreten war, was auch aus der Korrespondenz der BF. mit Abgabenbehörde vom 20.02.2008 und umgekehrt der Abgabenbehörde mit BF. vom 29.02.2008 unmissverständlich hervorgeht. Es liegt daher zu allen Bescheiden eine…
…mit P. vom 29.02.2008 unmissverständlich hervorgeht. Es liegt daher zu allen Bescheiden eine rechtsunwirksame Zustellung vor, was im Ergebnis bedeutet, dass diese Bescheide rechtlich gar nicht existent sind. Eine Berufung gegen einen mangels rechtswirksamer Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid ist gemäß § 273…
…noch die betroffene Partei an die darin getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, so dass jene Partei…
…zurückgewiesen worden, inhaltlich hätte diese Formalentscheidung aber eindeutig eine Stattgabe seiner damals gestellten Rechtsmittelanträge dargestellt, zumal die Rechtsmittelbehörde darin unmissverständlich zum Ausdruck gebacht habe, dass bislang keine rechtswirksame Zustellung des Gewinnfeststellungsbescheides 1995 an den Bw. erfolgt und damit dieser Bescheid wirkungslos geblieben wäre. Als Folge…
…endlich zu beenden und über seine im Einspruch vom 6. Dezember 2004 gestellten Anträge ungesäumt abzusprechen. Mit Bescheid vom 5. Jänner 2005 hat das Finanzamt Wien 1/23 als Finanzstrafbehörde erster Instanz 1.) den Antrag des Bf. um Verlängerung der Frist zur Beantragung eines Spruchsenates (…
…noch die betroffene Partei an die darin getroffenen Feststellungen gebunden und insbesondere auch keine behördliche Verpflichtung gegeben, diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Körperschaftsteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, so das jene Partei…
…einen Nichtbescheid handelte. Es ist somit im Hinblick auf die konkreten Berufungseinwendungen strikt zwischen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und Rechtsunwirksamkeit von Bescheiden zu differenzieren, da sich an die jeweilige Bescheidqualität - von den unterschiedlichen auslösenden Ursachen abgesehen - völlig unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen. Während nämlich rechtlich nicht existent gewordene (rechtsunwirksame…
…Tz. 32). Der angefochtene Bescheid werde mit der Begründung bekämpft, weil es sich bei der darin als Bemessungsbasis zugrunde gelegten Einkommensteuerschuld um eine rechtsunwirksame Steuervorschreibung, die trotz entsprechend beantragter und bewilligter Aussetzung der Einhebung nicht Gegenstand eines Zinsen begründenden Zahlungsaufschubs gewesen sein hätte können. Er…
…Tz. 32). Der angefochtene Bescheid werde mit der Begründung bekämpft, weil es sich bei der darin als Bemessungsbasis zugrunde gelegten Einkommensteuerschuld um eine rechtsunwirksame Steuervorschreibung, die trotz entsprechend beantragter und bewilligter Aussetzung der Einhebung nicht Gegenstand eines Zinsen begründenden Zahlungsaufschubs gewesen sein hätte können. Er…
…diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist, diesbezüglich auch nicht rechtsmittellegitimiert ist. Werden nunmehr Feststellungen eines Feststellungsbescheides…
…diese Feststellungen einem davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid zugrunde zu legen. Im Übrigen wird durch rechtsunwirksame Bescheide auch der Lauf der Berufungsfrist nicht in Gang gesetzt, sodass jene Partei, der gegenüber ein Grundlagenbescheid nicht wirksam geworden ist, diesbezüglich auch nicht rechtsmittellegitimiert ist. Werden nunmehr Feststellungen eines Feststellungsbescheides…
…ordnungsgemäß von der Hinterlegung der Schriftstücke zu verständigen. Sollten die Bescheide mit RSa zuzustellen gewesen seien, so hätte es das Zustellungsorgan auch unterlassen, einen zweiten Zustellversuch anzukündigen. Diesfalls wäre die Zustellung der Bescheide auch aus diesen Gründen rechtsunwirksam, sodass nochmals die Aufhebung der irrtümlich erteilten…
…Geschäftsfähigen sind daher mangels zivilrechtlicher Handlungsfähigkeit prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam ausschließlich an deren gesetzlichen Vertreter gerichtet werden (vgl VwGH 22.9.1981, 365/79, VwSlg 10547 A/1981 bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer Behörde). Bescheide sind unwirksam und gehen daher ins Leere…
…folgt, dass die Erlassung des Bescheides gegenüber dem Minderjährigen rechtsunwirksam war. Es wird darauf hingewiesen, dass dann, wenn eine Zustellung unwirksam ist, weil sie an einen Minderjährigen erfolgte, auch keine Heilung durch Eintritt der Volljährigkeit eintritt (Ritz, BAO³, § 7 ZustellG Tz 10 unter Verweis auf…
…dass die Erlassung des Bescheides gegenüber der Minderjährigen rechtsunwirksam war. Es wird darauf hingewiesen, dass dann, wenn eine Zustellung unwirksam ist, weil sie an einen Minderjährigen erfolgte, auch keine Heilung durch Eintritt der Volljährigkeit eintritt (Ritz, BAO³, § 7 ZustellG Tz 10 unter Verweis auf OGH…