…Vorgang gehandelt hat, sondern sehr wohl diesbezüglich eine nachhaltige und umfassendeTätigkeit vorgelegen hat. Wenn der Bw. in der Berufung ausführt, dass bereits bei der Betriebsprüfung die Frage der Nachhaltigkeit der Tätigkeit widerlegt worden sei und deshalb auf eine Schlussbesprechung verzichtet worden sei, so widerspricht dieses…
…festgestellt: Die Bw. habe seit ihrer Gründung im Jahr 1993 nur in den Jahren 1995 und 1996 Umsätze aus ihrer Tätigkeit im Druckereigewerbe erzielt. In den Jahren 1997 bis 2001 seien keine Umsätze getätigt worden. Die Bw. übe somit keine nachhaltige Tätigkeit im Sinne des …
…Instanz zu klären, ob die Anschaffung- und Weiterveräußerung der Wohnungen eine gewerbliche Tätigkeit des begründeten, respektive ob diese Gestionen der Vermögensverwaltung zuzuordnen sind. Nach der Bestimmung des § 23 Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht…
…für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Unternehmer ist zufolge § 2 Abs. 1 UStG, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Körperschaften des öffentlichen Rechtes - wie die Bw. - sind darüber hinaus nach § 2 Abs…
…13/0084), oder wenn geerbte Zahngoldvorräte durch einen Zahntechniker über mehrere Jahre Gewinn bringend verwertet werden (VwGH 19.02.1985, 84/14/0112). Gewerberechtlicher Geschäftsführer: Nachhaltig ist die Tätigkeit eines gewerberechtlichen Geschäftsführers für eine einzige GmbH (VwGH 13.13.10.1993 10. 1993, 91/13…
…aus den Rechnungen des Bw vom 1. August 2002 verwehrt wurde, da der fakturierende Bw mangels nachhaltiger wirtschaftlicher Handlungen kein Unternehmer sei. Im Schreiben vom 3. Februar 2003 an den steuerlichen Vertreter des Bw stellt das Finanzamt seine Rechtsansicht dar. Es liege ein Darlehen vor…
…Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist dabei jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt eine Tätigkeit, die auf Dauer gesehen Gewinne oder Einnahmenüberschüsse nicht erwarten lässt (…
…die Tätigkeit der OEG bei objektiver Betrachtung eine typisch erwerbswirtschaftliche Betätigung (Betätigung mit Annahme einer Einkunftsquelle im Sinne des § 1 Abs. 1 LVO) dar. Das Interesse der Gesellschafter lag in der erfolgreichen Entwicklung der jungen Tennisspielerin mit der Absicht, aus den erzielten Preisgeldern nachhaltig Gewinne…
…eine nachhaltige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aus und es liege eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vor. Die Subunternehmer seien nicht an eine einzige Firma gebunden und könnten für diverse Auftraggeber tätig werden. Die Bf. stellte zusammenfassend in einem Vergleich nicht selbständige Arbeitnehmer der gewerblichen Tätigkeit…
…den konkreten Umständen seiner Nutzung zu prüfen, ob der Gegenstand tatsächlich zur nachhaltigen Einnahmenerzielung verwendet wird, Dazu kann ein Vergleich zwischen den Umständen, unter denen jemand den Gegenstand tatsächlich nutzt, und den Umständen, unter denen die wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, eine geeignete Methode sein…
…jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig ist (§ 2 Abs. 1 UStG 1994). Nicht als gewerblich oder beruflich gilt nach § 2 Abs. 5 Z. 2 UStG 1994 eine Tätigkeit…
…einen Verlagsvertrag anknüpfenden Rechtsfolgen bei den bisher bei LP festgestellten Verträgen nicht eintreten. Mit dem einmaligen Abschluss eines "Buchherstellungsvertrages" wird daher keine nachhaltige Tätigkeit begründet und es entsteht kein Dauerschuldverhältnis. Weiters ist aus diesem Vorbringen erkennbar, über zivilrechtliche Vereinbarungen eine abgabenrechtliche Bindung herbeiführen zu wollen…
…Erträge, die auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen, sind nicht gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausführt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn…
…Es sei daher sehr wohl von einer nachhaltigen Tätigkeit auszugehen und demzufolge seien auch die getätigten Anfangsausgaben anzuerkennen. In einer Vorsprache beim Unabhängigen Finanzsenat führte die Bw zu den von ihr besuchten Avatar-Kursen im wesentlichen aus, in den Jahren 2004-2005 habe sie sich…
…zusammensetzt, wovon der älteste in Rechnung gestellte Betrag von Anfang Juni 2001 herrührt. Unter Zugrundelegung des vorliegenden Sachverhaltes ist in freier Beweiswürdigung davon auszugehen, dass die Bw. im Zusammenhang mit der MS-Studie keine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen geplant bzw. ausgeübt hat. Die…
…Kriterien zur Abgrenzung einer Tätigkeit als tatsächliche und echte Erwerbstätigkeit im Gegensatz zu den nicht unter die betreffenden Gemeinschafts- vorschriften fallenden völlig untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeiten ist daher - neben der Höhe des Einkommens - die zeitliche Komponente, wobei regelmäßige und nachhaltige Tätigkeiten im Umfang von 12…
…Abs. 1 und 2 UStG 1994 lautet: (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfaßt die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn…
…dass nachhaltige Tätigkeiten, die nicht auf Einnahmenerzielung gerichtet sind, keine Unternehmereigenschaft begründen (Ruppe/Achatz, UStG6, § 2 Rz 55). Die tatsächliche Einnahmenerzielung ist ein starkes Indiz für Einnahmenerzielungsabsicht, die Beteuerung der Gewinn- und Einnahmenerzielungsabsicht ist jedoch nicht ausreichend, wenn die Tätigkeit objektiv Gewinne oder Einnahmenüberschüsse aussichtslos…
…Kriterien zur Abgrenzung einer Tätigkeit als tatsächliche und echte Erwerbstätigkeit im Gegensatz zu den nicht unter die betreffenden Gemeinschafts- vorschriften fallenden völlig untergeordneten und unwesentlichen Tätigkeiten ist daher - neben der Höhe des Einkommens - die zeitliche Komponente, wobei regelmäßige und nachhaltige Tätigkeiten im Umfang von 12…
…einer nachhaltigen Unternehmenstätigkeit der Beschwerdeführerin führen. Von einer nachhaltigen Einnahmenerzielung kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein (VwGH 21.9.2016, Ra 2016/13/0031). In der einschlägigen Literatur wird unter Hinweis auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung zu den Voraussetzungen des Vorliegens einer unternehmerischen Tätigkeit…