…als Werbungskosten - nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung: Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten wird zuerkannt, wenn sie dazu dienen, im jeweiligen ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im…
…als Werbungskosten - nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung: Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten wird zuerkannt, wenn sie dazu dienen, im jeweiligen ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und um den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden. Merkmal beruflicher Fortbildung ist, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im…
…Lehrberufes nicht notwendig ist und die Aufwendungen dafür Kosten der Lebensführung darstellen (siehe Erkenntnis VwGH 30.5.2001, 2000/13/0163). Im Erkenntnis vom 29.1.2004, Zl 2000/15/0009, führte der Verwaltungsgerichtshof aus, dass die Kosten für eine Ausbildung in Gruppendynamik und NLP…
…dann vor, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen beruflichen Kenntnisse verbessert, um seinen Beruf besser ausüben zu können. Demgegenüber dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung selbst dann nicht abgezogen werden, wenn…
…1999, welche insoweit erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 bzw. erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 1999 enden, anzuwenden ist (§ 124b Z 39 und 43 EStG 1988), Aufwendungen für eine Berufsausbildung zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung im Sinne des …
…möglich. Der Gesetzestext des § 20 Abs. 1 Z 2 a EStG 1988 normiert ein striktes Aufteilungsverbot für Aufwendungen, die auch dem Beruf förderlich sind und bei denen die Kosten nicht objektiv in beruflich oder privat trennbar sind, sodass solche Aufwendungen nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen…
…NLP-Seminare eines Abteilungsvorstandes) und UFSW vom 1.8.2003, RV/0682/-W/03 (NLP-Seminar einer Personalistin) und qualifizierten diese Aufwendungen als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Aus den Kursteilnahmebestätigungen ist ersichtlich, dass der Bw. ein NLP-Intensivseminar und den NLP-Practitioner Diplomkurs beim ÖTZ…
…eines Feng-Shui Beraters) einsetzen. Die Ausbildungskosten zur Feng-Shui Beraterin fallen daher nicht unter die abzugsfähigen Betriebsausgaben des § 4 Abs. 4 Z. 7 EStG 1988, sondern sind diese nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a leg.cit.…
…Thema "Energie" in Gleisdorf und Ausstellung "Kristallwelten" in Wattens) iHv ATS 7.352,-- geltend gemacht. Das Finanzamt hat den Abzug der genannten Aufwendungen im angefochtenen Bescheid verwehrt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass es sich bei diesen Ausgaben um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung gemäß …
…im Zuge des gegenständlichen Studiums seinem bereits ausgeübten Beruf dienlich waren, so ändert dies nichts daran, dass die Kosten für das in Rede stehende Betriebswirtschaftsstudium zur Gänze nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Feldkirch, am 5. März 2003  …
…X-Psychotherapie darstellen bzw. ob ihnen allenfalls Werbungskosteneigenschaft im Rahmen ihrer nichtselbständigen Einkünfte als Architektin zukommt (Rechtsansicht der Bw) oder ob es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs 1 Z.2 lit.a Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) handelt (Standpunkt des FA…
…nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Was die unter dem Titel "geringwertige Wirtschaftsgüter" geltend gemachte CD-ROM "Die Musik in Geschichte und Gegenwart" betrifft, so handelt es sich um eine allgemeine Enzyklopädie, die auch bei einem Musikschullehrer nicht den Charakter eines allgemeinbildenden "Nachschlagewerkes", das dem Bereich der…
…gemachten Kosten betreffend Arbeitsmaterial nicht im beantragten Ausmaß anerkannt werden könnten, da eine eindeutige bzw. fast ausschließliche berufliche Nutzung nicht erkennbar sei und diese Kosten daher als nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung einzustufen seien. Weites sei zu bemerken, dass Aufwendungen grundsätzlich nur im Jahr der…
…dass nicht von der Vorbeugung einer drohenden typischen Berufskrankheit gesprochen werden kann. Auch die durchgeführten Massagen etc. steigern in nahezu allen Berufen das Wohlbefinden. Es handelt sich daher insgesamt um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung. Denn nach Lehre und Judikatur sind jene Aufwendungen zur Gänze nicht…
…Veranlassung der Absolvierung nicht erkannt werden. Ein spezieller Zusammenhang mit einer der Tätigkeiten des Bw. konnte von diesem nicht hergestellt werden. Wie oben ausgeführt liegen demnach nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung iSd § 20 Abs. 1 Z 2 lit a EStG 1988 vor. Die geltend gemachten Kosten…
…Gänze anerkannt. In der Begründung wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den Aufwendungen für die Installation einer SAT-Anlage sowie für die Anschaffung eines Komposters, eines Streuwagens und einer Gartenhacke um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung handle. Als Kosten der doppelten Haushaltsführung seien nur Aufwendungen…
…die steuerliche Vertreterin der Bw. adressierten Schreiben vom 27. Oktober 2008 hielt das Finanzamt der Bw. vor, dass Fußpflegekosten gemäß § 20 EStG nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung darstellen, und ersuchte um a) Bekanntgabe, um welche behindertengerechte Einrichtung es sich handle; b) belegmäßigen Nachweis der Einrichtung (€…
…dort zitierte Vorjudikatur: "Bei der Abgrenzung beruflich bedingter Aufwendungen von den Kosten der Lebensführung ist eine typisierende Betrachtungsweise derart anzuwenden, dass nicht die konkrete tatsächliche Nutzung, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung als allein erheblich angesehen werden muss.") In der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes werden Aufwendungen…
…Rechtsirrtum. In richtiger Anwendung des Gesetzes handelt es sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung, auch wenn es sich um Kosten für Theaterbesuche des Bw selbst handelt. Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG sind Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung nicht abzugsfähig, selbst…
…27.6.2000, 2000/14/0096) ist der Gesamtbetrag der geltend gemachten Aufwendungen als nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 zu beurteilen. Dass die Kursinhalte auch im Rahmen der beruflichen Tätigkeit des Bw. von Nutzen…