…aus, dass die Abgabenbehörde erster Instanz die Abweisungen der Anträge der Bw damit begründe, dass die Berufung der Bw im Hinblick auf die eindeutige Judikaturlinie des Unabhängigen Finanzsenates und des Verwaltungsgerichtshofes offenkundig aussichtslos wäre. Die Behörde verkenne, dass sich der gegenständliche Sachverhalt von jenen Sachverhalten…
…einen Durchlaufposten, sondern um echte nachträgliche Betriebsausgaben handle. Eine Darstellung, der sich das Finanzamt offenkundig anschloss, denn die Veranlagung des Jahres 2000 erfolgte letztlich unter Berücksichtigung dieses Aufwandes. Das Finanzamt berichtigte die Einkommensteuerbescheide 1998 bis 2000 gemäß § 293b BAO und begründete dies damit, dass eine…
…im gegenständlichen Verfahren keine Abwägung der Erfolgschancen eines Rechtsmittels, sondern erfasst als Ausschluss des Zahlungsaufschubes nur den Fall der offenkundigen Aussichtslosigkeit. Andernfalls käme eine Würdigung der Erfolgsaussichten einer vorweggenommenen Beweiswürdigung gleich. Es besteht daher kein begründeter Anlass, die Berufung nach Lage des Falles als keinesfalls…
…der Erlassmeinung des BMfF vom 1.2.1990, 05 2201/13-IV/5/89, sei eine auf § 212a Abs. 2 lit. a BAO gestützte Abweisung eines Aussetzungsantrages nur dann zulässig, wenn die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels offenkundig sei. Nach herrschender Kommentarmeinung (Stoll, BAO, Anm. zu § 212a…
…rechtswidrig. Die Einbringung eines Rechtsmittels begründet alleine noch keine erhebliche Härte des strittigen Abgabenbetrages. Eine solche Härte liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn der angefochtene Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist und die Einziehung zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten…
…einer dauerhafte Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatte, sich Anfang 1985 manifestiert hat. Insgesamt ist der UFS zu der Ansicht gelangt, dass bereits vor dem 27. Lebensjahr offenkundig hätte sein müssen, dass der Bw. außerstande sei, dauernd seinen Unterhalt zu verdienen, um die Voraussetzungen für den Anspruch…
…eine besondere Überwachungspflicht. Die Überwachung der Fristen wäre gerade im vorliegenden Fall unabdingbar gewesen, da die "übrigen Mitarbeiter" nicht mit der steuerlichen Materie vertraut sein konnten. Es erscheint im Gegenteil geradezu als offenkundige Sorglosigkeit, sich auf unerfahrene Mitarbeiter zu verlassen. Der Bw. lastet somit ein…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates…
…2002, 2000/13/0051; VwGH 24.6.2004, 2000/15/0140) der Umsatzsteuer. Da die Bw. somit eine der ständigen Judikatur der Höchstgerichte widersprechende Position bezieht, kann die Berufung als offenkundig erfolglos angesehen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. Mai 2008
…vom Finanzamt überhaupt keine verbindliche Aussage zum Ausgang der Berufung gemacht werden und stehe damit Meinung gegen Meinung. Laut Stoll sei die Erfolglosigkeit eines Rechtsmittels erst dann offenkundig, wenn also die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende…
…Schenkungssteuer, Rz 14a zu § 3 mit weiteren Verweisen auf VwGH und BFH-Judikatur). Wenn aber der offenkundige Sachverhalt eindeutig die Verwirklichung des erklärten Willens der Parteien nicht (mehr) zulässt, kann dieser (Parteiwille) bei der Frage des Schenkungsgegenstandes nicht beachtet werden (VwGH 23.9.1985, 85…
…1 BAO für das Jahr 2004 auszusetzender Betrag an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.285,69 ergibt, welcher ohnehin mit Bescheid vom 29. August 2007 ausgesetzt wurde. Eine offenkundige Erfolgloskeit der Berufung vom 20. Mai 2005 gegen den Bescheid vom 21. April 2005 bzw…
…sei die Kenntnis der zu erfüllenden Verfahrensvorschriften zu unterstellen. Die in Art. 212a ZK angeführte Voraussetzung, dass im Verhalten der Beteiligten weder betrügerische Absicht noch offenkundige Fahrlässigkeit liegen darf, sei nicht erfüllt gewesen. Im Abgabenbescheid vom 8. April 2004, Zl. d, stellte das Hauptzollamt X…
…Umsatzsteuer 7-12/2001 und der Umsatzsteuer 1-4/2002 gemäß § 281 BAO bis zur Beendigung des beim Verwaltungsgerichtshofes zur Zahl 2002/13/0066 schwebenden Verfahrens ausgesetzt. Von einer offenkundigen Erfolglosigkeit kann somit keine Rede sein, zumal auch bereits von 11. Juni 2003 bis 17…
…dass alle Fehler, die bei händischer Ausfertigung zu solchen führen, die als offenkundige (tatsächliche) Unrichtigkeiten (Ausfertigungsfehler) zu bezeichnen sind, auch dann Fehler dieser hier in Rede stehenden Art sind, wenn sich die Behörde beim technischen Vorgang der Erstellung und Ausfertigung der Bescheide einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage…
…Abgabeverfahren kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. §167 BAO Abs.1 BAO bedürfen Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, keines Beweises. …
…Einkommen sei jedenfalls ausreichend, dass die Einbringung der Abgabenschuld nicht gefährdet ist. Im bisherigen Verfahren sei auch nicht zu Tage getreten, dass der angefochtene (Altlastenbeitrags-) Bescheid offenkundige, klare Fehler enthält, deren Beseitigung im Rechtsweg zu gewärtigen ist. In seiner Beschwerde vom 12. Februar 2009 wiederholt…
…Art. 212a ZK die Befreiung von Einfuhrabgaben vorsehen müssen. Zumal im Verhalten des Bf. weder betrügerische Absicht noch offenkundige Fahrlässigkeit liege und die nämlichen Schmuckstücke innerhalb von drei Jahren wieder in das Zollgebiet eingeführt worden seien, wären sämtliche Voraussetzungen des Art. 212a ZK erfüllt. Für…
… 81 ff Ehegesetz bereinigt wurde. Auch der damals gegenständliche Notariatsakt wurde als Vergleich qualifiziert". Ähnlich den obigen Beschwerdefällen haben nunmehr auch der Bw und seine (nunmehrige) Ehegattin es offenkundig für nötig erachtet, angesichts der bevorstehenden Eheschließung in Form eines Notariatsaktes unter anderem eine klarstellende und…
…muss die Unrichtigkeit für die Abgabenbehörde ohne weiteres Ermittlungsverfahren erkennbar sein. Bloße Zweifel an der Richtigkeit der Abgabenerklärung - mögen sie auch berechtigt sein - stellen noch keine offenkundige Unrichtigkeit dar. Die Unrichtigkeit kann sowohl in einer unzutreffenden Rechtsauffassung als auch in einer in sich widersprüchlichen oder…