…in Österreich ordnungsgemäß gemeldet und sozialversichert. Y sei auch österreichische Staatsbürgerin. Beide Kinder hätten die engere persönliche Beziehung hier in Österreich durch Freunde und Verwandte und weil beide Elternteile hier leben und arbeiten würden. Weiters brachte die Bw. vor, dass sie seit 1998 als Hausfrau…
…im ABGB. Ich denke jetzt daran, wenn sich meine Eltern scheiden lassen würden, würde es kein Problem mit der persönlichen Beziehung geben. Da meine Mutter nicht die deutsche Sprache beherrscht und auch keine Aufenthaltserlaubnis hat, kann sie nicht zu einem Gesetzesbruch verleitet erden, um einen…
…aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Abs. 8 FLAG). Laut Ihrer persönlichen Vorsprache beim FA.Y übersiedelten Sie im September 1994 mit Ihren Kindern in die Vereinigten Arabischen Emirate…
…jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Beim Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist der jeweilige Mittelpunkt der Lebensinteressen ausschlaggebend. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bestehen im Regelfall die stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort, an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner Familie…
…des Mittelpunktes der Lebensinteressen kommt es auf persönliche und wirtschaftliche Beziehungen an. Die persönlichen Beziehungen schlagen sich insbesondere in der Gestaltung des Familienlebens sowie in gesellschaftlichen, religiösen und sozialen Interessen und Aktivitäten nieder. Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Beziehungen sind insbesondere die Höhe der Einkünfte…
…sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in den Berufungsjahren in Deutschland befunden habe. Die Abgabenbehörde erster Instanz wäre daher - vor einer Erlassung von Bescheiden - verpflichtet gewesen, die persönlichen und die wirtschaftlichen Beziehungen der Bw. umfassend zu erheben. Sie hätte sich - in Anbetracht des ohnehin aufgenommenen Kontaktes…
…H-Bank über ein aufgenommenes Darlehen würde die Berufungswerberin neben ihrem Gatten als Adressat aufscheinen. Diese Umstände sprächen eindeutig dafür, dass die Berufungswerberin starke persönliche Beziehungen zu Österreich hatte und hat. Die gegenteiligen Behauptungen in der Berufung könnten von der Berufungswerberin nicht durch schlüssige Argumente…
…Art. 16 DBA-BRD, soweit sich das Besteuerungsrecht nach dem Wohnsitz richtet, der Wohnsitz maßgebend, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Wenn dies nicht festzustellen ist, werden die obersten Finanzbehörden der Vertragsstaaten sich nach Art. 21 DBA-BRD verständigen…
…Auch ein alleinstehender StPfl kann einen "Familienwohnsitz" haben. Dies ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Eltern, Freunde) hat. Die anerkennenswerten Gründe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sind allerdings gegenüber StPfl mit (Ehe)Partnern und/oder Kindern eingeschränkt…
…Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Sowohl Sie, als auch Ihre Gattin und der Sohn G wurden in Rumänien…
…wie im gegenständlichen Fall der Bw. - eine Person in beiden Vertragstaaten einen Wohnsitz bzw. eine ständige Wohnstätte, entscheiden in weiterer Folge die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, also der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des Artikel 4 Abs. 2 DBA B, welcher Staat als Ansässigkeits-…
…zur Zeit seines Todes in beiden Vertragsstaaten einen Wohnsitz, so wird das Nachlassvermögen nur in dem Staate besteuert, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen des Erblassers bestanden (Mittelpunkt der Lebensinteressen). ..." Aufgrund der in Art. 4 des DBA klar geregelten Anknüpfung an den Ort…
…nicht vorhanden. Der UFS ist der Auffassung, dass eine Anbindung an P. nicht besteht, jedoch eine starke persönliche Beziehung beider Kinder, die seit 2001 bei der Großmutter in Österreich leben, zu Österreich vorhanden ist. Sowohl die Bw. wie auch die beiden Enkelkinder hielten sich nach…
…habe, dass verheiratete Personen in der Regel zu dem Ort, an dem sie mit ihrer Familie leben, die stärkste persönliche Beziehung haben. Er sei seit über fünf Jahren in Österreich aufhältig und führe mit seiner Gattin einen gemeinsamen Haushalt. Aus der Bescheidbegründung sei nicht ersichtlich…
…Wohnsitz begründet hat (vgl. VwGH 27.4.1982, Zl. 82/11/0054). Bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich; demnach gibt es nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse (vgl. VwGH 16.5.1974, Zl 946/73). Dies trifft auch im Normalfall…
…somit keineswegs, dass sie dort auch ihren ordentlichen Wohnsitz begründet hat (VwGH 27.4.1982, 82/11/0054). Bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich; demnach gibt es nur einen Mittelpunkt der Lebensverhältnisse (VwGH 16.5.1974, 946/73). Dies…
…93/15/0145 - Anlage VIII). Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat (Ort) den Ausschlag gibt. Nach Auffassung des österreichischen VwGH bzw des deutschen Bundesfinanzhofes sind zB folgende Merkmale Indizien für den Mittelpunkt…
… verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen); b) kann nicht bestimmt werden, in welchem Staat die Person den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hat…
…1 BAO, zu dem die stärksten, persönlichen, Beziehungen bestehen. Die stärksten, persönlichen, Beziehungen einer Person bestehen zu dem Ort, an dem eine Person regelmäßig und Tag für Tag mit ihrer Familie lebt. Für Wohnzwecke stehen der Bw. ein Eigenheim im Südburgenland und eine Mietwohnung in…
…hier ist auch seine Gattin, eine gebürtige Filippina, seit vielen Jahren integriert und im Moment teilzeitbeschäftigt. Die engsten persönlichen Beziehungen unterhält der Bw zu seiner Frau. Diese ist - wie bereits ausgeführt worden ist - gebürtige Filippina, allerdings seit 1988 hier gemeldet und fest in Österreich integriert…