…die Abgabenbehörde zweiter Instanz, die ua damit begründet wurde, dass der Bw in persönlicher Weisungsgebundenheit Aushilfsarbeiten verrichtet habe und sich auch nicht habe vertreten lassen können. Bei den Arbeiten habe es sich um einfache, inhaltlich gleich bleibende und wiederkehrende Tätigkeiten gehandelt, wobei dem Bw nicht…
…den vorigen Stand eingebrachten Berufung vom 30.Juni 2005 wird ausgeführt, dass nach Lehre und Rechtssprechung bei Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit als wesentliche Merkmale einerseits das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses und andererseits die persönliche Weisungsgebundenheit, sowie die organisatorische Eingliederung der natürlichen Person sei. Bei…
…der Druckwerke zum Depot bzw durch Einkalkulieren der Dauer seiner Auslieferungsfahrt). Der Bw ist gegenüber der A GmbH nicht persönlich weisungsgebunden. Die sogenannte sachliche Weisungsgebundenheit (Auftragsgebundenheit, technische Weisungsgebundenheit) ist unmaßgeblich. Unternehmerrisiko (Unternehmerwagnis) liegt vor, wenn der Erfolg der Tätigkeit durch eigene Gestaltung und durch den…
…M. und Frau R. im Auftrag des Berufungswerbers mit seinen Fahrzeugen den Transport praktisch durchführen, so besteht damit sehr wohl dem Berufungswerber gegenüber eine persönliche Weisungsgebundenheit, und sei es nur, den Auftrag unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Betriebsmittel in einem vorgegebenen Zeitrahmen zu erfüllen…
…die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25 Prozent beteiligt sind, zählen, vorausgesetzt, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit - vorliegen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf. Die Lohnabgaben seien daher im Wege der Selbstbemessung zu Recht berechnet worden. In…
…Bestimmung sind sohin primär zwei Elemente entscheidend: Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. Die für das Dienstverhältnis charakteristische Weisungsunterworfenheit ist durch weitgehende Unterordnung gekennzeichnet und führt zu einer weitreichenden Ausschaltung der Bestimmungsfreiheit des Dienstnehmers (persönliche Weisungsgebundenheit). Für eine derartige Weisungsgebundenheit spricht zB: --…
…Abschließend ist festzuhalten, dass das Gesamtbild der zu beurteilenden Tätigkeit für eine selbständige Tätigkeit spricht, da das unbedingt erforderliche Merkmal der persönlichen Weisungsgebundenheit im vorliegenden Fall nicht gegeben ist. Über die Berufung war daher wie im Spruch angeführt zu entscheiden. Graz, am 3. Mai 2011
…sie ohne persönliche Weisungsgebundenheit und ohne organische Eingliederung in einen anderen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr und unter eigener Verantwortung betrieben wird, der Steuerpflichtige das Unternehmerwagnis trägt und sich vertreten lassen kann. Genau dies liegt in meinem Fall vor. Ich arbeite ohne persönliche Weisungsgebundenheil…
…Erbringung der Leistung betreffen. Die Fremdbestimmung bezieht sich somit vor allem auf die Zeiteinteilung, die Anwesenheit an einem bestimmten Arbeitsort, die Verpflichtung zur persönlichen Dienstverrichtung. Weisungsgebundenheit in sachlicher Hinsicht, dh. bezüglich der Erreichung des vorgegebenen Arbeitszieles (Wahl der Methoden und Instrumente), ist keine entscheidende Voraussetzung…
…sind stets den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zuzurechnen. Dabei müssen die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit gegeben sein. Es kommt nicht auf die Erfüllung einer Funktion als Organ der Gesellschaft an (VwGH 28.11…
…sie ohne persönliche Weisungsgebundenheit und ohne organisatorische Eingliederung in einen anderen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahren und unter eigener Verantwortung betrieben wird, der Steuerpflichtige das Unternehmerwagnis trägt und sich vertreten lassen kann. Im vorliegenden Fall liegt somit Selbständigkeit vor: Es liegt keine Weisungsgebundenheit gegenüber…
…sonstigen Vergütungen jeder Art für Personen, die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25 % beteiligt sind, zählen, vorausgesetzt die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit - würden vorliegen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers der Bw weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf. Die Lohnabgaben DB und DZ seien…
…die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25% beteiligt seien, vorausgesetzt, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit - vorlägen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers der Bw. weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf. Die Lohnabgaben Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag seien somit im Wege der Selbstbemessung…
…die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25 % beteiligt seien, vorausgesetzt, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit - vorlägen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers der Bw weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf. Die Lohnabgaben DB und DZ seien im Wege der Selbstbemessung somit richtig berechnet…
…die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25 % beteiligt seien, vorausgesetzt, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit - vorlägen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers der Bw weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf. Die Lohnabgaben DB und DZ seien im Wege der Selbstbemessung somit richtig berechnet…
…die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25 % beteiligt seien, vorausgesetzt, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit - vorlägen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers der Bw weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf. Die Lohnabgaben DB und DZ seien im Wege der Selbstbemessung somit richtig berechnet…
…die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25 % beteiligt seien, vorausgesetzt, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit - vorlägen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers der Bw weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf. Die Lohnabgaben DB und DZ seien im Wege der Selbstbemessung somit richtig berechnet…
…die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25% beteiligt seien, zählten, vorausgesetzt, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit- vorlägen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers der Bw. weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf. Die Lohnabgaben Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag wären im Wege der Selbstbemessung…
…nur eine fachliche, sondern auch eine persönliche Weisungsgebundenheit (hinsichtlich Arbeitsleistung, Einteilung zu Baustellen und Arbeitszeit) bestanden. 3. H.R. sei im gesamten Zeitraum nie von einer anderen (von ihm gestellten) Person vertreten worden, sondern habe alle ihm aufgetragenen Arbeiten persönlich ausgeführt. 4. Ebenfalls habe H…
…sonstigen Vergütungen jeder Art für Personen zählten, die an Kapitalgesellschaften zu mehr als 25% beteiligt seien, vorausgesetzt, dass die Merkmale eines Dienstverhältnisses - ausgenommen die persönliche Weisungsgebundenheit- vorlägen. Die Tätigkeit des Geschäftsführers der Bw. weise die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf. Die Lohnabgaben Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum…