…§ 20 Tz 163, Stichwort "Kleidung"). Nicht abzugsfähig sind daher beispielsweise der schwarze Anzug bzw. das Abendkleid eines Orchestermitglieds, das weiße Hemd und der schwarze Anzug eines Richters oder der Frack eines Dirigenten (ein Frack zählt zur normalen bürgerlichen Kleidung, dies ungeachtet der Tatsache, dass es…
…sehr hilfreich: Demnach sind Aufwendungen für Kleidung, die ein Arzt bei der Berufsausübung trägt, (nur) dann Betriebsausgaben, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des Möglichen…
…außergewöhnliche Belastung anerkannt worden seien. Unter Hinweis auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung über die Einkommensteuer 2006 und 2007 seien die Betriebsausgaben für Arbeitskleidung nicht anerkannt worden, da es sich dabei durchwegs um typische bürgerliche Kleidung handle, die in ganz normalen Geschäften (Vögele, M, H&M…
…wurden zur Anschaffung von Dienstkleidung gewährt. Die Dienstnehmer tragen jedoch während der Dienstzeit keine typische Arbeitskleidung, sondern normale bürgerliche Kleidung. Da eine solche Kleidung auch dann nicht zur typischen Berufskleidung wird, wenn sie nur in Ausübung des Berufes getragen wird, wurde der Wert der Gutscheine…
…sehr hilfreich: Demnach sind Aufwendungen für Kleidung, die ein Arzt bei der Berufsausübung trägt, (nur) dann Betriebsausgaben, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des Möglichen…
…hilfreich: Demnach sind Aufwendungen für Kleidung, die ein Arzt bei der Berufsausübung trägt, nur dann Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des…
…348, als sehr hilfreich: Demnach sind Aufwendungen für Kleidung (nur) dann Betriebsausgaben, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des Möglichen und Üblichen, dann sind die…
…jeweilige Zweck der Aufwendung (für den Haushalt, für den Unterhalt). Ist dieser auf die private Sphäre gerichtet (zB eigene Wohnung, bürgerliche Kleidung, normale Lebenshaltungskosten), dann ist der Abzug ausgeschlossen. Haushaltaufwendungen wurden bereits durch die tarifliche Freistellung des Existenzminimums berücksichtigt (zB Grundbedürfnisse der Lebenshaltung). (Doralt, Einkommensteuergesetz…
…Arbeitgeber des Bw. erließ für seine Mitarbeiter bestimmte Bekleidungsvorschriften (formelle bürgerliche Kleidung), diese Kleidung verblieb ausschließlich am Arbeitsplatz. Die Anschaffung der Bekleidung und der Schuhe sowie die Kleidereinigung durch Putzereien oder den Arbeitgeber führt somit zu Werbungskosten bei den Einkünften des Bw. aus nichtselbständiger Arbeit…
…nach - so weit dies möglich - genauen Definitionen besteht. Es haben sich daher in jahrelanger Praxis und Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und den dazu begleitenden Meinungskundgebungen in der Literatur die Begriffe der als Werbungskosten absetzbaren "typischen Berufskleidung" im Gegensatz zur nicht abzugsfähigen "bürgerlichen Kleidung" herausgebildet (Quantschnigg/Schuch…
…der Ordination getragenen bürgerlichen Alltagskleidung nichts am Abzugsverbot ändert. Dass ein Teil der Alltagskleidung laut Vorbringen der Bw. mit Mickey-Mouse- und Winnie-Pooh-Motiven bedruckt sein soll (die Bw. gibt nicht an, in welchem Ausmaß an den geltend gemachten Ausgaben Kleidung mit diesen Motiven…
…fest, dass ein tatsächlicher Beweis für die Unmöglichkeit einer privaten Nutzung nicht erbracht werden könne. Inwieweit es sich bei der Bühnenunterwäsche um "normale" Unterwäsche handle, könne seitens des Bw. nicht beurteilt werden, das Kleidungsstück sei jedoch nicht privat getragen worden. Der vom Bw. in diesem…
…| 70,29 € (35 %) | 83,75 € (41,7%) | 13,46 € Arbeitskleidung: Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung gehören Aufwendungen für die Anschaffung normaler bürgerlicher Kleidung grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung und können nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden (siehe Doralt…
… 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988) nur dann steuerlich Berücksichtigung finden könnte, wenn diese eindeutig zuordenbare höhere Kosten verursacht als die Reinigung so genannter bürgerlicher Kleidung, dem Aufwand somit auch keine relevante private Mitveranlassung zukommt. Es ist nicht erkennbar, warum die Reinigung der Uniformhemden…
…Instandhaltung und Reinigung normaler bürgerlicher Kleidung gehören ebenfalls zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung, selbst wenn sie mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Das Abzugsverbot greift also auch, wenn die Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen wird oder wenn allgemein ein beruflich bedingter…
…es aus, bürgerliche Kleidung gehöre nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedenfalls zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung, was selbst dann gelte, wenn sie nahezu ausschließlich für die Berufsausübung benötigt werde. Ausnahmen davon bildeten nur Arbeitsschutzkleidung, Uniformen, Arbeitsmäntel, Kostüme von Schauspielern und Kleidung mit Uniformcharakter. Die…
…VwGH 23.4.2002, 98/14/0219). Bei den von der Berufungswerberin unter dem Titel Arbeitskleidung geltend gemachten Anschaffungen handelt es sich jedoch um normale Sportbekleidung wie Sportschuhe, Hosen, Tops etc., die sich ihrer objektiven Beschaffenheit nach nicht von solchen Kleidungsstücken unterscheiden, die üblicherweise auch…
…Bekleidung tatsächlich nur während der Arbeitszeit getragen werde oder wenn die Verwendung derartiger Kleidungsstücke im Interesse des Arbeitgebers liege oder von diesem angeordnet werde. Aufwendungen für die Anschaffung oder die Instandhaltung bürgerlicher Kleidung seien auch dann keine Werbungskosten, wenn die Berufsausübung eine erhöhte laufende Kleiderabnutzung…
…1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen für die Anschaffung bürgerlicher Kleidung nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn die Kleidung tatsächlich nur in der Arbeitszeit getragen wird…
…1 Z 2 lit a EStG 1988 sind Aufwendungen für die Anschaffung bürgerlicher Kleidung nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, auch wenn die Kleidung tatsächlich nur in der Arbeitszeit getragen wird…