…rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades d. Behinderung ist ab 2012-09-01 aufgrund der vorgelegten relevanten Befunde möglich. Der(Die) Untersuchte ist voraussichtlich nicht dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen." Auf Basis dieses Gutachtens wies das Finanzamt den Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe…
…stellte am 22.5.2011 für ihren im September 2003 geborenen Sohn B einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eintritts der erheblichen Behinderung bzw. im Höchstausmaß rückwirkend für fünf Jahre. Mit Bescheid vom 10.10.2011 wies das Finanzamt diesen Antrag…
…29. Juni 2012 die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der erheblichen Behinderung, den der medizinische Sachverständige feststellte, im Höchstausmaß von rückwirkend fünf Jahren ab Antragstellung. Das Finanzamt forderte in der Folge ein ärztliches Gutachten beim Bundessozialamt an. Im Gutachten vom 21…
…Informationen zur Verfügung stehen als dem ersten, wird die Erstellung eines nunmehr schlüssigen Gutachtens nur schwer zu bewerkstelligen sein (vgl. Lenneis/Pavlik, Erhöhte Familienbeihilfe: Ist die rückwirkende Feststellung der ,voraussichtlich' dauernden Erwerbsunfähigkeit zumutbar, wenn der zu beurteilende Zeitraum sehr lange zurückliegt?, UFSjournal Januar 2009). In…
…untergebracht. Sein Verhalten verbesserte sich deutlich. Die entscheidende und relevante Therapie wurde im Juli 2004 begonnen, rückwirkend ist die erhöhte Familienbeihilfe ab diesem Zeitpunkt zu gewähren (Juli 2004, stationär vom 26.8. bis 10.11.2004). Behandlung/Therapie (Medikamente, Therapien - Frequenz): Aktengutachten Untersuchungsbefund: Aktengutachten Status…
…dem klaren Gesetzeswortlaut ist daher erkennbar, dass eine ausdrückliche Beschränkung der Antragsmöglichkeit rückwirkend auf fünf Jahre gegeben ist. Wenn die Bw. in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass ihrerseits kein Verschulden an der verspäteten Geltendmachung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe vorliegt, sondern dass dies auf unzureichende…
…und erhöhten Familienbeihilfe ab 1. Dezember 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 9. Dezember 2003 wurde von der Berufungswerberin (Bw.), vertreten durch den Verein für Sachwalterschaft, ein Antrag auf rückwirkende Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe…
…Bw.) stellte im Jänner 2011 (erstmals) einen Antrag auf rückwirkende Gewährung der erhöhte Familienbeihilfe (ab 2006) für ihren Sohn M., geb. 1988, wegen Colitis Ulzerosa. M. studiert seit dem Sommersemester 2009 Betriebswirtschaftslehre. Die Familienbeihilfe wurde bis Februar 2011 vom Kindesvater bezogen. Das Finanzamt veranlasste im…
…Neurodermitis. Der Schweregrad der Erkrankung entspricht seit seiner Geburt einer Behinderung von 60 bis 70 Prozent. Nach dem fachärztlichen Gutachten des Bundessozialamtes kann als Datum der rückwirkenden Einstufung das Geburtsdatum des mj. OK herangezogen werden. Der Antrag auf Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe wurde am 26…
…auch Erbrechen auffällig. Es werde daher nach wie vor die rückwirkende Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe ab September 1999 geltend gemacht. In der Folge wurde in einem neuen Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes vom 11.1.2005 festgestellt, dass der Gesamtgrad der Behinderung nur 30% betrage. Vom Finanzamt…
…eingebrachten Berufung erklärte der Berufungswerber, dass das Kind bereits im August 2000 einen ersten epileptischen Krampfanfall hatte und seither Medikamente gegen Epilepsie einnehmen müsse. Die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe werde daher rückwirkend beantragt. Vom Bundessozialamt wurde hierauf das Gutachten dahingehend korrigiert, dass der Grad der…
…angegeben. Laut Bestätigung von Dr. WWPN (Adresse1) sei AJ wegen Angstzuständen und einer vegetativen Symptomatik bei ihm in Behandlung. Mit Bescheid vom 18.01.2011 wurde vom Finanzamt der Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe ab November 2005 mit der Begründung abgewiesen, dass laut ärztlichem Gutachten für…
…Berufungswerberin rückwirkend ab Mai 2002 bis Februar 2006 der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe für ihren Sohn zu. 3. Schlussendlich sei der (formale) "Verzicht" jedenfalls durch die Scheidung im Jahr 2006 rechtsunwirksam geworden. Der Umstand, dass für ihren Sohn aufgrund seiner 50 %igen Behinderung erhöhte Familienbeihilfe…
…festgestellt und wurde ausgesprochen, dass eine rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades der Behinderung ab 1. Jänner 2006 möglich ist. Im Vorlageantrag beantragte der Bw. die Abänderung der Entscheidung dahingehend, dass die Anspruchsvoraussetzungen für die Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe (also eine erhebliche Behinderung im Ausmaß…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe, weshalb auch der Erhöhungsbetrag nicht ausbezahlt werden könne. In der Berufung gegen diese Entscheidung führte die Einschreiterin aus, dass ein behinderter Mensch immer als Kind anzusehen sei und auch der Arzt ihr gesagt hätte, dass ihr die erhöhte Familienbeihilfe zustehen müsse…
…2003 zumindest 50 % betrug. Dem Ansuchen auf Zuerkennung der erhöhten Familienbeihilfe für M. rückwirkend für 5 Jahre konnte daher nicht entsprochen werden. Gegen diesen Bescheid wurde das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und zusätzliche Befunde vorgelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Juli 2003 wurde ebenfalls abweisend entschieden…
…dass das Kind schon seit 1997 an dieser Erkrankung litt. Somit kann jedoch nicht vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für den Sohn der Berufungswerberin für die Zeit vom 1.7.1998 bis 30.9.2000 ausgegangen werden. Aus den angeführten…
…der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe zusteht. Gemäß § 8 Abs 4 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Gemäß § 10 Abs 3 FLAG wird die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des…
…v.H. festgestellt und weiters bescheinigt, dass die Untersuchte voraussichtlich dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Bw. beantragte die erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend ab 1. Jänner 2001. In der von ihr Zuge des Berufungsverfahrens vorgelegten Bestätigung von Frau Dr. C., Ärztin…
…50 %) festzusetzen, wird folgendes festgestellt (nachfolgende Ausführungen stützen sich auf die Beilage - eingehende Darstellung des Krankheitsverlaufes -): Ab Mitte November 2002 erstmals medikamentöse Therapie. Somit kann der Forderung, die erhöhte Familienbeihilfe für das Jahr 2000 rückwirkend zugesprochen zu bekommen, nicht entsprochen werden, da im Jahr 2000…