…der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides gestellt wird (§ 304 lit. b BAO). Wenn die Bewilligung der Wiederaufnahme - aufgrund eines rechtzeitig eingebrachten Antrages - erst nach Eintritt der allgemeinen Verjährung erfolgt, ist deshalb trotzdem eine neue Sachentscheidung zulässig (Ritz, BAO3, § 304 Tz 8). Das ist nach…
…Somit seien keine Tatsachen neu hervorgekommen; neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen seien kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. In der Begründungsergänzung führte das Finanzamt im Wesentlichen aus, mittels Vorhalt sei die Steuerpflicht in Österreich (Mittelpunkt der Lebensinteressen) geklärt worden…
…dann zulässig, wenn Tatsachen und Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind. Gemäß der Bescheidbegründung bestehe die neue Tatsache darin, dass Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt worden seien. Das Beiblatt, in dem der Bw. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung deklariert…
…Dezember 1991, H. Franz und Rosa, beim Finanzamt erfasst unter Zl....." neuerlich - nunmehr ausgehend von einer Gegenleistung von 638.752,80 S - Grunderwerbsteuer in Höhe von 22.356,00 S fest, wobei die Vorschreibung gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig erfolgte. Als Begründung wurde angeführt…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. Juli 2012, StrNr. 083/2009/00142-001, wurde A neuerlich der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig gesprochen, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht [nicht Spruchteil, aber hinzuzudenken: als Wahrnehmender…
…er auch für 2009, 2010 und 2011 erneut (verpflichtende) Umsatzsteuervoranmeldungen nicht eingereicht bzw. fällige Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht entrichtet und, für die Veranlagungsjahre 2009 und 2010, die eingeforderten Jahressteuererklärungen nicht abgegeben hat, sich dem Verdacht neuerlicher Finanzvergehen gemäß §§ 33 Abs. 2 lit. a, 51 Abs…
…Mai 2010 gemäß § 299 Abs. 1 BAO aufgehoben und die Umsatzsteuer 2007 im (gleichzeitig erlassenen) neuen Sachbescheid mit nunmehr 2.521,79 € festgesetzt (Abgabengutschrift: 5.478,21 €). Für die Zeiträume 01-05, 08/2008 wurden zur StNr. 56 die in der Begründung des…
…Festsetzung der Normverbrauchsabgabe und über eine Abgabenerhöhung vom 1. Februar 2010 aufgehoben und die Normverbrauchsabgabe für das verfahrensgegenständliche Fahrzeug samt Abgabenerhöhung mit dem angefochtenen Bescheiden vom 7. Mai 2010 neuerlich festgesetzt. Aus diesem Grund ist zunächst zu prüfen, ob Sachidentität vorliegt. Sache ist die Angelegenheit…
…November 2001, indem nicht nur die Begründung der Berufung enthalten wäre, sondern auch auf Seite 9 beantragt würde, dass die Bescheide aufgehoben würden und eine neuerliche bescheidmäßige Festsetzung auf Basis der entsprechenden Steuererklärungen erfolgen möge. Die Erklärung, in welchen Punkten die Bescheide angefochten würden, wäre…
…Unterhalt zu verschaffen, nicht bescheinigt hat. Auf Grund der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung hat der Unabhängige Finanzsenat das Bundessozialamt mit Schriftsatz vom 29. September 2008 mit näherer Begründung um neuerliche Begutachtung ersucht. Diesem Ersuchen ist das Bundessozialamt nachgekommen. Im ärztlichen Sachverständigengutachten vom 13. Oktober 2008…
…198 Abs. 2 BAO. Die Bw. stelle daher neuerlich den Antrag auf Annullierung der bezeichneten Buchungen. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 1. Februar 2008 abgewiesen und dazu ausgeführt, dass in der Mitteilung vom 17. Juli 2006 der Sachverhalt bereits aufgeklärt worden sei, dass es…
…es würde gar kein zivilrechtlich gültig zustandegekommenes Rechtsgeschäft vorliegen, da der beigetretene X.Y. bereits ab 27. Jänner 2004 der Mieterin als persönlich haftender Gesellschafter angehört habe und daher eine neuerliche Haftungsbegründung rechtlich nicht möglich gewesen wäre, so ist dem zunächst entgegenzuhalten, dass X.Y…
…12.2004 trat rückwirkend mit 01.05.2004 in Kraft; somit gilt bis 30.04.2004 die alte Rechtslage, ab 01.05.2004 die neue. Daher bekommen Flüchtlinge unabhängig vom Zeitpunkt der Asylgewährung Familienbeihilfe bis 30.04.2004, danach erst wieder ab Asylgewährung. Ich bin…
…Mit Schreiben vom 3. Mai 2004 stellte der Bw. bezüglich der gegenständlichen Abgabennachforderungen (ausgenommen Anspruchszinsen 2001) einen neuerlichen Aussetzungsantrag. Dieser auf die Aussetzung der Einhebung der Umsatzsteuer 1998 sowie Einkommensteuer 1998 und 2001 "bis zur Erledigung der Berufung" (gemeint: gegen den Zurücknahmebescheid gemäß § 275 BAO…
…für die Kalenderjahre 1994 bis 1997 sind unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Am 5. Juli 1999 brachte der Berufungswerber (Bw) für die Jahre 1994 bis 1997 neuerlich Anträge auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung ein, in denen er erstmals Werbungskosten für die Reinigung und Instandhaltung seiner Uniform beantragte…
…iVm § 53 AbgEO die Zusammenrechnung der sowohl gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten als auch gegenüber der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bestehenden Ansprüche unter Einbeziehung des mit 290,70 € bewerteten Wohnrechtes verfügte. In der vom Finanzamt als neuerliches Nachsichtsansuchen gewerteten Eingabe vom 9. Juli 2002…
…betreffenden Bescheide aus verfahrensrechtlichen Gründen auf. In weiterer Folge erließ das Finanzamt am 15. Oktober 2008 neue Abgabenbescheide betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2003 und 2004. Gegenständlicher Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt und ist insoweit nicht strittig. Gemäß § 276 Abs…
…gegenständlicher Berufung statt und hob den betreffenden Bescheid aus verfahrensrechtlichen Gründen auf. In weiterer Folge erließ das Finanzamt am gleichen Tag einen neuen Abgabenbescheid betreffend Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für das Jahr 2004. Gegenständlicher Sachverhalt ergibt sich aus dem Akteninhalt und ist insoweit nicht…
…vom 20.6.2008 wurde das Feststellungsverfahren 2005 vom Finanzamt Wien 4/5/10 gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen und unter einem ein neuer Sachbescheid erlassen (Bl. 62 ff./2006 des Finanzamtsaktes). Der Wiederaufnahmebescheid wurde wie folgt begründet: "Die Wiederaufnahme des Verfahrens erfolgte gem. …
… 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen und unter einem ein neuer Sachbescheid erlassen. Der nunmehrige Einkünftefeststellungsbescheid 2006 verteilt die die Einkünfte von € 309.617,94 wie folgt: | | | Anteil am Gewinn/Verlust | B T GmbH | | -38.112,89 | E…