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UFSW RV/4567-W/02Nachversteuerung von Kapitalabfindungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2005

…eine nichteinbehaltene Lohnsteuer entrichtet habe. Das sei hier aber nicht der Fall, da die Veranlagung des Arbeitnehmers für das Kalenderjahr 1998 noch nicht durchgeführt worden sei. Diese Kapitalabfindung betreffend sei die Bw. daher in Höhe von S 394.221,00 zur Haftung für Lohnsteuer heranzuziehen…

UFSW RV/2248-W/05Haftung für die aus den ausbezahlten Löhnen nicht einbehaltene Lohnsteuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2007

…aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Fa. G-GmbH., und zwar für Lohnsteuer Jänner 2002 in Höhe von € 2.845,48 in Anspruch genommen. Zur Begründung wurde dazu seitens der Abgabenbehörde erster Instanz ausgeführt, dass es zu den abgabenrechtlichen Pflichten des gesetzlichen Vertreters gehöre, für die rechtzeitige…

UFSS RV/0469-S/02Keine Anrechnung der vom Arbeitgeber im Wege der Haftung nachgeforderten Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…dass auch eine vom Arbeitgeber nicht einbehaltene Lohnsteuer anzurechnen sei, weil die wirtschaftliche Belastung des Berufungswerbers gegeben sei, ist unzutreffend. Unzutreffend deshalb, da sowohl für Quantschnigg/Schuch als auch Hofstätter/Reichl die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Voraussetzung für die Anrechnung im Veranlagungsverfahren des…

UFSG RV/0231-G/07Vorliegen von Dienstverhältnissen von bei einer Telefonsexhotline beschäftigten Frauen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2007

…ein Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988. Die Inanspruchnahme der Berufungswerberin für die nicht einbehaltene Lohnsteuer ergibt sich aus § 82 EStG 1988 und hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen aus § 41 FLAG 1967 und hat darauf, ob die beschäftigten Frauen bereits…

UFSG RV/0547-G/06Scheinselbständigkeit von Forstarbeitern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2011Teil 1/2

…und bereits entrichtete Einkommensteuer bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht angerechnet. Nach der Rechtsprechung des VwGH (13.9.1972, 2218/71) kann der Arbeitgeber dafür nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet hat…

UFSK RV/0641-K/08Umqualifizierung "freier Dienstnehmer" eines Sicherheitsunternehmens (Detektei) in "Dienstnehmer iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2013Teil 1/2

…Beitragsnachforderungen nicht bloß von geringem Ausmaß sind, waren bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung der Vorzug zu geben und die gegenständliche Haftungsheranziehung auszusprechen. Hat der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet, so kann der Arbeitgeber dafür nicht…

UFSL RV/1217-L/02Vorliegen von Dienstverhältnissen von bei Telefonsexhotline tätigen Frauen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2003

… 47 Abs. 2 EStG 1988. Die Inanspruchnahme der Berufungswerberin für die nicht einbehaltene Lohnsteuer ergibt sich aus § 82 EStG 1988 und hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen aus § 41 FLAG 1967. Hinsichtlich des eingewendeten Grundsatzes von Treu und Glauben ist auf das VwGH-Erk…

UFSL RV/0814-L/02Dienstverhältnis eines Zimmerers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988. Die Inanspruchnahme der Berufungswerberin für die nicht einbehaltene Lohnsteuer ergibt sich aus § 82 EStG 1988 und hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen nach § 41 FLAG 1967. Die Berufung war als unbegründet abzuweisen. Linz, 25. März 2003

UFSL RV/1304-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2004Teil 2/2

…berechnen, einzubehalten und abzuführen. Eine Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer besteht somit nur dann nicht, wenn wegen fehlender Mittel überhaupt keine Löhne mehr zur Auszahlung gelangt sind. Für auf ausbezahlte Löhne entfallende, jedoch nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer haftet der Vertreter jedoch stets wegen schuldhafter Verletzung des …

UFSL RV/1871-L/02Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2004Teil 2/2

…Lohnsteuer vom tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. Eine Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer besteht demnach nur dann nicht, wenn wegen fehlender Mittel überhaupt keine Löhne mehr zur Auszahlung gelangt sind. Für auf ausbezahlte Löhne entfallende, jedoch nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer…

UFSF RV/0151-F/04Nacherfassung von zu Unrecht nicht lohnversteuerten Bezugsteilen im Veranlagungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2004

…der Steuerberechnung unrichtige Lohnzettel zugrundegelegt haben sollte, war für den unabhängigen Finanzsenat nicht erkennbar. Ergänzend wird auch darauf hingewiesen, dass für den Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die nicht einbehaltene, ihm mit Haftungsbescheid nachträglich vorgeschriebene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer zurückzufordern (vgl. Hofstätter / Reichel, Die Einkommensteuer, 21…

UFSF RV/0121-F/04Nacherfassung von zu Unrecht nicht lohnversteuerten Bezugsteilen im Veranlagungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2004

…Fall die Nachholwirkung entgegen obigen Ausführungen doch nur hinsichtlich eines Teiles der bisher nicht dem Lohnsteuerabzug unterzogenen Einkünfte eintreten. Ergänzend wird auch darauf hingewiesen, dass für den Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die nicht einbehaltene, ihm mit Haftungsbescheid nachträglich vorgeschriebene Lohnsteuer vom Arbeitnehmer zurückzufordern (vgl…

UFSW RV/0988-W/05Nichtanerkennung von Vorsteuern aus Rechnungen von Subunternehmen eines Steinmetzbetriebes, welche teilweise erst nach Konkurseröffnung der jeweiligen Subfirmen ohne Befassung der Masseverwalter erstellt worden sein sollen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2009

…dass nur kleiner Teil dieser Arbeiter Einkünfte von diesen Unternehmen erklärte und sich die - höchstwahrscheinlich nicht einbehaltene und jedenfalls nicht ans Finanzamt abgeführte - Lohnsteuer im Zuge der Arbeitnehmerveranlagungen erstatten ließ. Während die 2001 gegründete und im gleichen Jahr durch Insolvenz beendete So GmbH keine Abgabenerklärungen…

UFSI RV/0199-I/02Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer wenn kein Arbeitslohn ausbezahlt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2003

…Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Ewald Kapeller gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Rückzahlung zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…

UFSL RV/0952-L/12Aufhebung und Zurückverweisung, wenn der Ermittlungsstand derart lückenhaft ist, dass noch umfangreiche Ermittlungen durchzuführen sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid14.02.2013

…EStG 1988 tätig wurden. Das Finanzamt kommt in den angefochtenen Bescheiden zum Ergebnis, dass diese Frauen Dienstnehmerinnen des Bw. waren und daher der Bw. als Arbeitgeber auf Grund der Nichteinbehaltung der Lohnsteuer zur Haftung gem. § 82 EStG 1988 heranzuziehen ist. Der Bw. bestreitet die Dienstnehmereigenschaft…

UFSW RV/1745-W/09Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei tatsächlicher Lohnzahlung und Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, jedoch fehlendem Nachweis einer Lohnrückzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2012

…Nachforderung an Lohnsteuer kommen dürfe, da sämtliche Abgaben einbehalten worden seien. Abgesehen davon, dass eine solche Klausel in einen Arbeitsvertrag gar nicht aufgenommen werden kann, hat ein Arbeitgeber keinen Einfluss darauf, ob es seitens des Finanzamtes - aus welchen Gründen auch immer - zu einer Lohnsteuernachforderung kommt…

UFSW RV/1199-W/05Keine Anrechnung von Lohnsteuer, wenn die korrespondierenden Bezüge nicht (mehr) in die Veranlagung einbezogen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2005

…mittels Berufungsvorentscheidung in hier nicht mehr interessierenden Punkten nur mehr, ob die auf die in der Berufungsvorentscheidung nicht mehr enthaltenen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entfallende Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld anrechenbar ist. Das Finanzamt erließ am 16. November 2004 einen Einkommensteuerbescheid 2003 und setzte die nichtselbständigen…

UFSW RV/0255-W/07Pflichtveranlagung bei Bezug von ausländischen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2007

…erhielt im Kalenderjahr 2005 neben Bezügen aus einer lohnsteuerpflichtigen Tätigkeit im Inland sowie Arbeitslosengeld und Notstandshilfe auch Bezüge aus einer nichtselbständigen Tätigkeit im Ausland in Höhe von 9.085,44 €. Aufgrund der von ihr eingebrachten Einkommensteuererklärung wurde mit Bescheid vom 16.11.2006 eine…

UFSW RV/2007-W/12Lohnsteuer nicht gemeldet und abgeführt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2012

…000,-- verdient habe, dass aber insgesamt von diesem Betrag ca. € 47.100,-- abgezogen wurden, wovon ca. 43.400,-- auf die Lohnsteuer entfallen, die vom Dienstgeber einbehalten wurden. Wie sie dem Lohnkonto entnehmen können, gelangten rund € 53.500,-- zur Auszahlung. Ich sehe daher nicht…

UFSW RV/1461-W/13Anrechnung der Haftungslohnsteuer gem. § 46 EStG beim AN verlangt die vorangegangene Entrichtung der Haftungslohnsteuer durch den Arbeitgeber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2013

…wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. »Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe »Laut Berufungsvorbringen stehen die Anrechenbarkeit einer vom Bw als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ersetzen Lohnsteuer gemäß …