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43 594 Treffer1648 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 116220. Neuerungsvertrag (Novation) (§ 24 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

20. Neuerungsvertrag (Novation) (§ 24 GebG) Rz 1162: Eine Novation liegt vor, wenn bei einem früheren Rechtsgeschäft entweder der Rechtsgrund oder der Hauptgegenstand und nicht nur die bereits bestehenden Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert werden (siehe § 21 GebG). Sind die sonstigen…

ZT-25008.2. Rückwirkende Eröffnung neuer Zollkontingente
geltende FassungRichtlinien04.11.2011

8.2. Rückwirkende Eröffnung neuer Zollkontingente Zollkontingente können durch Verordnung rückwirkend eröffnet werden; bestehende Zollkontingente können während ihrer Gültigkeitsdauer aufgestockt werden. In diesen Fällen gilt das in Abschnitt 8.1. angeführte Verfahren sinngemäß. 9. Kontingentstelle 9.1. Erfassung der Zollanmeldungen Die Kontingentstelle hat bei einlangenden…

BFG RV/2100192/2018Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.02.2022

…eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung ergibt. Zur näheren Begründung wird auf die Begründung des im wiederaufgenommenen Verfahren neu erlassenen Einkommensteuerbescheides verwiesen." Der iZm der Wiederaufnahme des Verfahrens erlassene neue Einkommensteuerbescheid 2016 vom 10.10.2017 enthielt keine weitere Begründung zur Wiederaufnahme des Verfahrens, jedoch waren weitere Einkünfte…

BFG RV/6100493/2020Neuer Lohnzettel ist per se kein Wiederaufnahmsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2021

…folgt begründet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…

BFG RV/5100181/2021Neuer Lohnzettel als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2021Teil 1/3

…Lohnzettel wurde berichtigt oder neu übermittelt. - Eine Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wurde berichtigt oder neu übermittelt. Die nähere Begründung finden Sie im neuen Einkommensteuerbescheid." Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2010 vom 2.7.2019 wurden unter anderem Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…

BFG RV/5100181/2021Neuer Lohnzettel als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2021Teil 2/3

Bereits die Tatsache, dass der Beschwerdeführer weitere steuerpflichtige Einkünfte erhalten habe, die er bisher nicht erklärt hätte, stelle eine neue Tatsache iSd § 303 BAO dar. Eine weitere Begründung, worin diese steuerpflichtigen Einkünfte bestanden hätten, sei nicht erforderlich, wäre dem Beschwerdeführer doch bekannt gewesen, dass er…

BFG RV/5100181/2021Neuer Lohnzettel als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2021Teil 3/3

…Die Bekanntgabe dieser steuerpflichtigen Bezüge (Einkünfte) stellen neue Tatsachen für das Finanzamt dar." Unter "Lohnzettel und Meldungen" werden neben Bezügen aus dem Bundesdienst solche des Bundesministeriums für ***3*** in Höhe von 1.811,38 € ausgewiesen. Der Wiederaufnahmebescheid betreffend Einkommensteuer 2015 wurde wie folgt begründet…

BFG RV/5100885/2020Neuer Lohnzettel als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.01.2021

…begründet: Das Verfahren wäre gemäß § 303 Abs. 1 BAO wieder aufzunehmen gewesen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.) erst nachträglich Umstände bekannt geworden wären, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent gewesen…

BFG RV/5100888/2020Neuer Lohnzettel keine ausreichende Begründung für Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2020

…am 14.5.2019 und jener für 2013 am 28.5.2019 neu erlassen. Darin wurden die zusätzlichen Lohnzettel berücksichtigt, weshalb sich in den neuen Sachentscheidungen gegenüber den Erstbescheiden Abgabennachforderungen in Höhe von 486 Euro (2013), 535 Euro (2014) bzw. 496 Euro (2015) ergaben. &nbsp…

BFG RV/2100606/2020Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.10.2020

…folgt begründet: "Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus…

BFG RV/2100646/2020Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2020

…in der Begründung anzuführen. Dies ist nicht zuletzt deshalb notwendig, weil nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sich die Rechtsmittelbehörde bei der Erledigung des gegen die Verfügung der Wiederaufnahme gerichteten Rechtsmittels auf keine neuen Wiederaufnahmegründe stützen kann. Sie habe lediglich zu beurteilen, ob die von der…

BFG RV/2101157/2019Neuer Lohnzettel ist für sich allein kein Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.12.2019

…Lohnzettel“ 2016: „Das Verfahren war gemäß § 303 (1) BAO wiederaufzunehmen, weil dem Finanzamt auf Grund eines berichtigten oder neuen Lohnzettels oder einer (geänderten) Mitteilung über progressionswirksame Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.) erst nachträglich Umstände bekannt wurden, die im betreffenden Veranlagungszeitraum bereits existent waren und aus denen…

BFG RV/7106259/2015Neuer Abgabenbescheid gemäß § 295 Abs. 1 BAO aufgrund eines nachträglichen Grundlagenbescheides, aus dem keine Änderung des Bescheidspruches resultiert?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2018

…BAO ohne Rücksicht darauf, ob die Rechtskraft eingetreten ist, im Fall der nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung des Feststellungsbescheides von Amts wegen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen oder, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen, aufzuheben. Mit der Änderung…

BFG RV/6100936/2015Neuer Lohnzettel als Wiederaufnahmegrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2016

…schon ab 2. September 2013 wieder bei einer anderen Firma beschäftigt war. Das ist unzweifelhaft eine neue Tatsache, die sich auf den Inhalt des Einkommensteuerbescheides auswirken muss. Hier lag also ein Wiederaufnahmegrund vor, weshalb – wie vom FA schon in der Beschwerdevorentscheidung richtig dargestellt - die Beschwerde…

BFG RV/7400061/2014Neuer Wasserabnehmer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.06.2014

…Schenkungsvertrag oder bei Betrieben: Tag der Übergabe) übernommen wird. Verwendungszweck: x für Betriebszwecke als neuer Betriebsinhaber Die Wasser-/Abwassergebührenbescheide und sonstige schriftliche Verständigungen sollen folgendermaßen zugestellt werden: x an den genannten Namen und die genannte Adresse (siehe Vorderseite) Gleichzeitig gebe ich den Zählerstand per 7…

UFSS RV/0336-S/09Neuer Sachbescheid nach antragsgemäßer Wiederaufnahme trotz Verjährungseintrittes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2010

…der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides gestellt wird (§ 304 lit. b BAO). Wenn die Bewilligung der Wiederaufnahme - aufgrund eines rechtzeitig eingebrachten Antrages - erst nach Eintritt der allgemeinen Verjährung erfolgt, ist deshalb trotzdem eine neue Sachentscheidung zulässig (Ritz, BAO3, § 304 Tz 8). Das ist nach…

BFG RV/5100569/2024Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Neuerungstatbestand) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.08.2026Teil 1/2

…erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Abweisungsbescheid v. 14.12.2022(Ablehnung des Neuerungstatbestandes im Sinne des § 303 Abs. 1 lit b BAO) wird aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…

BFG RV/7102525/2025Neuerlicher Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe bei res iudicata
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.08.2025

…Zudem erhalten Sie eine Kopie unseres Meldezettels. Ich beantrage, die vorgelegten Nachweise zu berücksichtigen und einen neuen Bescheid zu erlassen. Die in der Beschwerde angeführten Unterlagen waren der Beschwerde beigelegt. Das Finanzamt erließ (am 02. April 2025) eine abweisende Beschwerdevorentscheidung, dies wie folgt: Es ergeht…

BFG RV/7103864/2016Neuerlicher Bescheid in derselben Sache
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.03.2022

… 299 Abs. 1 BAO aufgehoben und gemäß § 299 Abs. 2 BAO gleichzeitig ein neuer ESt-Bescheid erlassen. Der Beschwerdeführer hat beide Bescheide mit Beschwerde bekämpft und wurde dieser Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 2.6.2016 insofern entsprochen, als der gemäß § 299 BAO ergangene Aufhebungsbescheid vom…

BFG RV/7100320/2021Neuerungstatbestand der Wiederaufnahme, Bilanzberichtigung, verdeckte Ausschüttung keine Einlagenrückzahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2021

…bei der Bf aber nur 20.000 Euro verbucht worden seien. Dieser Vertrag sei der bB durch Kontrollmitteilung vom 14.11.2013 bzw Akteneinsicht bei der Käuferin 2015 bekannt geworden. In den neuen Sachbescheiden geht die bB davon aus, dass der bei der ***1*** GmbH…