…vom 10. August 2005 geändert. Im Rahmen der gesonderten Bescheidbegründung wurde ausgeführt: "Die beantragten Aufwendungen für Arbeitskleidung (Schuhe) können nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden, weil es sich dabei nicht um typische Berufskleidung handle. Die Gebäudeversicherung betreffe das private Wohnhaus samt Garage. Für Kosten…
…Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich dabei um nicht typische Berufskleidung, sondern um so genannte bürgerliche Kleidung handle, die vom Steuerpflichtigen überdies privat genutzt werden könne, führen selbst dann nicht zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn diese Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen werde. Die Aufwendungen…
…bewiesen werden könnten. Aus diesem Grund sei die Feststellung der Betriebsprüfung, wonach die Reisen nicht stattgefunden hätten können, eine Unterstellung. Die festgestellten Mängel (zeitgleiche Verrechnung von Aufwendungen oder Eigenbelege) seien dem Bw. nicht einzeln namhaft gemacht worden, sodass er keine Möglichkeit gehabt habe, diese lückenlos…
…iSd § 20 EStG 1988 um nichtabzugsfähige Aufwendungen handelt; - Ermittlungen betreffend die Fremdüblichkeit von Honoraren an die Gattin des Bw; - Ermittlungen dahingehend, ob die vom Bw als Vortragender geltend gemachten Aufwendungen für ein Arbeitszimmer - sowie die damit zusammenhängenden Fahrtkosten Wohnung (Wien) - Arbeitszimmer (V) - betrieblich notwendig sind…
…Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit es sich dabei um nicht typische Berufskleidung, sondern um so genannte bürgerliche Kleidung handle, die vom Steuerpflichtigen überdies privat genutzt werden könne, führen selbst dann nicht zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten, wenn diese Kleidung ausschließlich bei der Berufsausübung getragen werde. Die Aufwendungen…
…zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufwendungen für bürgerliche Kleidung selbst dann nicht abzugsfähig sind, wenn diese tatsächlich ausschließlich während der Berufsausübung getragen wird oder nahezu ausschließlich dafür benötigt wird und es sich nicht um geradezu typische Berufskleidung handelt (vgl. VwGH 17…
…haben, wurde die Veranlagung im Sinne des Vorhaltes vorgenommen. Die beantragten Aufwendungen für Arbeitskleidung (Schuhe) konnten nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden, weil es sich dabei nicht um typische Berufskleidung handelt." Aus Vermerken im Veranlagungsakt ist ersichtlich, dass das FA die Ausgabenpositionen Bühnenkleidung und Schminke, Miete…
…dass die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern einer selbständigen Tätigkeit erfolgt wäre. In Beantwortung des Vorhalts übermittelte die Berufungswerberin eine Liste von Aufwendungen, die sie als Werbungskosten geltend machen wollte, und zwar insbesondere Arbeitskleidung, Aerobic-CD`s sowie Fortbildungskosten. Über die Berufung wurde…
…abzugsfähig, auch wenn die Kleidung tatsächlich nur in der Arbeitszeit getragen wird. Steuerlich können nach § 4 Abs. 4 EStG 1988 nur Aufwendungen für typische Berufskleidung berücksichtigt werden, also solche Kleidung, die sich nicht für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung eignet (vgl. VwGH 21…
…auch wenn die Kleidung tatsächlich nur in der Arbeitszeit getragen wird. Steuerlich können nach § 4 Abs. 4 EStG 1988 nur Aufwendungen für typische Berufskleidung berücksichtigt werden, also solche Kleidung, die sich nicht für die Nutzung im Rahmen der privaten Lebensführung eignet (vgl. VwGH 21.121999…
…sei, dass die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit erfolgt sei. In Beantwortung des Vorhalts übermittelte die Berufungswerberin eine Liste von Aufwendungen, die sie als Werbungskosten geltend macht, und zwar insbesondere Fortbildungskosten, Ausgaben für Arbeitsmittel (Arbeitskleidung, Aerobic-CDs, Fachliteratur…
…Reisekosten im Gesamtbetrag von 45.313,96 S, Aufwendungen für ein zweiteiliges Seminar am Institut für "Ganzheitliches Hören" im Betrag von 9.864,80 S (Teil I) bzw. von 5.282,80 S (Teil II) sowie Kosten für ein "Sprachtraining" (GN) im Betrag vom 14…
…2 lit. a EStG 1988 - selbst dann nicht zur steuerlich berücksichtigungsfähigen Arbeitskleidung wird, wenn sie bei der Berufsausübung getragen wird bzw. - etwa aus Gründen des Standesansehens - getragen werden muss und deshalb auch einem erhöhten Verschleiß unterliegt. Es handelt sich dabei geradezu um typische Aufwendungen, welche…
…darstellten. Der Vorsteuerabzug daraus wurde zu 100% anerkannt.Die Getränkeeinkäufe in Lebensmittelgeschäften wurden weiterhin nicht anerkannt.Nur der Arbeitsoverall wurde als Arbeitskleidung anerkannt.Bei den Einkäufen im Modehaus F könne es sich nicht um typische Arbeitskleidung handeln.Anerkannt wurde hingegen die Büromaterialrechnung der Fa. G…
…Ausgaben für die Fachliteratur nicht anerkannt werden . 2) Zu den als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen für Arbeitskleidung: Hinsichtlich der Ausgaben für Arbeitsschuhe ist anzumerken, dass Schuhe grundsätzlich nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung gehören…
…dass bei der vorliegenden Sportbekleidung auch Damenbekleidung zu finden ist, gehört die geltend gemachte Sportbekleidung zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der Lebensführung. Nach ständiger Rechtsprechung können lediglich Aufwendungen für Berufskleidung mit allgemein erkennbarem, eine private Nutzung praktisch ausschließenden Charakter als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben anerkannt werden (VwGH…
…dass die vom Bw. im Jahre 1998 geltend gemachten Ausgaben betreffend zweier Daunenjacken und eines Bügeltisches nicht abzugsfähige Aufwendungen darstellten und somit als Kosten der Lebensführung nicht zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen seien. Unter Tz 21 stellte die BP hinsichtlich der Renovierung des von der Fa. CO…
…Acc", "Jersey Basic", "Jersey Fancy", "Strick", "Konfektion") jedenfalls nicht als "typische Berufskleidung" zu beurteilen. Die Ausgaben für diese Kleidung gehören zur Privatsphäre und stellen selbst dann, wenn sie nur am Arbeitsplatz getragen werden, nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit…
…und typische Berufskleidung) Werbungskosten. Die Dienstkleidung muss wegen diverser Verunreinigungen getrennt von der privaten Wäsche gewaschen werden. Laut Erkenntnis vom Verwaltungsgerichtshof sind die Kosten der Reinigung auch dann als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Reinigung in einer privaten Waschmaschine erfolgt. Bei der Arbeitskleidung…
…oder die Tätigkeit des Abgabepflichtigen zu fördern. Die Aufwendungen für Schreibgeräte lt. Rechnung vom 6.12.2010 sind daher nicht anzuerkennen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind weiters Aufwendungen für Arbeitskleidung soweit es sich nicht um typische Berufskleidung handelt, sondern nur um zivile sogenannte bürgerliche…