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UFSW RV/0721-W/04Zurückweisung eines Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2004

…die Frage, ob eine getrennte Verbuchung bei nicht wiederkehrend zu erhebenden Abgaben stattfindet oder nicht, eine Ermessensentscheidung der Behörde sei. Diese könne richtig oder falsch sein. So wie in einem Rechtsstaat gegen jede Entscheidung ein Rechtsmittel zulässig sei, sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, müsse…

UFSI RV/0354-I/10Verrechnung eines aus der Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG resultierenden Guthabens mit Abgabenschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2010

…ein Abgabepflichtiger auf einem Abgabenkonto, auf dem nicht wiederkehrend zu entrichtende Abgaben gemäß § 213 Abs. 2 BAO getrennt von den wiederkehrend zu erhebenden Abgaben verbucht werden, ein Guthaben hat (hier: St. Nr. xxx/xxxx) und auf dem für die Verbuchung der wiederkehrenden Abgaben bestehenden Abgabenkonto…

UFSL RV/0689-L/07Antragslegitimation eines Parteienvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2009

…den wiederkehrend zu erhebenden Abgaben zu verbuchen. Eine nicht wiederkehrend zu erhebende Abgabe ist zB. die Grunderwerbsteuer. Erfolgt die Verbuchung der sonstigen Gutschrift auf Grund einer Grunderwerbsteuerherabsetzung gemäß § 17 Abs. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG 1987) auf dem gemäß § 213 Abs. 2 BAO eingerichteten Abgabenkonto…

UFSW RV/0257-W/04Der Säumniszuschlag wird mit der Begründung angefochten, dass das Abgabenkonto unrichtig sei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2004

…erwogen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung verpflichteten, die Gebarung…

UFSW RV/0852-W/04Stundungszinsen, Nennung der Art der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu…

UFSI RV/0277-I/08Rückzahlungsantrag ohne rückzahlbares Abgabenguthaben infolge Aufrechnung mit Haftungsschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2008

…Abgabenschuldigkeit weder rechtlich existiert noch eingemahnt wurde und innerhalb der Mahnfrist Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen". Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden…

UFSI RV/0536-I/03Ermessensübung im Zusammenhang mit dem teilweisen Rückbehalt eines Abgabenguthabens gemäß § 239 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: § 213 Abs. 1 BAO normiert, dass bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen…

UFSW RV/0939-W/111) Rückzahlung des rückgeforderten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2) Verrechnung einer Gutschrift mit von Zahlungserleichterung umfasster Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2011

…nicht selbst Beschwerdeführer in dieser Angelegenheit beim VfGH) war, keine Auswirkung hat. Bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen ist, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, gemäß § 213 Abs. 1 BAO für jeden Abgabepflichtigen…

UFSW RV/3038-W/02Haftungsschuldigkeit wurde nach Ansicht des Berufungswerbers durch die GesmbH entrichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…S 196.863,00 vermindert habe. Zu diesem Vorbringen ist folgendes festzustellen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von der Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen…

UFSG RV/0351-G/03teilweise Abweisung eines Überrechnungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2004

…213 Abs. 1 BAO ordnet an, dass bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabenpflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung…

UFSK RV/0334-K/08Rückforderung von Abgabengutschriften, Aufrechnung mit aufrechter Haftungsschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu…

UFSG RV/0338-G/05Verrechnung eines Abgabenguthabens im Abschöpfungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben grundsätzlich für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. Gemäß § 214 Abs. 1 BAO sind in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften, soweit im Folgenden nicht…

UFSL RV/0180-L/07Verrechnung einer sonstigen Gutschrift mit einem fälligen Abgabenbetrag auf demselben Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2007

…wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen ist - abgesehen von den auf den vorliegenden Fall nicht zutreffenden Ausnahmen - für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu…

UFSW FSRV/0069-W/03Nichtvorliegen einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei fortlaufenden Guthaben am Abgabenkonto
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Senat)07.10.2003

…welcher bestimmt, dass bei (bei derselben Abgabenbehörde) wiederkehrend zu erhebenden Abgaben für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen ist. Da im gegenständlichen Fall zum Fälligkeitstag der jeweiligen Umsatzsteuervorauszahlungen ein…

UFSL RV/1071-L/10Überrechnung von Abgabenguthaben trotz Abschöpfungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2010

…den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen. § 215 BAO lautet: "(1) Ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter Außerachtlassung von Abgaben…

UFSG RV/0002-G/04Umbuchung eines Guthabens wegen Aufrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.04.2004Teil 3/4

…1997, 96/16/0285). § 213 BAO lautet: (1) Bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten…

UFSL RV/1350-L/07Rückforderung einer veranlagten Einkommensteuergutschrift durch den Masseverwalter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2008Teil 1/2

… 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen - soweit in Absatz 2 bis 5 leg. cit. nicht anderes bestimmt ist - für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne…

UFSW RV/3762-W/09Verjährung der Buchung einer Lastschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.01.2010

…diese Frage im Vorhinein gar nicht gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen…

UFSW RV/4629-W/02Rückzahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2003

…als drei Monate nach der Stellung des Rückzahlungsantrages zu entrichten haben wird. Gemäß § 213. Abs.1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen…

UFSW RV/0887-W/04Rückzahlung nur bei bestehendem Guthaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2004

…Rückzahlung von Guthaben auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen…