…die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften der Liegenschaft bei einer Veräußerung zu erzielen wären, wobei ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind. Weicht der bei einer Veräußerung eines ansonsten vergleichbaren Liegenschaft erzielte Preis in besonders auffälliger Art und Weise …
…Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Hat jemand durch eine Tat oder durch mehrere selbständige Taten mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen und wird über diese Finanzvergehen gleichzeitig erkannt…
… 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen Zur Strafbemessung ist auszuführen, dass der Bw. seit mehreren Jahren an einem schweren Herzleiden laboriert und ihm deshalb…
…September 2004 gab der Bw zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (ergänzt durch den Aktenvermerk vom 11. Oktober 2004) an: Als Pensionist verdiene er netto monatlich € 1670,-- und sei für seine Ehegattin sorgepflichtig. Seiner allein erziehenden Tochter (mit zwei Kindern) gewähre er eine kleine…
…1961 idgF) abgewiesen. Begründend führte das Hauptzollamt Wien aus, dass auf Grund der Einkommenslage des Bf. eine Unbilligkeit in den persönlichen Verhältnissen des Abgabenschuldners vorliege. Dies versetze die Behörde in die Lage eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO, unter Abwägung der Zweckmäßigkeit und Billigkeit…
…bleibt. Er sei finanzstrafrechtlich unbescholten, gelobe, dieses Vergehen nicht mehr zu begehen und ersuche nach Bemessung der Strafe nach seinen persönlichen Verhältnissen. Weiters ersuche er um Aussetzung der Einbringung bis zur endgültigen Erledigung des Aktes. Am 31.8. 2005 erging ein Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates…
…14.506,21, der Strafrahmen beträgt somit € 29.012,42. Zu den persönlichen Verhältnissen und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Berufungswerbers ist Folgendes festzustellen: Für das Jahr 2003 hat das Finanzamt Kufstein Schwaz wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen die Bemessungsgrundlagen für die Einkommensteuer gemäß § 184 BAO…
…000.-betrugen. Die gesamte Nachforderung wurde auf die Abgabenkonten entrichtet. Der Berufungswerber hat zu seiner Rechtfertigung vorgebracht, dass er aufgrund schwerwiegender Krankheit und persönlichen zwischenmenschlichen Schwierigkeiten seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt habe. Darüber hinaus sei durch lang andauernde gerichtliche Auseinandersetzungen eine äußerst schwierige Situation entstanden…
…wenn die Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien und keine gemäß § 10 Abs. 2 BewG nicht zu berücksichtigende ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnisse vorlägen. Ein Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sei anzunehmen, wenn bei der Bildung des Kaufpreises alle den Preis bestimmenden marktwirtschaftlichen Faktoren des Angebotes…
…wenn die Verkäufe im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen seien und keine gemäß § 10 Abs. 2 BewG nicht zu berücksichtigende ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnisse vorlägen. Ein Verkauf im gewöhnlichen Geschäftsverkehr sei anzunehmen, wenn bei der Bildung des Kaufpreises alle den Preis bestimmenden marktwirtschaftlichen Faktoren des Angebotes…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Abs. 2 leg. cit. und den nur für die Bemessung der Geldstrafe, nicht aber auch für die Ersatzfreiheitsstrafe heranzuziehenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen iSd. Abs. 3 die Schuld des Täters die maßgebliche Grundlage für die als behördliche Ermessensentscheidung vorzunehmende Strafbemessung innerhalb des hier von §§ 15…
…Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die Vorinstanz wertete bei der Bemessung der Geldstrafe in zutreffender Weise das Geständnis als mildernd und eine Vorstrafe als erschwerend. Diese Strafzumessungsgründe…
…3 sind bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Der Strafrahmen in der Höhe der doppelten Eingangsabgaben (Eingangsabgaben an Zoll ATS 37.120.-, Eust ATS 14.144.-) beträgt somit € 7451.-. Bei der Strafzumessung war…
…er sei verheiratet und habe für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Daher sei sowohl die ausgesprochene Geldstrafe als auch der verhängte Wertersatz in Ansehung der persönlichen Verhältnisse und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Berufungswerbers unverhältnismäßig bzw. bei weitem überhöht und somit auch nicht schuldangemessen. Zur Entscheidung wurde…
…Schuld des Täters. Gem. Abs.2 und 3 leg.cit. sind bei der Strafbemessung weiters die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen und sind außerdem die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gem. § 23 Abs.4 FinStrG ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung…
…der Beschuldigte die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols objektiv und subjektiv zu verantworten. Bei der Strafbemessung sei auf die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten Bedacht genommen worden. Als strafmildernd sei die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten…
…oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Die Widmung für öffentliche Zwecke, welche unbestritten Einfluss auf die Verkäuflichkeit und den erzielbaren Preis hat, wurde bereits im Berufungsverfahren hinsichtlich des Bodenwertansatzes berücksichtigt. Dass sich die mit der Gemeinde W. geführten Verkaufsverhandlungen zerschlagen haben, ist als persönlicher…
…Aus seiner früheren gewerblichen Tätigkeit, die er Mitte 2005 eingestellt habe, sei ihm nichts geblieben außer einem marginalen Futtermittelhandel mit einem uralten Kastenwagen. Andere Verbindlichkeiten habe er nicht. Schwierige persönliche Verhältnisse, wie die Erkrankung des Bw. oder sein fortgeschrittenes Alter, sind für sich alleine nicht…
…Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall würde im gewöhnlichen Geschäftsverkehr keine Person mit Wohnsitz in Österreich zum Todestag des Erblassers jenen Preis für die Beteiligungen bezahlen, der von der Finanzbehörde der Erbschaftsbesteuerung zugrunde gelegt wurde, da…