…§ 26 Rz 13. Der Verwaltungsgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, dass die stärkste persönliche Beziehung eines Menschen im Regelfall zu dem Ort besteht, an dem er regelmäßig mit seiner Familie lebt, dass also der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer verheirateten Person regelmäßig am Ort des Aufenthaltes ihrer Familie…
…dass die Ansässigkeit nicht bereits Ende September 2013 verlagert wurde. Die ins Treffen geführten persönlichen Beziehungen wegen der in der Nähe des österreichischen Wohnsitzes lebenden Mutter und Geschwister verbleiben grundsätzlich als einziges Argument für die Ansässigkeit des Bf während des Streitzeitraumes. Der Ablauf der Ereignisse…
…den Bf. erledigen zu dürfen (unstrittig, vorgelegte Vertretungsvollmacht für das Kind 1 vom 30.10.2019, vorgelegte Veranlagungsbescheide). Persönliche Beziehungen des Bf. Er schilderte seinen Lebenslauf. In der Schweiz hatte er seit 1969 die uneingeschränkte Wohn- und Arbeitsbewilligung, seit der Pensionierung die uneingeschränkte Wohnbewilligung. Es…
Welche Hindernisse dem Bf. entgegengestanden sind, für die Jahre 2013 bis 2017 die Aufenthaltstage in Österreich, der Schweiz bzw. die Tage der Auslandsreisen bekannt zu geben, hat der Bf. nicht dargetan. Die Angabe, Pensionist zu sein, reicht noch nicht aus. Auch wenn er Pensionist ist…
…in Österreich ordnungsgemäß gemeldet und sozialversichert. Y sei auch österreichische Staatsbürgerin. Beide Kinder hätten die engere persönliche Beziehung hier in Österreich durch Freunde und Verwandte und weil beide Elternteile hier leben und arbeiten würden. Weiters brachte die Bw. vor, dass sie seit 1998 als Hausfrau…
…im ABGB. Ich denke jetzt daran, wenn sich meine Eltern scheiden lassen würden, würde es kein Problem mit der persönlichen Beziehung geben. Da meine Mutter nicht die deutsche Sprache beherrscht und auch keine Aufenthaltserlaubnis hat, kann sie nicht zu einem Gesetzesbruch verleitet erden, um einen…
…aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (§ 2 Abs. 8 FLAG). Laut Ihrer persönlichen Vorsprache beim FA.Y übersiedelten Sie im September 1994 mit Ihren Kindern in die Vereinigten Arabischen Emirate…
…jedoch nur einen Mittelpunkt der Lebensinteressen haben. Beim Vorliegen mehrerer Wohnsitze ist der jeweilige Mittelpunkt der Lebensinteressen ausschlaggebend. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens bestehen im Regelfall die stärksten persönlichen Beziehungen zu dem Ort, an dem man regelmäßig und Tag für Tag mit seiner Familie…
…des Mittelpunktes der Lebensinteressen kommt es auf persönliche und wirtschaftliche Beziehungen an. Die persönlichen Beziehungen schlagen sich insbesondere in der Gestaltung des Familienlebens sowie in gesellschaftlichen, religiösen und sozialen Interessen und Aktivitäten nieder. Für die Bestimmung der wirtschaftlichen Beziehungen sind insbesondere die Höhe der Einkünfte…
…sich der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in den Berufungsjahren in Deutschland befunden habe. Die Abgabenbehörde erster Instanz wäre daher - vor einer Erlassung von Bescheiden - verpflichtet gewesen, die persönlichen und die wirtschaftlichen Beziehungen der Bw. umfassend zu erheben. Sie hätte sich - in Anbetracht des ohnehin aufgenommenen Kontaktes…
…nur für Personen bestehe, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet, dh. in Österreich haben. Dieser liege aufgrund der stärksten persönlichen Beziehungen insbes. bei verheirateten Personen dort vor, wo sie mit der Familie im gemeinsamen Haushalt leben. Ebenso läge für Kinder, die sich ständig im…
…H-Bank über ein aufgenommenes Darlehen würde die Berufungswerberin neben ihrem Gatten als Adressat aufscheinen. Diese Umstände sprächen eindeutig dafür, dass die Berufungswerberin starke persönliche Beziehungen zu Österreich hatte und hat. Die gegenteiligen Behauptungen in der Berufung könnten von der Berufungswerberin nicht durch schlüssige Argumente…
…Art. 16 DBA-BRD, soweit sich das Besteuerungsrecht nach dem Wohnsitz richtet, der Wohnsitz maßgebend, zu dem die stärksten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen bestehen (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Wenn dies nicht festzustellen ist, werden die obersten Finanzbehörden der Vertragsstaaten sich nach Art. 21 DBA-BRD verständigen…
…zur Entfaltung persönlicher Interessen und Neigungen nachgegangen sei. Auch die Mitgliedschaft in Vereinen und andere soziale Engagements in den Vereinigten Staaten von Amerika wurden vom Mitbeteiligten nicht behauptet… .“ N ach den rechtlichen Darlegungen des VwGH kommt dieser zum Ergebnis , dass die wirtschaftlichen Beziehungen zu…
…Auch ein alleinstehender StPfl kann einen "Familienwohnsitz" haben. Dies ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Eltern, Freunde) hat. Die anerkennenswerten Gründe für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sind allerdings gegenüber StPfl mit (Ehe)Partnern und/oder Kindern eingeschränkt…
…Lebensinteressen im Bundesgebiet haben und sich die Kinder ständig im Bundesgebiet aufhalten. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Sowohl Sie, als auch Ihre Gattin und der Sohn G wurden in Rumänien…
…EStG) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Aber auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann eine "Familienwohnsitz" haben; dies ist jener Ort, an dem er seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Eltern, Freunde) hat, wobei für den Fall, dass ein alleinstehender Steuerpflichtiger…
…wie im gegenständlichen Fall der Bw. - eine Person in beiden Vertragstaaten einen Wohnsitz bzw. eine ständige Wohnstätte, entscheiden in weiterer Folge die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, also der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Sinne des Artikel 4 Abs. 2 DBA B, welcher Staat als Ansässigkeits-…
…Der Begriff der "Pflegeeltern" setzt zwei Definitionsmerkmale, nämlich erstens die faktische - gänzliche oder partielle - Besorgung von Pflege und Erziehung des Kindes und zweitens das Bestehen einer persönlichen Beziehung zwischen dem Kind und seiner Betreuerin, die an Intensität dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern u Kindern nahe…
…gelegen. Die Beziehungen zu diesem Wohnort sind im Beschwerdefall als ausschlaggebend anzusehen. Eines Rückgriffs auf den im zweiten Satz des § 4 Abs. 2 Z 8 ZollR-DG zum Ausdruck kommenden Vorrangs der persönlichen Bindungen bedarf es aufgrund der Gesamtumstände der Lebenssituation des Beschwerdeführers nicht. Der…