…§ 20 Tz 163, Stichwort "Kleidung"). Nicht abzugsfähig sind daher beispielsweise der schwarze Anzug bzw. das Abendkleid eines Orchestermitglieds, das weiße Hemd und der schwarze Anzug eines Richters oder der Frack eines Dirigenten (ein Frack zählt zur normalen bürgerlichen Kleidung, dies ungeachtet der Tatsache, dass es…
…sehr hilfreich: Demnach sind Aufwendungen für Kleidung, die ein Arzt bei der Berufsausübung trägt, (nur) dann Betriebsausgaben, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des Möglichen…
…außergewöhnliche Belastung anerkannt worden seien. Unter Hinweis auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung über die Einkommensteuer 2006 und 2007 seien die Betriebsausgaben für Arbeitskleidung nicht anerkannt worden, da es sich dabei durchwegs um typische bürgerliche Kleidung handle, die in ganz normalen Geschäften (Vögele, M, H&M…
…wurden zur Anschaffung von Dienstkleidung gewährt. Die Dienstnehmer tragen jedoch während der Dienstzeit keine typische Arbeitskleidung, sondern normale bürgerliche Kleidung. Da eine solche Kleidung auch dann nicht zur typischen Berufskleidung wird, wenn sie nur in Ausübung des Berufes getragen wird, wurde der Wert der Gutscheine…
…sehr hilfreich: Demnach sind Aufwendungen für Kleidung, die ein Arzt bei der Berufsausübung trägt, (nur) dann Betriebsausgaben, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des Möglichen…
…für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung (vgl. VwGH 30.10.2001, 2000/14/0173). Normale bürgerliche Kleidung werde demgegenüber selbst dann nicht zur steuerlich berücksichtigungsfähigen Arbeitskleidung, wenn sie tatsächlich nur bei der Berufsausübung getragen werde (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219…
…der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des Möglichen oder Üblichen, sind die diesbezüglichen Aufwendungen auf Grund des einkommensteuerrechtlichen Abzugsverbotes ebenso wenig absetzbar wie die für jede andere bürgerliche Kleidung…
…Lebensführung eignet. Aufwendungen für Kleidung, die eine Ärztin bei der Berufsausübung trägt sind nur dann Werbungskosten oder Betriebsausgaben, wenn eine außerbetriebliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benützung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des…
…für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung (vgl. VwGH 30.10.2001, 2000/14/0173). Normale bürgerliche Kleidung wird demgegenüber selbst dann nicht zur steuerlich berücksichtigungsfähigen Arbeitskleidung, wenn sie tatsächlich nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219…
…hilfreich: Demnach sind Aufwendungen für Kleidung, die ein Arzt bei der Berufsausübung trägt, nur dann Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des…
…und das Aufteilungsverbot nicht anerkannt. Kleidung gehört regelmäßig zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung, was selbst dann gilt, wenn sie nahezu ausschließlich für die Berufsausübung benötigt wird (vgl zB VwGH 26.4.2007, 2006/14/0036) Normale bürgerliche Kleidung wird demgegenüber selbst dann nicht zur…
…für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung (vgl. VwGH 30.10.2001, 2000/14/0173). Normale bürgerliche Kleidung wird demgegenüber selbst dann nicht zur steuerlich berücksichtigungsfähigen Arbeitskleidung, wenn sie tatsächlich nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219…
…für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung (vgl. VwGH 30.10.2001, 2000/14/0173). Normale bürgerliche Kleidung wird demgegenüber selbst dann nicht zur steuerlich berücksichtigungsfähigen Arbeitskleidung, wenn sie tatsächlich nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002, 98/14/0219…
…ist, nicht aber für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung (vgl. VwGH 30.10.2001, 2000/14/0173). Normale bürgerliche Kleidung wird demgegenüber selbst dann nicht zur steuerlich berücksichtigungsfähigen Arbeitskleidung, wenn sie tatsächlich nur bei der Berufsausübung getragen wird (vgl. VwGH 23.4.2002…
…348, als sehr hilfreich: Demnach sind Aufwendungen für Kleidung (nur) dann Betriebsausgaben, wenn eine außerberufliche Verwendung der Kleidungsstücke infolge ihres rein funktionalen Charakters ausgeschlossen erscheint. Liegt die Benutzung der Kleidungsstücke als normale bürgerliche Kleidung dagegen zumindest im Rahmen des Möglichen und Üblichen, dann sind die…
…jeweilige Zweck der Aufwendung (für den Haushalt, für den Unterhalt). Ist dieser auf die private Sphäre gerichtet (zB eigene Wohnung, bürgerliche Kleidung, normale Lebenshaltungskosten), dann ist der Abzug ausgeschlossen. Haushaltaufwendungen wurden bereits durch die tarifliche Freistellung des Existenzminimums berücksichtigt (zB Grundbedürfnisse der Lebenshaltung). (Doralt, Einkommensteuergesetz…
…Arbeitgeber des Bw. erließ für seine Mitarbeiter bestimmte Bekleidungsvorschriften (formelle bürgerliche Kleidung), diese Kleidung verblieb ausschließlich am Arbeitsplatz. Die Anschaffung der Bekleidung und der Schuhe sowie die Kleidereinigung durch Putzereien oder den Arbeitgeber führt somit zu Werbungskosten bei den Einkünften des Bw. aus nichtselbständiger Arbeit…
…nach - so weit dies möglich - genauen Definitionen besteht. Es haben sich daher in jahrelanger Praxis und Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes und den dazu begleitenden Meinungskundgebungen in der Literatur die Begriffe der als Werbungskosten absetzbaren "typischen Berufskleidung" im Gegensatz zur nicht abzugsfähigen "bürgerlichen Kleidung" herausgebildet (Quantschnigg/Schuch…
…die Bekleidung tatsächlich nur während der Arbeitszeit getragen werde, wenn die Verwendung derartiger Kleidungsstücke im Interesse des Arbeitgebers liege oder von diesem angeordnet worden sei. Aufwendungen für die Anschaffung oder Instandhaltung bürgerlicher Kleidung seien ebenso keine Werbungskosten, wenn die Berufsausübung eine erhöhte laufende Kleiderabnutzung bedinge…
…s. Jakom, Kommentar zum Einkommensteuergesetz). Die Regelungen des § 20 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit.a EStG 1988 erfassen zunächst insbesondere Ernährung, bürgerliche Kleidung, Wohnung und Gegenstände des höchstpersönlichen Bedarfs (Brille, Prothese, etc.). Derartige Aufwendungen sind von vornherein vom Abzug als Betriebsausgaben bzw…