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UFSL FSRV/0034-L/04Berufung gegen Straferkenntnis wegen Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit hinsichtlich Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)13.03.2006

…und Milderungsgründen iSd. Abs. 2 leg. cit. und den nur für die Bemessung der Geldstrafe, nicht aber auch für die Ersatzfreiheitsstrafe heranzuziehenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen iSd. Abs. 3 die Schuld des Täters die maßgebliche Grundlage für die als behördliche Ermessensentscheidung vorzunehmende Strafbemessung innerhalb des…

UFSL FSRV/0038-L/05Schmuggel von Zigarren aus Tschechien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2010

…bis 35 StGB sinngemäß. Bei Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gem. § 17 Abs.1 und 2 lit.a) FinStrG darf auf die Strafe des Verfalls nur in den im II. Hauptstück dieses Abschnittes vorgesehenen…

UFSL FSRV/0051-L/08Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis (Abgabenhinterziehung wegen unzulässigem Kabotageverkehr durch einen kroatischen LKW-Fahrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.07.2011

…abzuwägen und sind außerdem die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Bezüglich der festgesetzten Geldstrafe ist auszuführen: Gem. § 23 Abs.4 FinStrG ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstausmaßes…

UFSW FSRV/0062-W/02Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.03.2003

…Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und auch die persönliche Verhältnisse und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen ist. Im gegenständlichen Fall war die gesamte wirtschaftliche Betätigung des Bw. als Geschäftsführer nach Ansicht des Senates auf möglichste Vermeidung von Abgaben- und…

UFSL FSRV/0101-L/06Abgabenhinterziehung eines ehemaligen Finanzbeamten als Friedhofssänger; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009

… 23 Abs. 3 FinStrG seien bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die ausgesprochene Geldstrafe liege zwar in dem von § 33 Abs. 5 FinStrG vorgesehenen Strafrahmen, betrage aber 107 % des verkürzten Betrages. Im Erkenntnis (gemeint wohl…

UFSI FSRV/0054-I/04Berufung wegen Strafe, Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)14.12.2004

…und andererseits deren Unrechtsgehalt, das heißt die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung. Die Strafe muss schuld- und tatangemessen sein. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hat…

UFSW FSRV/0111-W/05Einwendungen gegen die Höhe des im Schätzungswege ermittelten strafbestimmenden Wertbetrages. Strafhöhe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.03.2006

…Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. …

UFSK FSRV/0010-K/02Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)06.02.2004

…Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen …

UFSW FSRV/0098-W/03Berufung gegen Strafhöhe, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.10.2005

…Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs.3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen…

UFSL FSRV/0049-L/09Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis betreffend Hinterziehung von Biersteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.09.2010

…Erwägungen einerseits präventive Überlegungen, andererseits aber vor allem die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters eine Rolle gespielt haben (siehe dazu auch VwGH 10.1.1985, 83/16/0179, 15.5.1986, 84/16/0209, und vom 26.6.1996, 95/16/0262…

UFSI FSRV/0006-I/05Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)10.03.2005

…Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Im übrigen gelten die §§ 32 - 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen…

UFSW FSRV/0183-W/03Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2004

…Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. …

UFSW FSRV/0085-W/02Berufung gegen die Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)23.11.2004

…Strafe die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32-35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen.…

UFSF FSRV/0014-F/13Strafberufung eines Schmugglers mit der Begründung, er habe lediglich aus Zeitnot gehandelt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)26.08.2013

…der Bemessung der Strafe die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch (StGB) sinngemäß. Bei Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigen. Gemäß …

UFSI FSRV/0073-I/02Hinterziehung von Eingangsabgaben durch einen schweizer Transportunternehmer infolge verbotswidriger Verwendung eines Fahrzeuges für Kabotagefahrten in der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003Teil 2/2

…sinngemäß gelten. Weiters sind bei der Bemessung der Geldstrafe (der anteiligen Wertersatzstrafe) auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen (§ 23 Abs.3 FinStrG). Im gegenständlichen Fall hat der Erstsenat zwar einerseits die Verhängung einer Wertersatzstrafe mit der Bestimmung des § 19…

UFSS FSRV/0003-S/10Baumeister, Scheinrechnung für Förderungsbetrug legend; Zusatzgeldstrafe für Hinterziehung der Einkommensteuer aus dem dafür erhaltenen und unversteuert gebliebenen Honorar; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012Teil 2/2

…bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die Strafbemessungsvorschriften der §§ 32 bis 35 StGB gelten dabei sinngemäß. Der Erstsenat hat nun ausdrücklich festgehalten, dass er sich außerstande gesehen hat, Feststellungen hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bzw…

UFSL FSRV/0073-L/07Facharzt, fahrlässig die Veräußerung der für seine Ordination genutzten und steuerlich bereits abgeschriebenen Eigentumswohnung verschweigend, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.09.2007

…des Täters. Nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung sind bei Bemessung der Strafe dabei die Erschwerungs- und die Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen, aber auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs.4 leg.cit. in der Fassung des…

UFSL FSRV/0010-L/09Abgabenhinterziehungen einer Buchhalterin, welche zur Verschleierung jahrelanger Veruntreuungen fingierte Ausgangsrechnungen samt nicht zustehender Vorsteuerforderungen in das steuerliche Rechenwerk des Unternehmens eingebucht hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.03.2010

…Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen.…

UFSK FSRV/0004-K/07Depressiver und überschuldeter Elektrotechniker, Umsatzsteuervorauszahlungen hinterziehend, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.06.2008

…Schuld des Täters. Gemäß Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung sind bei Bemessung der Strafe weiters die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und…

UFSL FSRV/0035-L/07Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben und Erlösverheimlichung durch einen kapitallosen Gastwirt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.07.2008

…Schuld des Täters. Gemäß Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung sind bei Bemessung der Strafe weiters die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage und…