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RAE Rz 600–6245. Abgabenkonten (§ 213 BAO)
geltende FassungRichtlinien07.11.2014

…nicht wiederkehrend zu erhebenden Abgaben nach Möglichkeit aus Zweckmäßigkeitsüberlegungen zusammengefasst verbucht werden, so darf aus diesem Umstand dem Abgabepflichtigen kein Nachteil erwachsen. Rz 610: Die Verbuchung der Rückforderung von zuviel bezogener Familienbeihilfe erfolgt immer nach § 213 Abs. 2 BAO. Dies gilt auch im Fall zu…

BFG RV/7103415/2010Abrechnungsbescheid betreffend nicht wiederkehrend zu erhebende Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.12.2014

…ihrer Ansicht nicht die Bestimmungen des § 213 Abs. 1 BAO anzuwenden seien, sondern die des § 213 Abs. 2 BAO, da es sich bei der Grunderwerbsteuer nicht um wiederkehrend zu erhebende Abgaben handle. Die zusammengefasste Verbuchung der Gebarung mehrerer von derselben Abgabenbehörde zu erhebender Abgaben und…

UFSW RV/0721-W/04Zurückweisung eines Antrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.07.2004

…die Frage, ob eine getrennte Verbuchung bei nicht wiederkehrend zu erhebenden Abgaben stattfindet oder nicht, eine Ermessensentscheidung der Behörde sei. Diese könne richtig oder falsch sein. So wie in einem Rechtsstaat gegen jede Entscheidung ein Rechtsmittel zulässig sei, sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, müsse…

BFG RV/7105143/2015Begriff "Verfahren" in § 103 Abs 2 lit a BAO ist als Abgabenerhebung (§ 49 Abs 2 BAO, ab 1.1.2021 § 1 Abs 3 BAO) zu verstehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss29.06.2022

…BAO ergeben. Die Gebarung der KESt 2011 wurde rechtskonform abgesondert von § 213 Abs 1 BAO und mangels weiterer nicht wiederkehrend zu erhebender Abgaben nicht zusammengefasst auf einem § 213 Abs 2-Abgabenkonto verbucht. Im Beschwerdefall ist die Erhebung der Kapitalertragsteuer 2011 durch unmittelbare Inanspruchnahme der Bf…

UFSI RV/0354-I/10Verrechnung eines aus der Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG resultierenden Guthabens mit Abgabenschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2010

…ein Abgabepflichtiger auf einem Abgabenkonto, auf dem nicht wiederkehrend zu entrichtende Abgaben gemäß § 213 Abs. 2 BAO getrennt von den wiederkehrend zu erhebenden Abgaben verbucht werden, ein Guthaben hat (hier: St. Nr. xxx/xxxx) und auf dem für die Verbuchung der wiederkehrenden Abgaben bestehenden Abgabenkonto…

UFSL RV/0689-L/07Antragslegitimation eines Parteienvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2009

…den wiederkehrend zu erhebenden Abgaben zu verbuchen. Eine nicht wiederkehrend zu erhebende Abgabe ist zB. die Grunderwerbsteuer. Erfolgt die Verbuchung der sonstigen Gutschrift auf Grund einer Grunderwerbsteuerherabsetzung gemäß § 17 Abs. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG 1987) auf dem gemäß § 213 Abs. 2 BAO eingerichteten Abgabenkonto…

BFG RV/5100960/2015Zurückweisung einer Beschwerde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.02.2021

…weder zur St.Nr.***BF1StNr1*** (abgesondert durchgeführte Verbuchung gem.§ 213 Abs. 2 BAO bei nicht wiederkehrend zu erhebenden Abgaben im Falle einer Direktvorschreibung von KEST) noch zur St.Nr.***17*** an der Adresse des Steuerberaters lautend auf ***9***, ***10*** ***2***, ausgewiesen. Der Hauptwohnsitz des Bfs…

BFG RV/5100793/2017Rückzahlungsantrag betreffend Bestandgebühr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.07.2017

…Gebarung herauszulösen.….. Nicht wiederkehrend zu erhebende Abgaben sind zB Rechtsgebühren……. vgl. Ritz, BAO5, § 213 Tz 6, somit auch die Bestandgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG. Eine gemäß § 213 Abs. 1 bzw. 2 zusammengefasste Verbuchung der Gebarung darf auch Abgaben von Gesamtschuldnern umfassen…

BFG RV/2300013/2025Grob fahrlässige Meldepflichtverletzung nach § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG, Verbandsverantwortlichkeit, Eintritt der Strafbarkeit, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.12.2025Teil 2/2

…erfasst. Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung…

BFG RV/2300018/2025Meldepflichtverletzung nach § 5 WiEReG, jährliche Meldepflicht grob fahrlässig verletzt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.01.2026Teil 2/3

…Gebarung für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, nach den einzelnen Abgaben getrennt oder zusammengefaßt, jedoch abgesondert von den im Abs. 1 genannten Abgaben zu verbuchen. Für die Verbuchung der Zwangsstrafen, die nicht zu den wiederkehrend zu erhebenden Abgaben zählen…

RAE Rz 800–8297. Verwendung von Guthaben (§ 215 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…wenn auf einem Abgabenkonto die Summe aller Gutschriften die Summe aller Lastschriften übersteigt (VwGH 25.2.2010, 2009/16/0311). Die kontokorrentmäßige Verrechnung der wiederkehrend zu erhebenden Abgaben schließt das Entstehen eines Guthabens insolange aus, als dieses nicht kontomäßig zu Buche steht (VwGH 17.4…

BFG RV/2100229/2024Einwand nicht nachvollziehbarer Buchungen am Abgabenkonto
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.04.2024

…von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu verbuchen…

UFSW RV/0257-W/04Der Säumniszuschlag wird mit der Begründung angefochten, dass das Abgabenkonto unrichtig sei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2004

…erwogen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung verpflichteten, die Gebarung…

UFSW RV/0852-W/04Stundungszinsen, Nennung der Art der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2004

…derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen für jeden Abgabepflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung (Lastschriften, Zahlungen und alle sonstigen ohne Rücksicht aus welchem Anlass entstandenen Gutschriften) in laufender Rechnung zusammengefasst zu…

UFSI RV/0277-I/08Rückzahlungsantrag ohne rückzahlbares Abgabenguthaben infolge Aufrechnung mit Haftungsschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2008

…Abgabenschuldigkeit weder rechtlich existiert noch eingemahnt wurde und innerhalb der Mahnfrist Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen". Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden…

UFSI RV/0536-I/03Ermessensübung im Zusammenhang mit dem teilweisen Rückbehalt eines Abgabenguthabens gemäß § 239 Abs. 2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2004

…die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: § 213 Abs. 1 BAO normiert, dass bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen…

UFSW RV/0939-W/111) Rückzahlung des rückgeforderten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld 2) Verrechnung einer Gutschrift mit von Zahlungserleichterung umfasster Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2011

…nicht selbst Beschwerdeführer in dieser Angelegenheit beim VfGH) war, keine Auswirkung hat. Bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen ist, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, gemäß § 213 Abs. 1 BAO für jeden Abgabepflichtigen…

UFSW RV/3038-W/02Haftungsschuldigkeit wurde nach Ansicht des Berufungswerbers durch die GesmbH entrichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…S 196.863,00 vermindert habe. Zu diesem Vorbringen ist folgendes festzustellen: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO ist bei den von der Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, für jeden Abgabepflichtigen…

UFSG RV/0351-G/03teilweise Abweisung eines Überrechnungsantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2004

…213 Abs. 1 BAO ordnet an, dass bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, für jeden Abgabenpflichtigen, bei Gesamtschuldverhältnissen für die Gesamtheit der zur Zahlung Verpflichteten, die Gebarung…

BFG RV/7106299/2019Rückzahlungsantrag des Haftungspflichtigen nach Überrechnung auf Abgabenkonto der GmbH trotz Beschwerde gegen den Haftungsbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.06.2020

…daher nicht vor. ---//--- Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.11.2019 wies das Finanzamt die Beschwerde ab und führte begründend aus: Gemäß § 213 Abs. 1 BAO sei bei den von derselben Abgabenbehörde wiederkehrend zu erhebenden Abgaben und den zu diesen Abgaben zu erhebenden Nebenansprüchen für jeden Abgabepflichtigen…