…nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte…
…nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch den subjektiven Tatbestand erstrecken. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen RR. wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a iVm. 38 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Oktober 2003 gegen…
…2000 ATS 22.993,00, 2001 ATS 29.848,85, 2002 ATS 43.171,29, 2004 ATS 42.843,11 2005 ATS 40.906,07. Objektives Tatbild des § 33 Abs. 1 FinStrG ist die Verkürzung von Abgaben unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…gegenüber der Bw" weiterhin bestehen blieb und nicht im Ausmaß des Kautionsbetrages verringert wurde, womit eine Bereicherung des Anteilsinhabers (Ges-Gf) erreicht wurde (objektives Tatbild). Gleichzeitig wurde damit das Vermögen der Bw geschmälert. Auch eine derartige Vermögensminderung kann eine verdeckte Ausschüttung darstellen. Subjektive Voraussetzung für…
…PEH-GmbH) bzw. zu den Privatstiftungen (Anteil 50 % P-PS und 50 % C-PS) -) Objektives Tatbild der Anteilsinhaber -) Subjektives Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung Antrag Gegenberichtigung DBA Hinsichtlich der kontinuierlichen Art der Weiterverrechnung wird von der Betriebsprüfung folgendes ergänzt: Festzuhalten ist, dass die Einforderung…
…152 bis 154); - Eigentums- oder Nahebeziehung des Vorteilsempfängers zur Körperschaft (sh. Tz 155); - objektives Tatbild, dh Bereicherung des Empfängers zu Lasten der Körperschaft (sh. Tz 156 und 157) sowie - subjektives Tatbild, dh auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung (sh. Tz 158 bis 162) (Renner, a.a.O…
…an der KCV KG beteiligt seien. Dies sei aber unabdingbare Voraussetzung für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung. Maßgeblich sei das objektive Tatbild der Bereicherung der Anteilsinhaber zu Lasten der Körperschaft (KStR Rz 751): Vorausgesetzt sei die Zuwendung eines vermögenswerten Vorteiles. Dieser müsse in Geld bestehen…
… objektives Tatbild, dh Bereicherung des Empfängers zu Lasten der Körperschaft sowie ein subjektives Tatbild, dh auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft bzw. ihrer Vertreter. Dass im gegenständlich strittigen Fall dem Gesellschafter und geschiedenen Ehemann der nunmehrigen Alleingesellschafterin (SK) JK ein Vorteil objektiv in Höhe des…
…96/13/0128), aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein "Nahestehen" (objektives Tatbild). (c) Die BP ging von verdeckten Ausschüttungen der Bw. in Höhe der Umsatzzurechnungen inklusive der bereits erfolgten Zurechnungen (1998 mit 1.000.000,00 und 1999 mit 500.000,00…
…aus, dass bei einer tatsächlichen Darlehenshingabe, wenn die Körperschaft das Darlehen verzinst, kein objektives Tatbild für das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung erfüllt sei, darüber hinaus sei das hingegebene Darlehen auch tatsächlich zurückbezahlt worden. Weiters wurde auf die RZ 902 ff KStR verwiesen und nochmals ausgeführt…
…E HandelsgmbH beteiligt hat und B und C D bis dahin die Eigentümer der Vorgängerin der E HandelsgmbH gewesen sind, woraus sich noch zusätzlich eine geschäftliche und beteiligungsmäßige Verflechtung ergibt. Als objektives Tatbild, kommt die Vermögensminderung in Höhe von S 948.636,70 in Betracht…
…solche, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind (zB. VwGH vom 16.5.2002, 96/13/0128), aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein "Nahestehen" (objektives Tatbild). Im gegenständlichen Fall nahm die Finanzbehörde an, dass P. L. (wirtschaftlich) Gesellschafter und Geschäftsführer der Bw…
…VwGH vom 16.5.2002, 96/13/0128), aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein "Nahestehen" (objektives Tatbild). Auch wenn der Zufluss an den "Nahestehenden" erfolgt, ist die verdeckte Ausschüttung dem Gesellschafter zuzurechnen, allerdings ist das Naheverhältnis zu begründen. Die Zusage der Pensionsabfindung…
…weitestgehend von Willensübereinstimmung geprägtes Verhältnis bestand, das nicht mit einem Vertragsverhältnis verglichen werden kann, wie es zwischen fremden Dritten regelmäßig darstellt. Auf die diesbezügliche in Begründungsteil "Geschäftsanbahnung" enthaltenen Ausführungen wird verwiesen. Aus den oben dargelegten Umständen (objektives Tatbild, vgl. Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler, KStG 1988…
…Standes zum 31.12.1998 und den darauf entfallenden Zinsen und Zinseszinsen. Die KESt trägt nach Aussage der Steuerberaterin Fr. WF Herr D . Objektives und subjektives Tatbild sind gegeben, ein Vorteilsausgleich wurde nicht schriftlich vereinbart. Entwicklung des Darlehens: | | 31.12.1998 ATS |…
…wird vorgebracht, dass das objektive Tatbild der verdeckten Ausschüttung durch eine Vermögensminderung bei der Bw weder durch erhöhte Aufwendungen (Dienstwohnung) noch durch das Fehlen von Erträgen (Mieteinnahmen) erfüllt sei (Seite 5 des Berufungsschreibens). Das Finanzamt wies die Berufung diesbezüglich mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Oktober 2004…
…der Prüfer elf Seiten lang keine klaren, eindeutigen und nachprüfbaren, bescheidmäßigen Feststellungen über Willkürlichkeit, Tatbildmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld zu eine Steuerhinterziehung getroffen hatte, als Unterstellungen zurück und hielt umgekehrt fest: "Nach Ansicht der steuerlichen Vertretung liegt keine Abgabenhinterziehung vor". Es liege nicht einmal fahrlässiges Handeln…
…2008) und 1.155,00 € (01-03/2009) nicht bis zum jeweiligen Fälligkeitstag entrichtet und damit Abgaben (Umsatzsteuervorauszahlungen) iHv. insgesamt 5.607,00 € verkürzt worden waren, eine grundsätzlich jeweils der Beschuldigten als Verpflichtete zuzurechnende Verwirklichung des objektiven Tatbildes des § 33 Abs. 2 lit…
…zweifelsfrei zugeflossen. Dem Vorbringen der Bw. nach einer Aufteilung der verdeckten Ausschüttung entsprechend dem Beteiligungsverhältnis kann daher nicht gefolgt werden. Sowohl objektives als auch subjektives Tatbild liegen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates vor. Der Gesellschafter Ing.S.M. ist dadurch bereichert, dass ihm die Entnahmen…