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UFSL RV/0623-L/11Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2013Teil 1/2

…EStG 1988). Zurechnungssubjekt von Einkünften ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an…

UFSL RV/0623-L/11Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Ehegatten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2013Teil 2/2

…die Übertragung der Einkunftsquelle (zB schriftliche Vereinbarungen, auf die Gemeinschaft lautende Belege) vorlegen hätte können, deren Anfertigung für Zwecke der Beweisvorsorge zur Darlegung einer entsprechenden Außenwirkung unerlässlich gewesen wäre. Da solche Umstände, die eine entsprechende nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge nachvollziehbar gemacht…

UFSW RV/1709-W/07Steuerliche Anerkennung einer nur gegenüber dem Finanzamt nach Außen in Erscheinung getretenen Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.09.2007Teil 1/2

…Kapital zu berücksichtigen wäre - wird ausgeführt: Zurechnungssubjekt hinsichtlich der Einkünfte ist derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend…

UFSI RV/0884-I/101. Begünstigte Abschreibung gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 bei Inanspruchnahme einer Förderung nach dem Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 2. Zurechnung der Einkünfte bei einem Zuwendungsfruchtgenuss
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2013Teil 2/2

…Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Es wurde bereits ausführlich dargestellt, dass die Einkunftsquelle (das Mietobjekt in A, C-Straße) während der Zeit der Fruchtgenussbestellung den…

UFSG RV/0054-G/03Unternehmerische Tätigkeit eines Vereines durch Verwertung von Erfindungen und sonstige verschiedenartige Projekte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2003

…Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge (vgl. zB. VwGH 25. Februar 1997, 92/14/0039). Umsatzsteuerlich sind Lieferungen und sonstige Leistungen demjenigen Unternehmer zuzurechnen, der sie im eigenen Namen erbringt, wobei dies grundsätzlich unabhängig davon gilt, ob der Unternehmer das…

UFSW RV/0902-W/05Einkünfte aus VuV sind demjenigen zuzurechnen, der wirtschaftlich über die Liegenschaft verfügen kann
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2006

…wirtschaftlich der BM zuzurechnen seien und sich daher die Abgabe von Steuererklärungen für den Bw. erübrige, auch gegenüber der Abgabenbehörde in Erscheinung getreten. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für den vorliegenden Fall, dass der Bw. nach der nach außen in Erscheinung tretenden Gestaltung der Dinge…

UFSI RV/0459-I/04Zurechnung von Einkünften aus einer Vermittlungstätigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2005

…für die rechtliche Gestaltung vorliegen. Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Selbst wenn zivilrechtlich die Berufungswerberin (als Inhaberin der Gewerbeberechtigung) nach außen in Erscheinung getreten…

UFSL RV/1689-L/02Zurechnung von Provisionseinkünften aus der Vermittlung von Versicherungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005Teil 2/2

…der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt." Einkünfte aus der Vermittlung…

UFSS RV/0083-S/09Nichtfeststellung von Einkünften einer KEG, deren Gesellschafter der Vater als Komplementär und dessen beiden minderjährigen Kinder als Kommanditisten sind. Die Erträge (aus der Vermietung der im Eigentum des Vaters stehenden Wohnung) sollten lt. Erklärung zu je 49% den Kindern und zu 2% dem Vater zugerechnet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2010

…nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge an, da die Einkommensteuer in erster Linie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen und nicht die rechtliche Gestaltung erfassen will (VwGH 26. 11. 1991, 91)14/0041). Daraus folgt, dass die rechtliche Gestaltung nur dann von Bedeutung sein…

UFSL RV/1688-L/02Zurechnung von Provisionseinkünften aus der Vermittlung von Versicherungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005Teil 2/2

…der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt." Einkünfte aus der Vermittlung…

UFSG RV/0054-G/021. Umsatzsteuerliche Organschaft 2. Frage der Anerkennung einer Leistungsbeziehung zwischen GmbH und deren Gesellschaftergeschäftsführer (Fremdvergleich) 3. Schätzung der Geschäftsführerbezüge 4. Vorsteuerpauschalierung gemäß § 14 Abs. 1 UStG 5. Abzugsfähigkeit von Seminarkosten 6. Ermittlung der Höhe des Erlöses aus der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2005Teil 2/2

…nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (vgl. zB VwGH vom 31. März 1998, 98/13/0039, mwN). Auch diese Rechtsausführungen legen klar, dass Zurechnungssubjekt der fraglichen Einkünfte nur der…

UFSI RV/0384-I/11Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Gesellschaftsvertrags
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2012

…die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (VwGH 29.5.1990, 90/14/0002). Dieser Grundsatz muss auch gelten, wenn Einkünfte gemeinschaftlich erzielt werden. Genau so wenig wie der…

UFSG RV/0483-G/09Die in Deutschland getroffene Regelung betreffend Versorgungsausgleich ändert nichts an der Qualifizierung der Zahlungen an die geschiedene Ehegattin als Unterhaltszahlungen, welche nicht abzugsfähig sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…wird entgegengehalten, dass bei der steuerrechtlichen Beurteilung, wem das Einkommen bzw. Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 1 EStG 1988), in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden ist. Es kommt auf die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge an, weil…

UFSW RV/0618-W/05Die Bewirtschaftung des Einfamilienhauses und der Wohnung ist im gegenständlichen Fall, da kein Überschuss erzielt werden kann, Liebhaberei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.04.2009Teil 2/2

…Verluste nicht anzuerkennen. Aber selbst bei Anerkennung des Mietvertrages würde keine Einkunftsquelle vorliegen. Maßgeblich ist die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die Vermutung von Möglichkeiten ist für die zur Beurteilung der Einkunftsquelleneigenschaft wesentliche Prognose unzureichend (VwGH 17.2.1993, 93/14/0006…

UFSL RV/0914-L/061) Begründungsmangel bei der Wiederaufnahme von Amts wegen 2) Zurückweisung der Berufung gegen die Sachbescheide 3) Einkünftezurechnung bei der geteilten Bauernpension
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2008

…daher nur die Nettopension. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung, wem das Einkommen bzw. Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 1 EStG 1988), ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden; es kommt auf die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge an…

UFSS RV/0476-S/09Einbringungsverträge (Art. III UmgrStG) müssen fremdüblich sein; Einbringungsfähigkeit eines Einmann-Unternehmensberatungsbetriebes; Einkunftsart der Alleingeschäftsführung einer GmbH und Abgrenzung zur Unternehmensberatung (§ 22 Z 1 lit. b EStG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2010Teil 8/8

…die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, EStG 1972, § 2 Tz 11; VwGH 27.8.2008, 2006/15/0013). Damit ist die Zurechnung der Einkünfte…

UFSW RV/4468-W/02Vorsteuerschwindel bei einem gewerblichen Handel mit Urheberrechten, Scheingeschäfte, Schätzung; Antrag auf Rechtsauskunft in einem offenen Verfahren, Akteneinsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004Teil 2/3

…ihr in der K-Straße 13 angemietete Zimmer von EK vom Bw als Hauseigentümer angemietet gewesen sein soll. Das behauptete Mietverhältnis zwischen dem Bw und EK ist Dritten gegenüber nicht bekannt geworden. Maßgeblich ist jedoch die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge (s…

UFSS RV/0788-S/09Unternehmereigenschaft eines Bauträgers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2012Teil 1/6

…nach außen hin in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Wichtigstes Merkmal für die zur Unternehmereigenschaft iSd Umsatzsteuerrechtes notwendige Selbständigkeit ist die Tragung des Unternehmerrisikos. Die Fa. I........ hatte - wie oben dargelegt - keine laufenden Einkünfte, sondern wurde das gesamte Projekt jeweils zu einem Fixpreis verkauft, der…

UFSK RV/0132-K/08Bauernpension - Pensionsteilung unter Ehegatten (§ 71 BSVG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.04.2009

…daher nur die Nettopension. Bei der steuerrechtlichen Beurteilung, wem das Einkommen bzw. Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 1 EStG 1988), ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden; es kommt auf die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge an…

UFSW RV/1208-W/06Zurechnung von Einkünften an in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Limited (Ltd.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.08.2011

…Maßgeblich ist die tatsächliche, nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Im vorliegenden…