…dann der Bemessungsgrundlage zugerechnet, wenn deren Übernahme nicht vereinbart ist. Bei vereinbarter Übernahme liegt eine sonstige übernommene Leistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG vor. Auch persönliche Dienstbarkeiten- wie etwa das Fruchtgenussrecht nach § 509 ABGB, das Recht des Gebrauches nach §§ 504 ff…
…Dienstbarkeit wird gemäß § 472 ABGB ein Eigentümer verbunden, zum Vorteil eines anderen in Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Es ist ein dingliches, gegen jeden Besitzer der dienstbaren Sache wirksames, Recht. Als absolute Rechte wirken beide Arten von Dienstbarkeiten (Grunddienstbarkeiten und persönliche…
…nicht dauernden Lasten gehören Hypotheken, Wohnungs- und Fruchtgenussrechte, Ausgedingerechte oder sonstige persönliche Dienstbarkeiten (Dorazil-Takacs, GrEStG, 4. Aufl., Rz. 10.50 zu § 5) Persönliche Dienstbarkeiten wie das Fruchtgenussrecht gehören somit grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur…
…Rücksicht seiner Sache etwas zu dulden oder zu unterlassen. Das bürgerliche Recht unterscheidet zwischen Grunddienstbarkeiten und persönlichen Dienstbarkeiten. Im vorliegenden Fall ist nach der Begriffsdefinition des § 473 ABGB das Vorliegen einer Grunddienstbarkeiten jedenfalls auszuschließen. Als persönliche Dienstbarkeit kennt das bürgerliche Recht das Gebrauchsrecht (§ 504 ABGB)…
…Satz 3) oder jenen des auf die persönlichen Bedürfnisse abgestellten Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist (Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts10, Band II, S. 164 - 169). Nach dem Inhalt der Vereinbarung vom 13. November 2007 wurde der Bw die Dienstbarkeit des "Wohnrechtes" im Sinne eines höchstpersönlichen…
…Umfang der Gestattung entweder den Grundsätzen des (unbeschränkten) Fruchtgenussrechtes (§ 521 Satz 3) oder jenen des auf die persönlichen Bedürfnisse abgestellten Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist. Das bedeutet, die Dienstbarkeit der Wohnung besteht entweder in dem Recht, die bewohnbaren Teile eines Hauses zum eigenen Bedarf zu benützen…
…Sache verbunden sind nur Rechte, die dem Eigentümer einer Liegenschaft als solchem zustehen, wie Grunddienstbarkeiten und Grundreallasten oder das Jagdrecht, nicht aber persönliche Dienstbarkeiten und verdinglichte Rechte. Durch gesetzliche Erklärung unbeweglich sind das Baurecht auf fremdem Grund (§ 6 Baurechtsgesetz) und die Bergwerksberechtigungen nach § 40 Mineralrohstoffgesetz …
…Zl. 85/15/0155). Da in Punkt II von der Einräumung eines Nutzungsrechtes die Rede ist und diese Wortwahl typisch für Verträge ist, mit denen eine persönliche Dienstbarkeit eingeräumt werden soll, konnte das Finanzamt auf Grund der Bestimmung des § 17 Abs. 2 GebG bei der…
…und ihrem Ehegatten einvernehmlich Abstand genommen. Punkt X ist grundsätzlich typisch für Verträge, mit denen eine persönliche Dienstbarkeit eingeräumt werden soll. Andererseits wird der Vertrag als "Bewirtschaftungsvertrag" bezeichnet und für die Überlassung des "Bewirtschaftungsrechtes" ist ausdrücklich kein Bewirtschaftungsentgelt vorgesehen. Im Allgemeinen steht bei den Bewirtschaftungsverträgen…
…im vorliegenden Vertrag wird in Punkt I. Abs. 2 von der Einräumung des alleinigen Nutzungsrechtes an diesem Betrieb gesprochen und ist grundsätzlich typisch für Verträge, mit denen eine persönliche Dienstbarkeit eingeräumt werden soll. Dafür würde auch Punkt V. sprechen, nach welchem eine Verbücherung des Bewirtschaftungsrechtes…
…Band II, Grunderwerbsteuer, § 5 Rz 158). Auch persönliche Dienstbarkeiten- wie etwa das Fruchtgenussrecht nach § 509 ABGB- gehören grundsätzlich als auf dem Grundstück ruhende Belastungen zur Gegenleistung, da sie als absolute Rechte gegen den jeweiligen Eigentümer der belasteten Sache wirken und (im Gegensatz zu den als…
…Auflage zu dieser Schenkung bedingt sich der Geschenkgeber für sich auf seine fernere Lebensdauer und vollkommen unentgeltlich an dem Vertragsgegenstand folgende Rechte aus: 1.) Die persönliche Dienstbarkeit des Gebrauches als mietzins- und betriebskostenfreies Wohnungsrecht an allen Wohnräumlichkeiten in Ansehung des gesamten vertragsgegenständlichen Ferienhauses zu Y.…
…näher bezeichneten Liegenschaften. Als Gegenleistung hat sich der Übergeber das Recht zur Benützung von Wohnräumlichkeiten, den Lebensunterhalt sowie gewisse persönliche Dienstbarkeiten (Vertragspunkt II.) sowie einen Barübergabspreis (Punkt III.) ausbedungen. Weiters ist im Vertrag festgehalten, dass der Übernehmer die Begünstigungen nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz und nach…
… 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 nicht erfüllt wäre. Persönliche Dienstbarkeiten wie der Fruchtgenuss im Sinne des § 509 ABGB stellen nämlich (im Unterschied zu den als dauernde Lasten geltenden Grunddienstbarkeiten) auf dem Grundstück ruhende, auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehende Belastungen im Sinne des…
…Belastungen, die auf dem Grundstück ruhen, soweit sie auf den Erwerber kraft Gesetzes übergehen, ausgenommen dauernde Lasten. In diesem Sinne gehören grundsätzlich auch persönliche Dienstbarkeiten - wie etwa das Fruchtgenussrecht - als auf dem Grundstück ruhende Belastung nach § 5 Abs. 2 Z 2 GrEStG zur Gegenleistung, da…
…Satz 3) oder jenen des auf die persönlichen Bedürfnisse abgestellten Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist (Koziol-Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts10, Band II, S. 164 - 169). Nach dem Inhalt der Vereinbarung vom 17.1.2008 wurde der Bw. die Dienstbarkeit des "Wohnungsrechtes" im Sinne eines höchstpersönlichen…
…Wohnung, das je nach Umfang der Gestattung entweder den Grundsätzen des unbeschränkten Fruchtgenussrechtes oder jenen des auf die persönlichen Bedürfnisse abgestellten Gebrauchsrechtes zu unterstellen ist. Das Ausmaß der Dienstbarkeit und der Umfang der dem Berechtigten eingeräumten Befugnissen richtet sich nach dem Inhalt des Titels, im…
…Demgegenüber wurde dem Bw. in der Vertragsurkunde vom 20.4.1996 ausdrücklich die persönliche Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauches bestellt, wobei vereinbart wurde, dass die Dienstbarkeit im Grundbuch zu "verdinglichen" sei. Damit wurde dem Bw. zweifellos gegenüber der vormaligen Nutzungsberechtigung (auf Grund welcher Vereinbarung auch immer) eine…
…Demgegenüber wurde der Bw. in der Vertragsurkunde vom 20.4.1996 ausdrücklich die persönliche Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauches bestellt, wobei vereinbart wurde, dass die Dienstbarkeit im Grundbuch zu "verdinglichen" sei. Damit wurde der Bw. zweifellos gegenüber der vormaligen Nutzungsberechtigung (auf Grund welcher Vereinbarung auch immer) eine…
…die auf dem Grundstück ruhe und kraft Gesetzes übergehe. Das dazumal von H eingeräumte Wohnrecht sei als Dienstbarkeit auf der Liegenschaft sichergestellt, welche sohin lediglich den Zweck einer Sachhaftung erfülle; persönlicher Schuldner sei folglich H. Auf die Bw sei diese Schuld auch nicht anteilig übergegangen…