…Vorgang gehandelt hat, sondern sehr wohl diesbezüglich eine nachhaltige und umfassendeTätigkeit vorgelegen hat. Wenn der Bw. in der Berufung ausführt, dass bereits bei der Betriebsprüfung die Frage der Nachhaltigkeit der Tätigkeit widerlegt worden sei und deshalb auf eine Schlussbesprechung verzichtet worden sei, so widerspricht dieses…
…festgestellt: Die Bw. habe seit ihrer Gründung im Jahr 1993 nur in den Jahren 1995 und 1996 Umsätze aus ihrer Tätigkeit im Druckereigewerbe erzielt. In den Jahren 1997 bis 2001 seien keine Umsätze getätigt worden. Die Bw. übe somit keine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des …
…Instanz zu klären, ob die Anschaffung- und Weiterveräußerung der Wohnungen eine gewerbliche Tätigkeit des begründeten, respektive ob diese Gestionen der Vermögensverwaltung zuzuordnen sind. Nach der Bestimmung des § 23 Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht…
…für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Unternehmer ist zufolge § 2 Abs. 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Körperschaften des öffentlichen Rechtes - wie die Bw. - sind darüber hinaus nach § 2 Abs…
…aus den Rechnungen des Bw vom 1. August 2002 verwehrt wurde, da der fakturierende Bw mangels nachhaltiger wirtschaftlicher Handlungen kein Unternehmer sei. Im Schreiben vom 3. Februar 2003 an den steuerlichen Vertreter des Bw stellt das Finanzamt seine Rechtsansicht dar. Es liege ein Darlehen vor…
…die Tätigkeit der OEG bei objektiver Betrachtung eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO) dar. Das Interesse der Gesellschafter lag in der erfolgreichen Entwicklung der jungen Tennisspielerin mit der Absicht, aus den erzielten Preisgeldern nachhaltig Gewinne…
…jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig ist (§ 2 Abs. 1 UStG 1994). Nicht als gewerblich oder beruflich gilt nach § 2 Abs. 5 Z. 2 UStG 1994 eine Tätigkeit…
…einen Verlagsvertrag anknüpfenden Rechtsfolgen bei den bisher bei LP festgestellten Verträgen nicht eintreten. Mit dem einmaligen Abschluss eines "Buchherstellungsvertrages" wird daher keine nachhaltige Tätigkeit begründet und es entsteht kein Dauerschuldverhältnis. Weiters ist aus diesem Vorbringen erkennbar, über zivilrechtliche Vereinbarungen eine abgabenrechtliche Bindung herbeiführen zu wollen…
…Erträge, die auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen, sind nicht gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausführt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn…
…Es sei daher sehr wohl von einer nachhaltigen Tätigkeit auszugehen und demzufolge seien auch die getätigten Anfangsausgaben anzuerkennen. In einer Vorsprache beim Unabhängigen Finanzsenat führte die Bw zu den von ihr besuchten Avatar-Kursen im wesentlichen aus, in den Jahren 2004-2005 habe sie sich…
…zusammensetzt, wovon der älteste in Rechnung gestellte Betrag von Anfang Juni 2001 herrührt. Unter Zugrundelegung des vorliegenden Sachverhaltes ist in freier Beweiswürdigung davon auszugehen, dass die Bw. im Zusammenhang mit der MS-Studie keine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen geplant bzw. ausgeübt hat. Die…
…ergeben. Die Bw. würde auch sympathische Personen bei verschiedenen Gelegenheiten ansprechen. Ein wirtschaftlich denkender Mensch, der eine nachhaltige Erzielung von Einnahmen anstrebt, würde einer solchen Tätigkeit nicht nachgehen bzw. würde er den Geschäftsaufbau anders gestalten. Zur Erzielung von Einnahmen würden typischerweise Werbemaßnahmen gesetzt werden bzw…
…dass es sich bei den von der Abgabenbehörde I. Instanz nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen Fällen um eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit handle. Die Berufung erfolge wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und falscher rechtlicher Beurteilung der bekämpften Bescheide; es werde die Aufhebung dieser Bescheide entsprechend den nachfolgenden Berufungsbegründungen…
…plötzlich die Fakturen auf die KEG ausstellen, wenn nicht das Auftreten und die nachhaltige Tätigkeit nach außen hin über die KEG laufen sollte? In der Anlage 4 und 5 dürfen wir zwei Muster des von der KEG verwendeten Briefpapiers vorlegen. c) Personal Die KEG hatte…
…wenn eine selbständige Tätigkeit aufgenommen wird, die nachhaltig der Erzielung von Einnahmen dient (dienen soll). Die Erbringung von Leistungen ist (noch) nicht erforderlich, erforderlich ist hingegen, dass die aufgenommene Tätigkeit ernsthaft auf die Erbringung von entgeltlichen Leistungen angelegt ist und dies nach außen in Erscheinung…
… 2 Abs. 1 UStG sei Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübe. Das Unternehmen umfasse jedoch die gesamte gewerbliche oder beruflihe Tätigkeit des Unternehmens. Gewerblich oder beruflich sei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehle…
…Ich arbeite selbständig, nehme nachhaltig am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil, arbeite für mehrere Auftraggeber (Kunden) und habe natürlich Gewinnerzielungsabsicht. Auf die nachstehenden Ausführungen darf hingewiesen werden. Selbständigkeit: Eine selbständige Tätigkeit liegt nach diesen Richtlinien vor, wenn sie ohne persönliche Weisungsgebundenheit und ohne organische Eingliederung in…
…Ich arbeite selbständig, nehme nachhaltig am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil, arbeite für mehrere Auftraggeber (Kunden) und habe natürlich Gewinnerzielungsabsicht. Auf die nachstehenden Ausführungen darf hingewiesen werden. Selbständigkeit: Eine selbständige Tätigkeit liegt nach diesen Richtlinien vor, wenn sie ohne persönliche Weisungsgebundenheit und ohne organische Eingliederung in…
…auch immer - wirtschaftlich Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der freien Berufe selbständig ausübt, gleichgültig zu welchem Zweck und mit welchem Ergebnis. Die Frage der gelegentlichen Betätigung ist nicht aufgrund der LVO zu prüfen, sondern ergibt sich als das Gegenteil von nachhaltig direkt aus …
…ist jede Einrichtung, die - wirtschaftlich selbständig ist und - ausschließlich oder überwiegend einer nachhaltigen privatwirtschaftlichen Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht und - zur Erzielung von Einnahmen oder im Falle des Fehlens der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr von anderen wirtschaftlichen Vorteilen und - nicht der Land- und Forstwirtschaft (§ 21…