…allein deshalb weil dieses aufgrund des Umfangs nicht durchgeführt werden hätten können. Demgegenüber gab der Bw am 5.7.2000 bekannt, dass seine Ansprechpersonen Hr. Ing. L, Hr. G und Hr. W gewesen seien und der Kontakt telefonisch oder persönlich gepflegt wurde. Letztlich habe auch…
…spricht, bedeutet dies nicht nur, dass der Unternehmer existent sein muss, sondern auch, dass die auf den Rechnungen aufscheinende Adresse die des ausführenden Unternehmens (Firmensitz) sein muss und weiters, dass die Rechnung von den auf der Rechnung angeführten Unternehmen von einer dazu berechtigten Person, ausgestellt…
…hier an eine andere Person weiterzugeben, führt nicht zum vorschriftswidrigen Verbringen im Sinne des Art. 202 ZK iVm Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO. Erst wenn sich in der Folge diese Absicht durch Überlassen des Fahrzeuges an eine hiezu nicht berechtigte Person nach außen manifestiert…
…wie zB. im Schreiben vom 1. Dezember 1998) sowie nach der Klagseinbringung vom 16. Februar 2000 (noch im September 2000) bereits "mehrfach" als nicht berechtigte Person im Sinne tschechischer Restitutionsbestimmungen nach A. und H.S. bezeichnet und wurde schon in seiner Klagebeantwortung (vom 23. März…
…einen potentiellen Interessenten zu verkaufen, führt nicht zum vorschriftswidrigen Verbringen im Sinne des Art. 202 ZK iVm Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO. Erst wenn sich diese Absicht durch Überlassen des Fahrzeuges an eine hiezu nicht berechtigte Person nach außen manifestiert, ist dies als Verletzung…
…rechtlich nicht möglich, es stand sohin nicht in der Kompetenz der Bf. rechtswirksam einen Einspruch erheben zu können. Da der Einspruch keine Unterschrift trägt, ist rechtlich von einer Einbringung durch eine nicht dazu berechtigte Person auszugehen. Welche Umstände zu der Unterlassung der Absendung des von…
…Bf. rechtlich nicht möglich. Es stand sohin nicht in der Kompetenz des B rechtswirksam eine Berufung erheben zu können. Da die Berufung keine Unterschrift trägt, ist rechtlich von einer Einbringung durch eine nicht dazu berechtigte Person auszugehen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Graz, am…
…die Stiftung auf Grund ihrer eigenen Kontrolle über das Stiftungsvermögen selbst liechtensteinisches Vermögens- und Erwerbsteuer- Subjekt (und ihr Stiftungsrat nicht bloß Treuhänder) wäre, was eben eines entsprechenden Vermerkes im Sorgfaltspflichtakt über deren wirtschaftliche Berechtigung bedürfte. Die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person dient neben dem Erfordernis…
…wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen SPG sowie des liechtensteinischen Steuerrechts siehe die Ausführungen oben betreffend "Zurechnung des Stiftungsvermögens an die Bw"). Wer allein am Vermögen und Ertrag einer Liechtensteinischen Treuhand- Stiftung wirtschaftlich berechtigt ist, kann nicht in Unwissenheit über die…
…Einschränkung "wenn nicht an anderer Stelle etwas anderes geregelt ist" festgelegt. Dies lasse die Vermutung offen, dass ein Beirat existiert, welcher mit einem Vetorecht gegen den Stiftungsrat ausgestattet ist. - Die Jahresabschlüsse würden von der Bw unterzeichnet. - Die Bw sei die alleinige wirtschaftlich berechtigte Person und…
…und des damaligen Speditionsangestellten S. teilte der Beschuldigte im Zuge der Abfertigung des Motorrades mit, dass Herr M. als zur vorübergehenden Verwendung des Motorrades berechtigte Person noch am Abend des 9. Mai 2000 oder zumindest am 10. Mai 2000 in Klagenfurt eintreffen sollte. Herr M…
…Abs. 2 GmbHG, wonach lediglich eine zur Zeichnung der Firma der inländischen Niederlassung berechtigte Person zur Eintragung in das Firmenbuch erforderlich war, die demnach nicht dem Vertretungsorgan der Gesellschaft angehörte, sondern bloß gewillkürter Vertreter einer juristischen Person war (VwGH 29.3.2000, 96/08/0268)…
…wenn die berechtigte Person die Liegenschaft in Besitz nimmt, beispielsweise im darauf befindlichen Wohnhaus die Wohnung bezieht, und damit die Ausübung des Nutzungsrechtes unzweifelhaft und sichtbar zum Ausdruck bringt. Im Gegenstandsfalle ist das Nutzungsrecht zudem nachweislich verbüchert worden. Selbst dem Umstand einer - noch - nicht erfolgten…
…Haben unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse vorgelegen? Wurden behördliche Erledigungen hinterlegt und war der Bf möglicherweise nicht ortsanwesend? Wurden behördliche Erledigungen tatsächlich an nicht zur Annahme der Schriftstücke berechtigte Personen zugstellt? Wurde der Bf in Polen lediglich von den polnischen Polizeibehörden befragt oder auch von Zollbehörden…
…Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Die Zuwendung eines Wohnrechtes an einer Liegenschaft ist dann als ausgeführt zu betrachten, wenn die berechtigte Person die Liegenschaft in Besitz nimmt, beispielsweise im darauf befindlichen Wohnhaus die Wohnung bezieht, und damit die Ausübung des Nutzungsrechtes unzweifelhaft…
…504,31 erfolgte, da die beiden Dienstnehmerinnen Einkünfte gemäß § 25 EStG 1988 erzielten. Im Akt befinden sich folgende Unterlagen: Ein Vertrag über eine beidseitige Vereinbarung zwischen dem Bw als verpflichtete Person und b, als berechtigte Person, welcher folgende Bestimmungen enthält: Unter Punkt III. wird vereinbart…
…Als Begründung dazu bracht sie vor, dass ihr diese Entscheidung nicht mit RSA zugestellt worden wäre. Vielmehr hätte eine dritte, dazu nicht berechtigte, Person dieses Schriftstück entgegen genommen und es nicht an sie weiter gereicht. Daher wäre der streitverfangene Antrag auf Aussetzung der Einhebung als…
…Person Poststücke aus dem Postkasten entfernt habe. Der Postkasten sei zudem sehr leicht auch ohne Schlüssel oder Werkzeug zu öffnen, bzw. könne man auch einfach Postsendungen aus dem Briefschlitz entnehmen. In einem Bescheinigungsverfahren wäre zudem vorzubringen gewesen, dass sich die Bf. krankheitsbedingt im Winter nicht…
…Sorgfaltspflichtigen, den Vertragspartner zu identifizieren ("Know Your Customer"). Ist der Vertragspartner mit der wirtschaftlich berechtigten Person nicht identisch oder bestehen Zweifel, so haben die Finanzdienstleister vom Vertragspartner eine schriftliche Erklärung darüber einzuholen, wer die wirtschaftlich berechtigte Person ist. Eine Verletzung dieser Pflicht steht unter Sanktion…
…von einem urheberrechtlichen Verwertungssystem aus, das ausgehend von den Ausschließungsrechten des Urhebers über die abgeleiteten (ausschließlichen) Rechte des Arbeitgebers (als physische oder juristische Person) bis hin zum Letztverbraucher (gemeint nicht im Sinn des KSchG) eine Kette von Rechtseinräumungen (umgangssprachlich Lizenzen oder, wie das GebG trefflich…