…nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch auf den subjektiven Tatbestand erstrecken. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte…
…nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Der Verdacht muss sich dabei sowohl auf den objektiven als auch den subjektiven Tatbestand erstrecken. Ob im konkreten Einzelfall die Verdachtsgründe für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ausreichen, ist aus der Summe der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte zu…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der Finanzstrafsache gegen RR. wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a iVm. 38 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Oktober 2003 gegen…
…bei der Körperschaft eine Vermögensminderung bewirken oder Vermögensmehrung verhindern. Für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung muss sowohl ein objektives als auch ein subjektives Tatbild erfüllt sein. objektives Tatbild: Voraussetzung für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung ist neben den übrigen Tatbestandsmerkmalen auch eine Vermögensminderung oder verhinderte…
… VwGH 9.3.2005, 2000/13/0222, siehe auch Rz 644). Das objektive Tatbild kann weder durch zivil- oder unternehmensrechtliche Regelungen noch durch gesellschaftsvertragliche Regelungen beseitigt oder verhindert werden, soweit nicht abgabenrechtliche Vorschriften (siehe § 11 KStG 1988) etwas anderes vorsehen. Rz 606: Eine bereits verwirklichte…
…Ausschüttung sind: - eine Eigentums- oder Nahebeziehung zu einer Körperschaft - das objektive Tatbild der Bereicherung des Anteilshabers oder einer ihm nahe stehenden Person zu Lasten der Körperschaft und - das subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung Anteilsinhaberschaft: Das Vorliegen einer verdecken Ausschüttung setzt die Zuwendung eines…
…2000 ATS 22.993,00, 2001 ATS 29.848,85, 2002 ATS 43.171,29, 2004 ATS 42.843,11 2005 ATS 40.906,07. Objektives Tatbild des § 33 Abs. 1 FinStrG ist die Verkürzung von Abgaben unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Aufgrund der Tatsache, dass eine aliquote Regressierung an ***4*** ***1*** nicht stattgefunden hat, ist sowohl das objektive, als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung im Sinne des § 8 KStG vorliegend. Neben offenen Gewinnausschüttungen zählen auch verdeckte Gewinnausschüttungen zu den KESt-pflichtigen Kapitalerträgen iSd § 27…
…gegenüber der Bw" weiterhin bestehen blieb und nicht im Ausmaß des Kautionsbetrages verringert wurde, womit eine Bereicherung des Anteilsinhabers (Ges-Gf) erreicht wurde (objektives Tatbild). Gleichzeitig wurde damit das Vermögen der Bw geschmälert. Auch eine derartige Vermögensminderung kann eine verdeckte Ausschüttung darstellen. Subjektive Voraussetzung für…
…die Abgabenbehörden, schädigten. Das Verhalten der Beschuldigten erfüllt somit die vom Gesetz vorgegebene, jeweils zur Verurteilung gelangten Tatbilder in objektiver und subjektiver Hinsicht. Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der Bestimmung des § 33 Abs 5 FinStrG wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33…
…an den Gesellschafter-GF nicht erfasst. Rechtliche Würdigung: Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung sind: - eine Eigentums- oder Nahebeziehung zu der Körperschaft - objektives Tatbild der Bereicherung des Anteilsinhabers - subjektive Tatbild einer auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung Nach Ansicht der Bp sind alle drei Voraussetzungen gegeben…
…daher nicht geeignet die subjektive Vorteilsgewährungsabsicht der Zahlung an den Gesellschafter-Gf. zu entkräften. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ist zur Beurteilung des objektiven Tatbildes zunächst der Verzicht auf die Urlaubsersatzleistung näher zu untersuchen. Auf der einen Seite steht die Zahlung der freiwilligen Abfertigung durch die…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…zulasten der bP bereichert. Damit liegt sowohl das objektive als auch das subjektive Tatbild einer verdeckten Ausschüttung vor. Im Anschluss an die Zeugenbefragung von ***Ges-GF*** hat der steuerliche Vertreter auf die deutliche Reduktion des Pachtzinses im zweiten Nachtrag zum Unternehmenspachtvertrag, datiert vom 1.7…
…23. Juni 2025. Dass jeweils weder ein Papierparkschein ausgefüllt noch ein elektronischer Parkschein aktiviert war, ist ebenso aktenkundig. 3. Rechtliche Beurteilung (Spruchpunkt I.) Objektives Tatbild Nach § 1 Wiener Parkometerabgabeverordnung ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO) eine Abgabe zu entrichten. Nach …
…mit dem Betreff "Rechtfertigung". Dass weder ein Papierparkschein ausgefüllt noch ein elektronischer Parkschein aktiviert war, ist ebenso aktenkundig. 3. Rechtliche Beurteilung (Spruchpunkt I.) Objektives Tatbild Nach § 1 Wiener Parkometerabgabeverordnung ist für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen (§ 25 StVO) eine Abgabe zu entrichten. Nach …
…dass keine Auskunft innerhalb der zweiwöchigen Frist erteilt wurde, wurde nicht in Zweifel gezogen. 3. Rechtliche Beurteilung (Spruchpunkt I.) Objektives Tatbild § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 normiert: "(1) Der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges…