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UFSL FSRV/0034-L/04Berufung gegen Straferkenntnis wegen Abgabenhinterziehung und Finanzordnungswidrigkeit hinsichtlich Strafhöhe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)13.03.2006

…und Milderungsgründen iSd. Abs. 2 leg. cit. und den nur für die Bemessung der Geldstrafe, nicht aber auch für die Ersatzfreiheitsstrafe heranzuziehenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen iSd. Abs. 3 die Schuld des Täters die maßgebliche Grundlage für die als behördliche Ermessensentscheidung vorzunehmende Strafbemessung innerhalb des…

UFSL FSRV/0038-L/05Schmuggel von Zigarren aus Tschechien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2010

…bis 35 StGB sinngemäß. Bei Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gem. § 17 Abs.1 und 2 lit.a) FinStrG darf auf die Strafe des Verfalls nur in den im II. Hauptstück dieses Abschnittes vorgesehenen…

UFSL FSRV/0051-L/08Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis (Abgabenhinterziehung wegen unzulässigem Kabotageverkehr durch einen kroatischen LKW-Fahrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.07.2011

…abzuwägen und sind außerdem die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Bezüglich der festgesetzten Geldstrafe ist auszuführen: Gem. § 23 Abs.4 FinStrG ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem Zehntel des Höchstausmaßes…

UFSW FSRV/0062-W/02Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.03.2003

…Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und auch die persönliche Verhältnisse und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen ist. Im gegenständlichen Fall war die gesamte wirtschaftliche Betätigung des Bw. als Geschäftsführer nach Ansicht des Senates auf möglichste Vermeidung von Abgaben- und…

BFG RV/2300002/2021Illegaler Zigarrenhandel, aber keine Verurteilung wegen des Eigenverbrauchs; fortgesetztes Delikt, daher Beginn der absoluten Verjährung ab letzter Teiltat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.11.2021Teil 5/5

…Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe festzusetzen. Unter den selben Strafbemessungsgründen war auch die Ersatzfreiheitsstrafe auf das im Spruch ersichtliche Ausmaß zu reduzieren. Allerdings sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters nur bei der Bemessung der Geldstrafe, nicht aber der Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend…

BFG RV/5300005/20161. Gewerbsmäßiger Möbelschmuggel aus Bosnien; 2. Bemessung der Wertersätze nach § 19 FinStrG abweichend von der bisherigen Judikatur
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.06.2019Teil 2/3

…Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Ausmessung der Geldstrafen die beim jeweiligen Beschuldigten festzustellenden Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und zusätzlich jeweils die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters…

BFG RV/7300057/2025Grob fahrlässige Abgabenverkürzungen, Tatenprüfung, Nichtabgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.10.2025Teil 1/2

…3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Der Spruchsenat ist bei einem strafbestimmenden Wertbetrag von € 324.719,16 und einer Strafdrohung in dieser Höhe zu einer Geldstrafe von 15,39 % der…

UFSL FSRV/0101-L/06Abgabenhinterziehung eines ehemaligen Finanzbeamten als Friedhofssänger; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009

… 23 Abs. 3 FinStrG seien bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die ausgesprochene Geldstrafe liege zwar in dem von § 33 Abs. 5 FinStrG vorgesehenen Strafrahmen, betrage aber 107 % des verkürzten Betrages. Im Erkenntnis (gemeint wohl…

BFG RV/7300003/2019Mittels Telefonüberwachung festgestellte Zigaretten-Abgabenhehlerei; Bemessung einer Ersatzfreiheitsstrafe - keine Mindeststrafe vorgesehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.03.2019

…die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. § 23 Abs. 3 FinStrG: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen…

BFG RV/5300023/2011Vorsätzlicher entgeltlicher Erwerb geschmuggelter Zigaretten von den Personen, die Zigaretten nach dem Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat nach Österreich verbracht haben in den Jahren 2008 bis 2010
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2016

…und des Abs. 3 (persönliche Verhältnisse und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit) einander gegenüberzustellen (vgl. etwa Fellner, aaO, § 19 Rz 19 f, bzw. VwGH 15.5.1986, 84/16/0209). Da eine derartige gesamthafte Abwägung ergibt, dass insbesondere wegen des deutlichen Überwiegens der sich strafmildernd auswirkenden Umstände und…

UFSI FSRV/0054-I/04Berufung wegen Strafe, Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)14.12.2004

…und andererseits deren Unrechtsgehalt, das heißt die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung. Die Strafe muss schuld- und tatangemessen sein. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hat…

UFSW FSRV/0111-W/05Einwendungen gegen die Höhe des im Schätzungswege ermittelten strafbestimmenden Wertbetrages. Strafhöhe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.03.2006

…Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. …

UFSK FSRV/0010-K/02Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)06.02.2004

…Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen …

UFSW FSRV/0098-W/03Berufung gegen Strafhöhe, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)24.10.2005

…Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs.3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen…

UFSL FSRV/0049-L/09Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis betreffend Hinterziehung von Biersteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.09.2010

…Erwägungen einerseits präventive Überlegungen, andererseits aber vor allem die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters eine Rolle gespielt haben (siehe dazu auch VwGH 10.1.1985, 83/16/0179, 15.5.1986, 84/16/0209, und vom 26.6.1996, 95/16/0262…

UFSI FSRV/0006-I/05Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)10.03.2005

…Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Im übrigen gelten die §§ 32 - 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen…

BFG RV/7300037/2017Verkürzungen der Selbstberechnungsabgaben, lückenlose Umsatzsteuernachschauen, schwierige persönliche Verhältnisse, Öffentlichkeit der Verhandlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis08.05.2018Teil 2/2

…erfolgen können. Entsprechend der Bestimmung des § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. …

BFG RV/7300012/2014Beschwerde gegen die Höhe der Geldstrafe mit der Begründung der schlechten wirtschaftlichen Situation und des eingeschränkten Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers Verzicht auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.03.2014

…sinngemäß. (3) Bei Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. (4) Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen…

UFSW FSRV/0183-W/03Voraussetzungen für das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Höhe der Geldstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2004

…Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. …

BFG RV/1300004/20141. Schmuggel von in der Schweiz erworbenen Schmuckstücken, Vasen, Bildern, einer Ikone und einer chinesischen Trennwand durch den Fahrer einer russischen Transportfirma; 2. Bemessung von Geld- und Wertersatzstrafe; 3. Schriftliche Übersetzungshilfe auch bei nicht in einer zulässigen Verfahrenssprache verfassten Rechtsmitteln
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.10.2015

…der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe bzw. der Wertersatzstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Strafe…