…seine Wohnung aufgesucht hätte, hat die belangte Behörde nicht unterstellt und war auch sachverhaltsbezogen nicht anzunehmen. Zur Fiktion eines solchen Sachverhaltes bestand aber kein rechtlicher Grund. Es stellen sich die Fahrten des Bf zwischen seinen beiden Dienststellen nämlich als Aufwand dar, der ihm zur Erwerbung…
…bei Unklarheit darüber, wer tatsächlich "liefernder Unternehmer" war), ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund (vgl. VwGH 28. Mai 1997, 94/13/0230; ebenso…
…12 Tz 32). Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu darauf hingewiesen, dass das Risiko der Ungreifbarkeit des "Leistungserbringers" der Leistungsempfänger zu tragen habe. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde bestehe kein rechtlicher Grund (z.B. VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). Auch im gegenständlichen…
…einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung des Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund. Da der Vorsteuerabzug bereits aus diesen Gründen zu versagen ist, sieht das Finanzamt Oberwart keinen Grund sich näher mit der Frage auseinander zu setzen, ob in den Rechnungen…
…Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz eingebracht und ausgeführt, dass die Nachzahlung durch die "Pensionsversicherung" nach nunmehr 2 Jahren für die Bw kein moralischer bzw.rechtlicher Grund wäre, für den gesamten Betrag Steuern zu verlangen. Über die Berufung wurde erwogen…
…der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst (Abs. 2). Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann (Abs. 3). Für Unterhaltsleistungen sieht die Bestimmung des § 34 Abs. 7 Z 4 leg. cit. demgegenüber vor…
…12 Tz 32). Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu darauf hingewiesen, dass das Risiko der Ungreifbarkeit des "Leistungserbringers" der Leistungsempfänger zu tragen hat. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund (z.B. VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). Auch im vorliegenden…
…eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund. Hinsichtlich der von der Fa. A-GmbH ausgestellten Rechnungen besteht der von der Betriebsprüfung gerügte Mangel insofern nicht, als die…
…zugeflossen anzusehen, wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof auch schon wiederholt ausgesprochen hat, ist für den Fall, dass der Abgabepflichtige gleichzeitig Mehrheitsgesellschafter jener Kapitalgesellschaft ist, die sein Schuldner ist, der Zufluss grundsätzlich mit dem Zeitpunkt anzunehmen, zu dem…
…Aufwendungen für das Altersheim nicht allein wegen hohen Alters, welches nicht berücksichtigungsfähig ist entstanden sind. Dies kann jedoch dahingestellt bleiben. Als rechtlicher Grund für die Zwangsläufigkeit käme die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern im Sinne des § 143 Abs. 1 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, JGS…
…Vertretung der Bw zur Rechtfertigung ihres Zahlungserleichterungsansuchens vorgebrachte Sachverhalt allein nicht geeignet war, das hier in Rede stehende Begehren zu stützen. Da somit kein rechtlicher Grund für eine Stattgebung des Ansuchens gegeben war, war wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. Feldkirch, am 31. Dezember 2007
…hätte es bei richtiger rechtlicher Würdigung (siehe unten) einen im Spruch mit dem angefochtenen Bescheid gleich lautenden und damit anderen Bescheid erlassen. Der Kenntnisstand der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt des Erstbescheides reichte noch nicht für eine Qualifikation der berufungsgegenständlichen Tätigkeit des Berufungswerbers als gewerblicher Grundstückshandel aus…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu darauf hingewiesen, dass das Risiko der Ungreifbarkeit des "Leistungserbringers" der Leistungsempfänger zu tragen habe. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde bestehe kein rechtlicher Grund (z.B. VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). Auch im gegenständlichen Fall wäre es…
…berichtigten Rechnungen, beheben lassen. Die Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers aber ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund (vgl. VwGH 28. Mai 1997, 94/13/0230;…
…wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 13.12.1995, Zl. 95/13/0246, ausführt, ist es nicht zu bezweifeln, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft grundsätzlich die tatsächliche Verfügungsmacht über zu seinen Gunsten ausgestellte Gutschriften…
…wenn der Empfänger über ihn tatsächlich und rechtlich verfügen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 13.12.1995, Zl. 95/13/0246, ausführt, ist es nicht zu bezweifeln, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft grundsätzlich die tatsächliche Verfügungsmacht über zu seinen Gunsten ausgestellte Gutschriften…
…Abs. 3 EStG 1988 erwächst eine Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr aus tatsächlichen (a), rechtlichen (b) oder sittlichen (c) Gründen nicht entziehen kann. Nach herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergibt sich aus dieser Bestimmung eindeutig, dass freiwillig getätigte Aufwendungen nach …
…eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). (4) Im vorliegenden Fall ist es für den Unabhängigen Finanzsenat evident, dass die…
…beheben lassen. Die Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers aber ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund (vgl. VwGH 28.5.1997, 94/13/0230, ÖStZB 1998…
…gesamten Bauvorhabens die Bw. de facto über die tatsächlichen Zahlungen aufgrund der Abwicklung durch den Treuhänder nicht immer in vollem Umfang informiert war. Trotzdem ist aber kein rechtlicher Grund ersichtlich, bis zur Übernahme der Bauabwicklung durch die Wohnungswerber im Jahr 1989, die Erlöse und den…