…auf Festsetzung einer Zwangs- und Ordnungsstrafe die Entscheidung durch den unabhängigen Finanzsenat beantragt wird, werden gemäß § 112a Bundesabgabenordnung (BAO) Mutwillensstrafen von € 150,- je Devolutionsantrag, insgesamt sohin € 750,- festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…1 lit. a nur einen Geldfluss als Gegenleistung anerkennen wolle, sei ihre Definition des Geldflusses von eminenter Bedeutung. Die Mutwillensstrafe entlasse die Abgabenbehörde nicht aus der gesetzlich Verpflichtung, die Frage schon wegen der Wahrung der Menschenrechte zu beantworten. Die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wird beantragt…
…VwGH 21.1.1996, 93/14/0089 und 30.4.2003, 2002/16/0245). Mutwillig ist ein Rechtsmittel dann, wenn sich die Partei der Unrichtigkeit ihres Standpunktes bewusst ist und sie dennoch ein Rechtsmittel zur Erzielung eines durch die Rechtsordnung nicht gestützten Zweckes erhebt. Dass…
…W/07) Entscheidungsgründe Inhalt aller Anträge ist das Begehr auf Verbuchung einer Gutschrift am Tag ihrer Geltendmachung bei der Abgabenbehörde erster Instanz. Die Anträge wurden mit Bescheid vom 2. Febuar 2007 als mutwillig gestellt abgewiesen. Dagegen richten sich die Berufungen vom 16. Februar 2007 (2)…
…Februar 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 14. Februar 2012, betreffend die Festsetzung einer Mutwillensstrafe, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin, eine russische Staatsangehörige, bezieht nach der Aktenlage auf Grund ihres Antrages…
…durch Mag. Jürgen Großschedl, vom 24. September 2004 betreffend Mutwillensstrafen in Höhe von 400,00 € in Zusammenhang mit Anbringen betreffend K. (StNr.: xxx/xxxx) entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: In Zusammenhang mit der Berufung vom 7. Juli 2004 gegen den Einkommensteuerbescheid…
…zugestellt am 29. September 2004 setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber eine Mutwillensstrafe in Höhe von 400,00 € fest. Das Finanzamt stellte den Gang des Verfahrens betreffend die Verlängerung der Berufungsfrist hinsichtlich des Feststellungsbescheides für 2001 dar und wies darauf hin, dass sich bereits…
…auch in Bezug auf seine Berufung vom 6. Dezember 1999 gegen den Bescheid vom 3. November 1999, mit dem über ihn eine Mutwillensstrafe gemäß § 112a BAO in Höhe von 5.000,00 S verhängt worden war (dazu unten) - zitierte der Bw. in seiner Berufung die §…
…Rechtsanwalt, Adresse-1, I. vom 4. Februar 2013 gegen den Bescheid über die Festsetzung einer Mutwillensstrafe des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 23. Jänner 2013 II. vom 25. Juli 2013 gegen den Bescheid über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln…
…Antrag auf Ersetzung keiner Verfahrensnorm der Bundesabgabenordnung entspreche und nur den Zweck habe, die Behörde mutwillig in Anspruch zu nehmen. Ebenfalls Erwähnung finden in diesem Erkenntnis die Anträge der Bw auf "Neufestsetzung" der Einkommensteuer, die aus dem Grund entschiedener Sache zu Recht zurückgewiesen worden waren.…
…in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt, zumal für diese Auffassung die Überlegung spricht, dass Rechtsschutzinstrumente dem Rechtsschutz (somit dem Schutz berechtigter Interessen und nicht der mutwilligen Vermehrung des Verwaltungsaufwandes) dienen sollen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³ …
…II 784, zufolge sind jedoch Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens, der die mit dem gewöhnlichen Gebrauch der Mietsache verbundene Abnutzung deutlich übersteigt, insbesondere eines mutwillig verursachten Schadens, Werbungskosten. In diesen Fällen tritt die Veranlassung der Aufwendungen durch die Vermietung so offenkundig in den Vordergrund, dass…
…wenn für die Berufung offenkundige Erfolglosigkeit gegeben ist, die Berufung sich also offenbar mutwillig gegen (von Höchstgerichten) einwandfrei geklärte Rechtsfragen, oder gegen den eindeutig klaren Wortlaut des Gesetzes richtet. Die den Gegenstand des Berufungsbegehrens bildende Frage ist allerdings weder durch die Rechtsprechung der Höchstgerichte geklärt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Werner Brandner, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Die Berufung betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2001 wird als unbegründet abgewiesen…
…Juli 2008 beantragte der Bw. die Zurücknahme der Vorschreibung der Pfändungsgebühr mit der Begründung, dass die im angefochtenen Bescheid nicht näher beschriebene Pfändungsmaßnahme mutwillig erfolgt sei. Der von der Finanzbehörde geforderte Betrag werde bei der pensionsauszahlenden Stelle in Evidenz gehalten. Die finanziellen Verhältnisse des Bw…
…im Wesentlichen vor, dass sie über Antrag des Finanzamtes beim Landesgericht W zu FN 8 gelöscht worden sei. Diesen Antrag habe die Finanzbehörde mutwillig wegen angeblicher Vermögenslosigkeit des Unternehmens ohne jeglichen Kontakt und Mitteilung gestellt. Gemäß Beschluss des Landesgerichtes W fungiere der Geschäftsführer DA als…
…werden. Die Entscheidung über gegen Mutwillensstrafen festsetzende Bescheide erhobene Berufungen fiel nach der bis 31.12.2002 geltenden Rechtslage in die Zuständigkeit des Einzelorgans der Finanzlandesdirektion und es wäre dem Bundesministerium für Finanzen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen bis 31.12.2002 sogar möglich gewesen…
…noch folgende Punkte anzumerken: Der Bw. wäre seiner Offenlegungspflicht jederzeit nachgekommen, wäre in ständigem Kontakt mit der Abgabenbehörde gewesen und hätte dabei weder Tatsachen verheimlicht noch beschönigt oder überhaupt mutwillig verschwiegen. Er pflege einen anständigen und geregelten Lebenswandel, wäre unbescholten und hätte ein Unternehmen mit…
…Wenn eine (Verfahrens-)Partei die Kosten eines Verfahrens nicht ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhaltes für sich und ihre Familie bezahlen kann, wird auf Antrag vom zuständigen Gericht Verfahrenshilfe bewilligt, wenn die Prozessführung nicht mutwillig oder aussichtslos ist (§ 63 Abs 1 Zivilprozessordnung - ZPO). Da eine Verfahrenspartei…
…die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels für jede mit der Sache vertraut gemachte urteilsfähige und objektiv urteilende Person erkennbar sei (eine gewisse Parallele zu § 35 AVG "offenbar mutwillig" dürfte zumindest hilfsweise anzunehmen sein). Im gegenständlichen Verfahren gehe es einerseits um Sicherheitszuschläge, andererseits um die Glaubhaftmachung von Fremdleistungen…