…Unter Berücksichtigung der erhöhten Mitwirkungspflicht bezüglich dieses Sachverhaltes kann von einem geeigneten Nachweis des Darlehens nicht gesprochen werden. Die verbuchten Darlehensbeträge, soweit als solche erkennbar, werden dem zu Folge als nicht geklärter Vermögenszuwachs erfolgswirksam gewertet und der 20%-igen Umsatzsteuer unterzogen. | Auswirkung: | |…
…worden seien. Zudem seien an die Sozialversicherungsanstalt 42.500,00 S bzw. 13.000,00 S bezahlt worden. Die Herkunft dieser Mittel sei nicht geklärt. Zusätzlich seien auch die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Der Berufungsführer hält dem im Schreiben vom 19. Juli 2002 entgegen, dass die…
…€ ebenfalls als Privateinlage zur Sanierung des Unternehmens vom Bw. eingelegt worden sei. Auch dieser Betrag stamme aus der Veräußerung eines Grundstückes und sei seitens der Betriebsprüfung als geklärter Vermögenszuwachs eingestuft worden, nachdem ein entsprechender Kaufvertrag vorgelegt worden sei. Es sei hier darauf zu verweisen…
…nur (mehr) die nicht erklärten Sparbucheinlagen gemeint sein, deren Höhe an Hand der vorliegenden Sparbücher konkret festgestellt werden konnte. Es kann nur vermutet werden, dass der Prüfer offensichtlich die Auffassung vertrat, über die festgestellten, nicht geklärten Vermögenszuwächse hinaus, wären der Berufungswerberin weitere (nicht konkret feststellbare)…
…Betriebsprüfung nicht dargelegt wurde, welche verbleibende Unsicherheit mit dem berechneten Sicherheitszuschlag abgedeckt werden sollte, zumal sämtliche Zahlungseingänge an Hand der vorgelegten Bankkonten festgestellt werden konnten. Es kann nur vermutet werden, dass die Betriebsprüfung offensichtlich die Auffassung vertritt, dass über die festgestellten, nicht geklärten Vermögenszuwächse hinaus…
…eine Zuschätzung zum erklärten Betriebsergebnis vorgenommen. Im am 20. September 2001 erlassenen Einkommensteuerbescheid 1999 wurden die erklärten Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Verlust von - 226.855,15 S) um den nicht geklärten Vermögenszuwachs von 175.833,33 S erhöht. Die erklärten (zu versteuernden) Entgelte wurden ebenfalls um…
…seiner Mutter nicht nachgewiesen und auch nicht glaubhaft gemacht werden konnte. Die Bp sei daher von einem nicht geklärten Vermögenszuwachs ausgegangen und habe die steuerlichen Konsequenzen daraus zu ziehen gehabt. Für die festgestellten verdeckten Ausschüttungen sei Kapitalertragsteuer in folgender Höhe vorzuschreiben: | | 1992 |…
…Berücksichtigung aller Vorbringen des B - noch verbleibenden, nicht geklärten Vermögenszuwachses im Schätzungswege ermittelt habe. Die in der Berufungsbegründung vorgebrachte Erbschaft einschließlich des Verwahrungsbetrages für die Mutter sei bereits im Prüfungsverfahren eingewendet und vom Betriebsprüfer entsprechend berücksichtigt worden, weshalb ein neuerliches Vorbringen dieses Sachverhaltes keine abweichende…
…Kontonummer des Auftraggebers sowie keine Unterschrift von TP enthält, konnte nicht geklärt werden, von wem dieser Betrag eingezahlt wurde. Aufgrund des nicht geklärten Vermögenszuwachses (Sparbucheinzahlungen) sowie der nicht aufgeklärten Kreditrückzahlungen wird angenommen, dass Provisionen bisher nicht erklärt wurden. Laut Betriebsprüfung werden folgende Zurechnungen vorgenommen: Erhöhung…
…Auch dieser Vermögenszuwachs stelle eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Die Bw. habe im Jahr 1999 Teppiche im Wert von S 1,645.828,95 erworben. Diese seien in einem Zolllager eingelagert, teilweise entnommen ( der Verbleib habe nicht geklärt werden können) und teilweise als Zollgut behandelt und…
…nämlich S 834.056,00 anzuerkennen und mit den nicht geklärten Einlagen gegenzuverrechnen. Insgesamt ergab sich daher hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 1995 bis 1999 folgende Zurechnung: | | 1995 | 1996 | 1997 | 1998 | 1999 | getätigte Einlage | 250.000 |…
…eine Sparbucheinlage vom 21.10.1991 i.H.v. S 345.000,--, wobei die Herkunft des Geldes nicht geklärt werden konnte und auch einige Seiten des Sparbuches entfernt worden waren. Trotzdem wurde von der BP dieser Geldzufluss mit 1.1.1991 im Rahmen einer durchgeführten…
…der Hälfte der vom Bw. auf Lager gegebenen Geräte, ist auch in Hinblick auf die Höhe des ungeklärten Vermögenszuwachses nicht als unsachlich zu beurteilen, auf Basis der lt. BP ermittelten Erlöse für die einzelnen Geräte und Anzahl der zusätzlich in Funktion stehenden Geräte insgesamt im…
…geklärten Mittelfluss im Jahr 1996 im Betrag von 1.008.343 S angenommen. Ein ungeklärter Mittelzuwachs liege nicht vor. Der Betriebsprüfer unterstelle offensichtlich, dass der Bw. Geldmittel seines Vaters auf ungesetzliche Weise an sich gebracht hätte. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Ein ungeklärter Vermögenszuwachs…
…durch Überweisung abgezogen worden seien. Zusammenfassend sei die Behörde im Abgabenverfahren davon ausgegangen, dass unerklärliche Vermögenszuwächse vorliegen würden, die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt wären und es zu verdeckten Gewinnausschüttungen gekommen sei. Auf Grund dieser falschen Annahmen habe die Behörde eine Schätzung durchgeführt, obwohl die gesetzlich dafür…
…bereits gehörende Anteil in gleicher Höhe nicht anders bewertet werden, als der erworbene Anteil. Umstände, die eine zum 1. Jänner 1993 geringere Bewertung dieser Beteiligung bedingt hätten, sind aber im Verfahren nicht hervorgetreten. Darüber hinaus betragen die nicht geklärten Bankkontostände zum Ende des Jahres 1992…
…i.H.v. S 44.219,-- betreffend eines Schadens hätte nicht geklärt werden können. Auf Basis einer Ausgangsrechnung lautend auf S 25.200,-- ging am Bankkonto jedoch ein Betrag von S 35.200,-- ein. 2. Nicht erklärte Einnahmen Weiters wäre festgestellt worden, dass Ausgangsrechnungen der…
…von denen 90 % auf Herrn AP entfallen. BPB Tz 13.2.9 Zusammenfassung Ausgehend von den oben dargestellten Sachverhalten ist die Herkunft für folgende Beträge für die BP nicht geklärt: a) S - Beträge: | Pkt. | Konto | W | 1992 | 1993 | 1994…
…auch wenn ihre Richtigkeit erst durch weitere Erhebungen geklärt werden muss (vgl. z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Februar 1998, 95/13/0083,). Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann…
…gehabt; diese Steuerschulden seien im Zeitraum der nicht geklärten Vermögenszuwendungen an die Bw. auf S 525.001,-im Dezember 1997 gestiegen. Im Dezember 2000 sei noch nicht einmal die im Dezember 1993 fällige Einkommensteuer 1992 in Höhe von S 43.086 vollständig entrichtet worden. Diesbezügliche…