…Ausschluss vom Werbungskostenabzug führten (vgl. etwa VwGH 21.12.1989, 86/14/0118 betr. Zusammentreffen von betrieblich (beruflich) mit privat veranlassten Fahrten). Der im Anschluss an Dienstreisen länger währende Aufenthalt am Familienwohnsitz D. ist aber ein gewichtiges Indiz dafür, dass die mit den Dienstreisen nach…
…Vereinbarung und am Standhalten eines Fremdvergleiches - die durch die ständige Judikatur des VwGH geforderten Kriterien sind nicht erfüllt. Der vorliegenden Vereinbarung liegt eine private Veranlassung zu Grunde. Die Zahlung von 30.000,00 S im Berufungsjahr würde daher nicht unter die Einkunftsarten iSd § 2 Abs…
…Inhalt der Vereinbarung und am Standhalten eines Fremdvergleiches - die durch die ständige Judikatur des VwGH geforderten Kriterien sind nicht erfüllt. Der vorliegenden Vereinbarung liegt eine private Veranlassung zu Grunde. Die Zahlung von 30.000,00 S im Berufungsjahr fällt daher nicht unter die Einkunftsarten iSd …
…welche privat allerdings nicht genutzt wird. Ich ersuche um Berücksichtigung dieser Kosten. 3. Bezogene Leistungen Es wurden "Taxirechnungen" im Ausmaß von ATS 22.524,07 nicht berücksichtigt, obwohl die betriebliche (und zwar die ausschließlich betriebliche) Veranlassung nachgewiesen wurde. Es handelt sich dabei zum überwiegenden Teil…
…von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben •objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und •subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder…
…Antwort, Ausgabe 2008, § 16, Seite 180). Private Veranlassung ist hingegen zu unterstellen, wenn der Steuerpflichtige den bisherigen Familienwohnsitz deswegen beibehält, weil er dort ein Eigenheim errichtet hat bzw. eine Wohnung oder ein Haus besitzt (wie dies gegenständlich der Fall ist, eben gemeinsam mit seiner Ehefrau)…
…Oktober 2004 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und hiezu begründend ausgeführt, dass im vorliegenden Berufungsfall (dauernde Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes) nur dann keine private Veranlassung zu unterstellen wäre, wenn die Ehegattin des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in…
…wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann. Aus den dem Berufungssenat beim Unabhängigen Finanzsenat vorliegenden Akten ergibt sich, dass der Beschuldigte von seinen gesamten beruflich und privat veranlassten Ausgaben in den Jahren 2002 bis 2004, wie Privatentnahmen, Wohnungsmiete mitsamt Betriebskosten…
…von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies im folgenden ausdrücklich zugelassen ist. Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen oder Ausgaben objektiv im Zusammenhang mit einer nichtselbständigen Tätigkeit stehen und subjektiv zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen geleistet werden oder…
…P, seiner Gattin und deren Sohn unternommen wurde - auf diesen entfiel der als privat ausgeschiedene 1/3-Anteil - ging das Finanzamt davon aus, dass keine betrieblich, sondern vielmehr eine typisch privat veranlasste Reise vorläge und versagte den beantragten Betriebsausgaben die Anerkennung als solche. Die Bw…
…beruflich Seminar- und Kursbesuche in Höhe von 33.421,50 S (1995), 34.490,00 S (1996) und 15.171,70 S (1997) sind daher als privat veranlasst aus den beantragten Betriebsausgaben auszuscheiden, sodass Betriebsausgaben in Höhe von 0,00 S (1995), 0,00…
…Privatausgaben über den Betrieb von Steuerpflichtigen auf die Allgemeinheit zu überwälzen, erstaunt im berufungsgegenständlichen Fall die Unverfrorenheit, mit der eindeutig privat veranlasste Ausgaben als betrieblich veranlasste Aufwendungen dargestellt werden, doch. Da werden Vorsteuern für Möbel und Vorhänge für Wohn- Schlaf- Gäste- und Badezimmer für die…
…mitgeteilt, dass ein belegmäßiger Nachweis der beantragten Werbungskosten erforderlich sei. Laut Bescheid vom 2. Februar 2005 veranlagte das Finanzamt nicht erklärungsgemäß mit folgender Begründung: Folgende Aufwendungen waren den nichtabzugsfähigen Ausgaben des § 20 EStG 1988 zuzurechnen und können daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden: Speisen und…
…Wirtschaftsgüter einer Körperschaft, deren Anschaffung oder Herstellung rein gesellschaftsrechtlich ("privat") veranlasst ist, nicht Betriebsvermögen, sondern steuerneutrales ("Privat"-)Vermögen dar. Im vorliegenden Fall nun wurden - wie bereits der Prüfer in seinem Bericht aufzeigt hat - an dem sich auf dem mit Kaufvertrag vom 24. Oktober 1997 angeschafften…
…nämlich durch Abgabe unrichtiger Steuererklärungen, in welchen zu Unrecht [ergänze: Aufwendungen für privat veranlasste Verbindlichkeiten sowie für einen 1996 abgehaltenen Ärztekongress in S als] Betriebsausgaben geltend gemacht worden waren, betreffend die Veranlagungsjahre 1995 bis 1999 eine Verkürzung der bescheidmäßig festzustellenden Einkommensteuern in Höhe von insgesamt…
…verdiene und eine Verlegung des Familienwohnsitzes zum Beschäftigungsort niemals beabsichtigt bzw. angestrebt worden sei. Es liege daher steuerlich eine nicht zu berücksichtigende privat veranlasste doppelte Haushaltsführung vor. Im rechtzeitig eingebrachten Vorlageantrag brachte der Bw. vor, dass seine Gattin jährlich € 2.526,31 verdiene und…
…des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes…
…dem Jahr 2001 werde eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht. Angesichts dieser Tatsache (die Zwei-Jahres-Grenze sei überschritten) und des Umstandes, dass die Ehegattin keine eigenen Einkünfte beziehe, sei der Beibehaltung des Familienwohnsitzes in I eine private Veranlassung zu unterstellen. Am 27…
…Werbungskosten iSd § 16 EStG 1988 jedenfalls anzuerkennen. Eine private Veranlassung der Fahrten von W nach I und retour liege nicht vor. Wie die Abgabenbehörde die durch die Betreuung der Mietobjekte bedingten Fahrten von W nach I und retour als Familienheimfahrten definieren könne, gehe aus der…
…Das Finanzamt legte überdies dar, dass die Kosten für die doppelte Haushaltsführung nicht berücksichtigt werden könnten, da die Beibehaltung des zweiten Wohnsitzes im Ausland privat veranlasst sei. Da die Ehegattin kein aktives Einkommen beziehe, die Kinder nicht mehr versorgungspflichtig seien und kein Antrag auf Familienzusammenlegung…