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9 274 Treffer273 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0053-I/04Strittige Bemessungsgrundlage für Aussetzungszinsen iZm einer nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2006

…1. 2003 der Rechtslage, weil diese Gutschriften nicht auf eine nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld iSd § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO, sondern auf eine schon vor der Einbringung des Aussetzungsantrages vom 30. 1. 2003 eingetretene Minderung der den Gegenstand der Aussetzungsbewilligung bildenden Umsatzsteuer 1996 bis…

UFSW RV/0221-W/03Änderung eines Aussetzungszinsenbescheides nach Ergehen einer Berufungsentscheidung hinsichtlich des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2003

…Laut diesem Paragraphen habe im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Genau dieser Fall sei eingetreten. Die vom Finanzamt mit Bescheid vom 6. August 2001 festgestellte Abgabenschuld sei laut Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion um die…

UFSI RV/0330-I/05Aussetzungszinsen: Rückwirkende Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages iSd § 212a Abs. 9 drittletzter Satz BAO bei Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2008

…soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die…

UFSL RV/1305-L/09Festsetzung von Aussetzungs- und Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2010

…soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die…

UFSW RV/0415-W/05Säumniszuschlag bei Berichtigung der Umsatzsteuer gemäß § 16 Abs. 3 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…Gutschriftszinsenbescheides wie eine nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld (Vorauszahlung bzw. Nachforderungszinsenschuldigkeit) für Säumniszuschlagszwecke erfolgte nach den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2001, weil sich die aus verwaltungsökonomischen Gründen vorgenommene Konstruktion als jeweils eine Abgabe nicht zu Lasten von Rechtsschutzinteressen des Abgabepflichtigen auswirken soll. Keine Herabsetzung einer Abgabenschuld im…

UFSZ2L ZRV/0251-Z2L/02Berufung gegen die Festsetzung von Aussetzungszinsen mit der Begründung einen Antrag auf Erlass der Zollschuld aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 ZollG 1988 eingebracht zu haben, bzw. der zugrunde liegende Bescheid über die Festsetzung der Zollschuld wäre mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes behaftet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.06.2004

…oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in der Höhe von einem Prozent über den jeweils geltenden Zinnsfuß für Eskontierungen der österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Falle der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter…

UFSL RV/0954-L/06Verschuldensunabhängige Festsetzung von Aussetzungszinsen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2007

…soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die…

UFSK RV/0569-K/07Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2012

…wurde. Eine nachträgliche Herabsetzung der Abgabenschuld ist bei der Zinsenberechnung zu berücksichtigen und es war der Berufung daher insoweit (€ 5.412,24 an Aussetzungszinsen für Kapitalertragsteuer 1993) stattzugeben. Aus der vorgenannten Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenates und dem dazu ergangenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20…

UFSS RV/0038-S/02Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2004

…1995 mit einer Verminderung der Vorauszahlung zu rechnen war. Die Einkommensteuervorauszahlung für 1996 sei dann tatsächlich von ATS 2.681.600.-- auf ATS 1,516.800.-- herabgesetzt worden. Aus § 212 Abs. 2 BAO ergebe sich, dass im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld die Berechnung…

UFSS RV/0180-S/02Festsetzung von Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2004

…Fassung sind für Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von insgesamt S 10.000.-- übersteigen, solange aufgrund eines Ansuchens um Zahlungserleichterung Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden dürfen, Stundungszinsen in der gesetzlich näher definierten Höhe zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung…

UFSI RV/0390-I/11Behauptete Verjährung der Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2013Teil 1/2

…soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Aussetzungszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die…

UFSL RV/0591-L/08Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge bei Berufungen gegen die Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2009

…Abgeltung des Zinsvorteiles des Abgabepflichtigen für jene Abgaben, deren Vorschreibung sich letztlich als rechtmäßig erweist. Nur soweit sich die strittigen Beträge tatsächlich als zu Unrecht vorgeschrieben erweisen ("im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld ..."), fallen keine Zinsen an. Da wie bereits ausgeführt der Berechnung der…

UFSI RV/0273-I/09Festsetzung von Aussetzungszinsen bei langer Dauer des für die Aussetzung maßgeblichen Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2013

…Schreiben vom 21.04.2008 beim Finanzamt eingelangt am 22.04.2008) berücksichtigt. Hinsichtlich aller Änderungen bei der Berechnung der Aussetzungszinsen wird nochmals auf die Beilage zur Berufungsvorentscheidung (Berechnungsblatt für Aussetzungszinsen) verwiesen. Bei der Berechnung der Aussetzungszinsen wurde die nachträgliche Herabsetzung einer Abgabenschuld (§ 212a Abs…

UFSW RV/2761-W/121. Aussetzungszinsen für den Betrag, für den Zahlungsaufschub eingetreten ist 2. kein Vorlageantrag, wenn keine Berufungsvorentscheidung erlassen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2013

…1 iVm Abs. 9 BAO, dass Bemessungsgrundlage für die Aussetzungszinsen die im Aussetzungsbescheid mit Rechtskraftwirkung festgestellte, um eine nachträgliche Herabsetzung iSd § 212a Abs. 9 zweiter Satz BAO verminderte Abgabenschuldigkeit ist (VwGH 15.1.1997, 95/13/0186, 21.7.1998, 98/14/0101). Der Bw…

UFSK RV/0193-K/04Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2004

…zu entrichten. Im Fall eines Terminverlustes gilt der Zahlungsaufschub im Sinn dieser Bestimmung erst im Zeitpunkt der Ausstellung des Rückstandsausweises (§ 229) als beendet. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Der Bw. beantragte…

UFSL RV/0545-L/03Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2004

…gleichfalls nicht der Rechtslage. Denn die in § 212a Abs. 9 für den Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld getroffenen Regelung trägt dem Umstand der Akzessorietät von Aussetzungszinsen in der erforderlichen Weise Rechnung (z.B. VwGH 27.5.1998, 98/13/0044). Darauf ist die Berufungswerberin…

UFSW RV/0777-W/03Aussetzungszinsen bei Zusammentreffen von Gutschriften und Zahllasten verschiedener Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2004

…Ab 9 zweiter Satz BAO die nachträgliche Herabsetzung der Einkommensteuer 1994 keine Auswirkungen auf die Höhe der Aussetzungszinsen betreffend die gleichartige Abgabenschuld für das Jahr 1995 hat, fehlt für die Ansicht des Bw., es haben zufolge Bestehens einer geringeren Abgabenschuld begrifflich auch lediglich geringere Aussetzungszinsen…

UFSS RV/0753-S/02Berufung betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2005

…6) oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter…

UFSS RV/0754-S/02Berufung betreffend die Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2005

…6) oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Zinsfuß für Eskontierungen der Österreichischen Nationalbank pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter…

UFSS RV/0946-S/02Bemessungsgrundlage für Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2003

…9 lit b BAO sind für Abgabenschuldigkeiten, soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von einem Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld hat die Berechnung der Aussetzungszinsen unter rückwirkender…