…Zahlungen an die im Fürstentum Liechtenstein (FL) ansässige StiftungVaduz (Vaduz) wegen Einstufung der den entsprechenden Buchungen zu Grunde liegenden, im Jahr 2004 abgeschlossenen Gewinnscheinvereinbarung als missbräuchliche Gestaltung, sowie die Wertung dieser Geldflüsse als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) an I- als Begünstigten der Privatstiftung Wien (qua Durchschüttung…
…Ausdruck gebracht hat, setzt die Annahme einer missbräuchlichen Praxis auf dem Gebiet der Umsatzsteuer voraus, dass die fraglichen Umsätze einen Steuervorteil zum Ergebnis haben, dessen Gewährung dem mit den MwSt-Richtlinien verfolgten Ziel zuwiderläuft (Rn 29). Der Vorteil aus einer Gestaltung wie jener, die auch…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw (in der Folge Bw) Anschrift, vertreten durch Stb, vom 15. April 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, vom 24. März 2003 betreffend Umsatzsteuer 2000 sowie über die Berufung vom 3. Oktober 2003 gegen den…
…vorgehalten, dass nach Ansicht des Referenten die gesamte Gestaltung durch das Naheverhältnis des Bw zu seinem Bruder geprägt sei und keinesfalls den von der Rechtsprechung aufgestellten Fremdverhaltensgrundsätzen entspreche. Auch Vorbereitungshandlungen könnten nur dann eine Unternehmereigenschaft begründen, wenn sie fremdüblich und nicht missbräuchlich gesetzt würden. Überdies…
…der Welt zu schaffen. Keinesfalls liegt der Zahlung im Jahr 2002 an den Bw aber ein Leistungsaustausch zugrunde. Im Ergebnis wurde durch die gewählte Gestaltung im Jahr 2002 der Vergleichsbetrag an den Bw durch die von seinem Bruder beherrschte BBauGmbH bezahlt, um diesem den entstandenen…
…ist. Dies wird umso mehr gelten, wenn überdies die Gefahr einer missbräuchlichen Gestaltung gegeben ist (siehe unten) und den Vorgängen Vereinbarungen zwischen nahe stehenden Personen zugrunde liegen. Diese Sichtweise des UFS entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH. So hat dieser in der Entscheidung vom 21…
Ein Vorsteuerabzug steht nur Unternehmern zu. Die Unternehmereigenschaft richtet sich nach § 2 UStG 1994. Gem. § 2 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige…
…Frage ausschließlich der in den Streitjahren verwirklichte Sachverhalt maßgeblich. Durch die missbräuchliche Gestaltung der Gebäudeüberlassung im Sinne des § 22 BAO hat die Abgabenerhebung im vorliegenden Fall so zu erfolgen, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung vorzunehmen gewesen wäre…
…Umstände ermöglichen. Die bestehende Konzernstruktur mit Einbindung der Bw. ist langjährig (seit 1987) gewachsen, sodass von keiner missbräuchlichen Gestaltung im Hinblick auf die im Jahr 2000 erfolgte Ausschüttung auszugehen ist. Die Vorgehensweise der Bw. stellt sich weder als ungewöhnlich dar noch liegen Tatsachen vor, die…
…kommt. Im Falle des Vorliegens der vom EuGH angesprochenen missbräuchlichen Gestaltung käme jedoch allenfalls eine Steuerpflicht auf Grund anderer Tatbestände des KVG in Betracht. Nach § 22 Abs. 2 der Bundesabgabenordnung (BAO) sind bei Vorliegen eines Missbrauchs von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten die Abgaben so zu erheben…
…im Detail durchgeführt worden sei. Auch werde im Zuge der Vermietung danach getrachtet, eine möglichst hohe Mietenrendite zu erzielen. Der von der Prüferin angesprochenen missbräuchlichen Gestaltung hält die Bw entgegen, dass weder die Gründung einer Gesellschaft mit einer Sacheinlage etwas Ungewöhnliches sei, noch die Tatsache…
…darin besteht, von der Rechtsprechung des VwGH (die zuvor beispielhaft angeführt wurde und sich durch Erkenntnisse aus jüngster Zeit weiter gefestigt hat) per se - ohne Zuordnung zu den beiden Theorien - auszugehen. Demnach ist eine missbräuchliche Gestaltung eine solche, die in Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen…
…OG direkt zuzurechnen. Daran vermag auch die geplante Ausweitung der Tätigkeit der Bw. in den Folgejahren nichts zu ändern. Dem Unabhängigen Finanzsenat erscheint die Einbeziehung der OG in den Kauf und die Vermietungskonstruktion auch als eine missbräuchliche Gestaltung im Sinne des § 22 BAO. Wie aus…
…andererseits die Auswirkungen einer verdeckten Gewinnausschüttung vermieden worden. Eine "missbräuchliche Gestaltung der Gutachtensweiterleitung" sei jedenfalls durch nichts unter Beweis zu stellen und hätten sich die Vertragsparteien (GmbH und Geschäftsführer) völlig korrekt und vereinbarungskonform seit 1986 verhalten. Die Tatsache, dass gerichtliche Gutachtensaufträge nur an eine natürliche…
…Gestaltungsmissbrauch lediglich in Bezug auf die "Dienstwohnung" angenommen. Das u. a. zur Begründung angeführte Argument der Verlustverwertungsabsicht betrifft allerdings das ganze MV zwischen der GmbH und der Bw. Tatsächlich erscheint aus Sicht des UFS die Einbeziehung der GmbH in die Vermietungskonstruktion insgesamt als missbräuchliche Gestaltung…
…Berufungswerber, der auch ein Mietobjekt in Wien, S-straße, besitze, daher zugegriffen. Eine missbräuchliche Gestaltung liege nicht vor, weil der Berufungswerber die Wohnung auch an seine Kinder zu fremdüblichen Preisen vermietet hätte, so es dazu gekommen wäre. Dies entspreche der zum Zeitpunkt herrschenden Rechtsmeinung. In…
…die Behaltefrist der Wirtschaftsgüter - spiele nun im gegenständlichen Verfahren eine Rolle. Es gebe ein VwGH-Erkenntnis zu diesem Thema, bei dem es sich aber vom Inhalt her um eine eher missbräuchliche Gestaltung gehandelt habe. Die Ausführungen des VwGH seien im Wesentlichen in die Richtung gegangen…
…der KG ausübten und deren Zahl sich nach den wirtschaftlichen Erfordernissen für die Geschäftsführung bestimme, auch technische (gewerbliche, handwerkliche) Aufgaben übertragen, so sei dies grundsätzlich noch keine missbräuchliche Gestaltung. Derartige Zusatzaufgaben seien im Wirtschaftsleben für Geschäftsführer, insbesondere in kleineren Gesellschaften, weder ungewöhnlich noch unangemessen (Zorn…
…missbräuchliche Gestaltung nicht umgangen oder gemindert werden und sind im Falle eines Missbrauches die Abgaben so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Missbräuchlich im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist eine Gestaltung…
…wenn die Gesetzesvorschrift selbst die entsprechende Gestaltung bereits vorzeichne, ein Missbrauch im Sinne der Außentheorie nicht vorliegen könne, auch wenn die Gestaltung ungewöhnlich und unangemessen sei und ausschließlich der Steuerersparnis dienen sollte. STELLUNGNAHME: Ausgehend von der Rechtsprechung des VwGH sei eine missbräuchliche Gestaltung eine solche…