…an derselben Adresse wohnhaften, Partnerin mit Kind angemerkt. Bei den Verträgen mit den inländischen Opernhäusern handelt es sich zweifelsfrei um Dienstverträge und es wurden auch (teilweise zeitüberschneidend) Lohnzettel übermittelt. Die darin ausgewiesene Lohnsteuer beträgt 20%, woraus zu schließen ist, dass der Steuerpflichtige als beschränkt Steuerpflichtiger…
…eine nichteinbehaltene Lohnsteuer entrichtet habe. Das sei hier aber nicht der Fall, da die Veranlagung des Arbeitnehmers für das Kalenderjahr 1998 noch nicht durchgeführt worden sei. Diese Kapitalabfindung betreffend sei die Bw. daher in Höhe von S 394.221,00 zur Haftung für Lohnsteuer heranzuziehen…
…aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Fa. G-GmbH., und zwar für Lohnsteuer Jänner 2002 in Höhe von € 2.845,48 in Anspruch genommen. Zur Begründung wurde dazu seitens der Abgabenbehörde erster Instanz ausgeführt, dass es zu den abgabenrechtlichen Pflichten des gesetzlichen Vertreters gehöre, für die rechtzeitige…
…Betrag zur Auszahlung gelangen, der die Abfuhr der Lohnsteuer erlaubt (vgl. VwGH 28.2.1995, 91/14/0255). Rz 1211: Hat der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung oder im Wege von Vorauszahlungen gemäß § 45 EStG 1988 eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet, so kann der…
…die Lohnsteuer selbst zu berechnen und abzuführen hat, obwohl Steuerschuldner der Arbeitnehmer ist. Kommt der Arbeitgeber diesem gesetzlichen Auftrag nicht nach, so hat das Finanzamt gegenüber dem Arbeitgeber einen Haftungsbescheid zu erlassen. Gemäß diesen Bestimmungen ist es also nicht zulässig, die nicht einbehaltene Lohnsteuer unmittelbar…
…Höhe von EUR 45.900,00 aus, für die er die darauf entfallende Lohnsteuer in Höhe von EUR 10.530,00 nicht einbehalten hat. Unter Zugrundelegung dieses Sachverhaltes haftet der Bf. im Jahr 2011 für die nicht einbehaltene Lohnsteuer iHv EUR 10.530,00 gem. …
…davon abweichende zivilrechtliche Vereinbarungen (wie zB dass wirtschaftlich der Arbeitgeber die Lohnsteuer tragen soll) nichts ändern. Darauf hingewiesen sei zudem, dass für den Arbeitgeber grundsätzlich sogar die Möglichkeit besteht, die nicht einbehaltene Lohnsteuer – sollte ihm diese vom Finanzamt nachträglich mit Haftungsbescheid vorgeschrieben werden - vom Arbeitnehmer…
…Lohnsteuer tragen soll) nichts ändern. Darauf hingewiesen sei zudem, dass für den Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit besteht, die nicht einbehaltene Lohnsteuer – sollte ihm diese vom Finanzamt nachträglich mit Haftungsbescheid vorgeschrieben werden - vom Arbeitnehmer zurückzufordern. Der Arbeitgeber bezahlt bei der Abfuhr der vom Arbeitnehmer einbehaltenen Lohnsteuer…
…Dienstbesprechungsprotokolle, Autokauf Firma und eigenes Büro) eine nichtselbständige Tätigkeit in der Firma der Beschwerdeführerin ausgeübt. Die ausgezahlten Honorarbeträge seien daher als nichtselbständige Einkünfte beurteilt und die nicht einbehaltene Lohnsteuer, sowie der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) nachgefordert worden…
…dass auch eine vom Arbeitgeber nicht einbehaltene Lohnsteuer anzurechnen sei, weil die wirtschaftliche Belastung des Berufungswerbers gegeben sei, ist unzutreffend. Unzutreffend deshalb, da sowohl für Quantschnigg/Schuch als auch Hofstätter/Reichl die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Voraussetzung für die Anrechnung im Veranlagungsverfahren des…
…Lohnsteuer besteht nur dann nicht, wenn wegen fehlender Mittel überhaupt keine Löhne mehr zur Auszahlung gelangt sind. Für auf ausbezahlte Löhne entfallende, jedoch nicht einbehaltene und abgeführte Lohnsteuer haftet der Vertreter aber stets wegen schuldhafter Verletzung des § 78 Abs. 3 EStG 1988. Wäre die Lohnsteuer…
…ein Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988. Die Inanspruchnahme der Berufungswerberin für die nicht einbehaltene Lohnsteuer ergibt sich aus § 82 EStG 1988 und hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen aus § 41 FLAG 1967 und hat darauf, ob die beschäftigten Frauen bereits…
…und bereits entrichtete Einkommensteuer bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht angerechnet. Nach der Rechtsprechung des VwGH (13.9.1972, 2218/71) kann der Arbeitgeber dafür nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet hat…
…vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer in Anspruch genommen. Mit den Abgabenbescheiden vom selben Tag wurden der Beschwerdeführerin für die Jahre 2012 bis 2015 der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (Dienstgeberbeitrag) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie der Säumniszuschlag für die nicht einbehaltene Lohnsteuer und für den…
…Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer in Anspruch genommen. Mit den Abgabenbescheiden vom selben Tag wurden der Beschwerdeführerin für die Jahre 2015 bis 2017 der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (Dienstgeberbeitrag) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie der Säumniszuschlag für die nicht einbehaltene Lohnsteuer vorgeschrieben…
…die erforderlich sind, eine solche Behauptung ohne weitwendigen Aufwand zu überprüfen (VwGH 10.04.1985, 84/13/0004). Hat der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet, so kann der Arbeitgeber dafür nicht mehr in Anspruch genommen werden (VwGH 13. 9…
…iHv EUR 10.000,00 wurden bereits in der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2010 von Herrn E berücksichtigt. Daher kann die Bf. als Arbeitgeberin für die nicht einbehaltene Lohnsteuer auf diesen Betrag nicht mehr zur Haftung gem. § 82 EStG 1988 in Anspruch genommen werden (Vgl…
…solche nur in den im § 83 Abs. 2 und 3 EStG 1988 aufgezählten Fällen erfolgen kann. Hat der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet, so kann der Arbeitgeber dafür nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. VwGH 13.9.1972…
…beschränkt, als eine solche nur in den im § 83 Abs 2 und 3 EStG 1988 aufgezählten Fällen erfolgen kann. Hat der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet, so kann der Arbeitgeber dafür nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. VwGH…
…Beitragsnachforderungen nicht bloß von geringem Ausmaß sind, waren bei der Ermessensübung dem öffentlichen Interesse an der Abgabenerhebung der Vorzug zu geben und die gegenständliche Haftungsheranziehung auszusprechen. Hat der Arbeitnehmer bereits im Rahmen der Veranlagung eine nicht einbehaltene Lohnsteuer entrichtet, so kann der Arbeitgeber dafür nicht…