…Grundsatz entspricht dem unternehmensrechtlichen "Going-Concern-Prinzip". Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter ist ihre bestimmungsgemäße Verwendung im Betrieb zu berücksichtigen. Rz 2134: Ein Abgehen vom Grundsatz der Unternehmensfortführung ist dann zulässig, wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe am Bilanzstichtag vorliegen, die dies rechtfertigen. Tatsächliche Gründe…
…Quote von 12,5% (EUR 7.812,37) gestellt. Demnach widerspreche die Vorgehensweise des Bankinstituts dem Wortlaut des Steuerabkommens und die Einmalzahlung sei gem Art 13 Abs 3 des Abkommens ohne rechtlichen Grund erfolgt. Ein Einspruch gegen die Einmalzahlung sei demnach weder für die bereits…
…seine Wohnung aufgesucht hätte, hat die belangte Behörde nicht unterstellt und war auch sachverhaltsbezogen nicht anzunehmen. Zur Fiktion eines solchen Sachverhaltes bestand aber kein rechtlicher Grund. Es stellen sich die Fahrten des Bf zwischen seinen beiden Dienststellen nämlich als Aufwand dar, der ihm zur Erwerbung…
…Einmalzahlung lediglich dann vor, wenn diese zur Gänze oder zum Teil "ohne rechtlichen Grund" erfolgte. Ein rechtlicher Grund liegt etwa dann (zum Teil) nicht vor, wenn der Einmalzahlungsbetrag aufgrund eines Rechenfehlers oder unter Zugrundelegung falscher Grunddaten in unrichtiger Höhe (überhöht) entrichtet wurde. Dies ist nach…
…bei Unklarheit darüber, wer tatsächlich "liefernder Unternehmer" war), ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund (vgl. VwGH 28. Mai 1997, 94/13/0230; ebenso…
…festgestellt, Art 14 Abs. 3 des Steuerabkommens mit dem Fürstentum Liechtenstein sehe eine Erstattung der Einmalzahlung lediglich dann vor, wenn die Einmalzahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt sei. Voraussetzung für eine Erstattung sei somit, dass Österreich an den in Liechtenstein verbuchten Vermögenswerten bzw. den aus Liechtenstein…
…Entsprechend der Information des BMF, BMF-10221/0767-VI/8/2013 vom 10.12.2013 sei eine Erstattung der Einmalzahlung möglich, wenn die Einmalzahlung ohne rechtlichen Grund erfolgt sei. Dies sei nach Ansicht des BMF auch dann gegeben, wenn Österreich an den in der Schweiz…
…dass der Bf der Schweizer Bank eine Ermächtigung zur Offenlegung an die österreichische Finanzverwaltung erteilt habe. Da der Abgeltungsbetrag wegen Nichterfassung von Einkünften in den österreichischen Steuererklärungen nicht ohne rechtlichen Grund erhoben worden sei, sei der Rücktritterstattungsantrag abzuweisen. 3.) Gegen den genannten Bescheid wurde mit…
…daher kein sachlicher und rechtlicher Grund erkennbar, warum dies nicht auch für die Kapitalertragsteuer 2001 so zu betrachten sei, denn offenbar sei bereits das Finanzamt der Meinung gewesen, dass eine schuldhafte Verletzung der Pflichten des Bf. nicht vorgelegen sei und in rechtlicher Sicht zweifellos eine…
…von den Kunden im Original zurückverlangt worden. 1.2. Begründung zu Gutschriftsbescheid gemäß § 202 BAO Für den Fall, dass eine Einmalzahlung ohne rechtlichen Grund von der schweizerischen Zahlstelle im Sinn des Art. 2 lit. e StAbk Ö-CH bezahlt worden sei, so habe nach Art…
…Art. 14 Abs. 3 des Abkommens sei eine zu Unrecht erfolgte Erhebung der Einmalzahlung festgehalten. So fehle (zum Teil) ein rechtlicher Grund für die Einmalzahlung, wenn der Betrag in unrichtiger Höhe errechnet worden sei, wenn Österreich an den entsprechenden Vermögenswerten kein Besteuerungsrecht hätte ausüben dürfen…
…C, die mietfrei der Tochter B zu Wohnzwecken überlassen wurde, ist zu bemerken, dass grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung besteht, einem erwachsenen und selbsterhaltungsfähigen Kind unentgeltlich eine Immobilie zur Benützung zur Verfügung zu stellen. Dass diese Wohnung weder verkauft noch zumindest unter marktgerechten Bedingungen vermietet wurde…
…12 Tz 32). Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu darauf hingewiesen, dass das Risiko der Ungreifbarkeit des "Leistungserbringers" der Leistungsempfänger zu tragen habe. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde bestehe kein rechtlicher Grund (z.B. VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). Auch im gegenständlichen…
…einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung des Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund. Da der Vorsteuerabzug bereits aus diesen Gründen zu versagen ist, sieht das Finanzamt Oberwart keinen Grund sich näher mit der Frage auseinander zu setzen, ob in den Rechnungen…
…Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz eingebracht und ausgeführt, dass die Nachzahlung durch die "Pensionsversicherung" nach nunmehr 2 Jahren für die Bw kein moralischer bzw.rechtlicher Grund wäre, für den gesamten Betrag Steuern zu verlangen. Über die Berufung wurde erwogen…
…Die Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers, ist das Risiko eines Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat. Für eine Überwälzung dieses Risikos auf die Abgabenbehörde besteht kein rechtlicher Grund (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230; 1.6.2006, 2004/15/0069…
…des Finanzamtes Österreich an die Gemeinde beziehe sich auf einen Beamten, der im Jahr 2021 mit Bezug von Treuegeld in den Ruhestand übergetreten sei und sei damit auf den vorliegenden Fall weder von der rechtlichen Grundlage, noch vom zeitlichen Geltungsbereich anwendbar. Da der Beschwerdeführer im…
…In Art 13 Abs. 3 des Abkommens sind Fälle einer zu Unrecht erhobenen Abgeltungssteuer erfasst, die ohne rechtlichen Grund bezahlt wurden. Nur in diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Rückerstattung (aber niemals auf eine Anrechnung). Auch eine rechtzeitige Selbstanzeige (die im Übrigen im konkreten Fall…
…Art. 14 Abs. 3 des zwischenstaatlichen Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein sei eine Rückforderungsmöglichkeit eines ohne rechtlichen Grund einbehaltenen Einmalbetrages vorgesehen. Seine Schweizer AHV-Rente sei in der Vergangenheit auf sein liechtensteinisches Bankkonto bei der Bank monatlich in Höhe von ca…
…auf 94.850,16 Euro; ausgehend davon sei - im Sinne des Steuerabkommens zwischen Liechtenstein und Österreich vom 29.01.2013 - eine Abgeltungsteuer in Höhe von 25.229,14 Euro eingehoben und nach Österreich abgeführt worden. Diese Einmalzahlung sei ohne rechtlichen Grund erfolgt, zumal das oa…