…Umstände (§ 184 BAO). Im Erkenntnis vom 21.10.1993 hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) das Verhältnis zwischen Abgabenbehörde und Partei bei der Sachverhaltsermittlung so charakterisiert: "das (österreichische) Abgabenverfahren [ist] dadurch gekennzeichnet, daß einerseits die Abgabenbehörde die Verpflichtung zur amtswegigen Erforschung der materiellen Wahrheit trifft ( § 115 BAO )…
…Verdachtes, er habe als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Perg in den Jahren 1985 bis 1992 vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 1983 bis 1991 eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer in Höhe von insgesamt ATS 685.476,00 bewirkt…
…der V GmbH, nämlich als deren Geschäftsführer, vorsätzlich I.1.a. betreffend die Veranlagungsjahre 1998 bis 2000 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt ATS 150.000,--, nämlich pro Jahr jeweils ATS 50.000,--, und betreffend die…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Geltendmachung fingierter Betriebsausgaben eine Verkürzung an Körperschaftssteuer und Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1/1989-1/1999 sowie Gewerbesteuer für 1989 bis 1993 in noch unbekannter Höhe bewirkt habe. Nach weiteren Ermittlungen stellte das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit dem…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Geltendmachung fingierter Betriebsausgaben eine Verkürzung an Körperschaftssteuer und Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1/1989-1/1999 sowie Gewerbesteuer für 1989 bis 1993 in noch unbekannter Höhe bewirkt habe. Nach weiteren Ermittlungen stellte das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde erster Instanz mit dem…
…oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Eingangsabgaben bewirkt, wobei die Abgabenverkürzung dann bewirkt ist, wenn die entstandene Eingangsabgabenschuld bei ihrer Entstehung nicht oder zu niedrig festgesetzt wird. Strafbestimmender Wertbetrag ist dabei der Betrag der verkürzten Eingangsabgaben, deren Höhe sich nach den hiefür maßgeblichen Bestimmungen des (materiellen…
…Verdacht bestehe, dass er als Wahrnehmender der abgabenrechtlichen Angelegenheiten der CT GmbH & Co KG im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich der Anzeige des Beginnes der werbeabgabepflichtigen Tätigkeiten und damit verbunden der Abgabe wahrheitsgemäßer Abgabenerklärungen, eine Verkürzung…
…1 BAO sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant sind, zu ermitteln. Zu erforschen ist die materielle Wahrheit (Untersuchungsgrundsatz). Grenzen der amtswegigen Ermittlungspflicht sind die Unmöglichkeit, Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unnötigkeit der Sachverhaltsermittlung. Angaben eines Abgabepflichtigen, gegen deren Richtigkeit keine begründeten Zweifel bestehen…
…FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, wer (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und…
…der Verdacht bestehe, dass er als Gesellschafter der Firma vorsätzlich 1) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer 2007 in Höhe von € 13.000,00 und 2008 in Höhe von € 23.000,00 zu bewirken versucht habe, indem er für…
…den Zeitraum 1993 - 1998 durchgeführten, abgabenbehördlichen Betriebsprüfung (Bp) kam es u. a. aufgrund der Auswertung des Kontrollmaterials zu Feststellungen hinsichtlich formeller und materieller Mängel der Buchführung. Die Bp ermittelte infolgedessen die Besteuerungsgrundlagen für die Jahre 1993 - 1998 hinsichtlich der Abgaben Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer gem. …
…dass dieser als verantwortlicher Geschäftsführer der A-GmbH im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung abgabenrechtlicher Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflichten hinsichtlich der Jahre 2005, 2006 und 2007 Verkürzungen an Kapitalertragsteuer in Höhe von € 10.296,26 sowie hinsichtlich des Jahres 2005 eine Verkürzung…
…abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die Jahre 2000 bis 2002 in Höhe von € 11.046,27 und an Kapitalertragstauer für die Jahre 2000 bis 2002 in Höhe von € 22.078,15 bewirkt habe, indem Einnahmen nicht erklärt…
…BAO³, § 207 Tz 15). Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 ist gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig…
…für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung von Umsatzsteuer 2002 in Höhe von € 1.072,71, Umsatzsteuer 2003 in Höhe von € 2.886,21, Umsatzsteuer 2004 in…
…und/oder frei erfundene Beträge handle. Weiters seien für den Prüfungszeitraum die Kontoauszüge lückenhaft vorgelegt worden. Gemeinsam mit den fehlenden Grundaufzeichnungen zu den Tageslosungen werde die materielle Richtigkeit der Buchhaltung bezweifelt und bestehe eine Schätzungsbefugnis. Die Prüferin rechnete den erklärten Umsätzen der Jahre 2000, 2001…
…Innsbruck im Bereich des Finanzamtes Innsbruck vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlich gebotenen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer für die Jahre 1996-1998 in Höhe von € 4.632,97, an Körperschaftsteuer für die Jahre 1997 und 1999 in Höhe von € 13…
…dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Einbringung unrichtiger Abgabenerklärungen für das Jahr 2001 eine Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 2001 in Höhe von S 14.772,06 und an Einkommensteuer 2001 in Höhe von S…
…nicht einbringlich seien. Nach § 9 BAO würden die in § 80 BAO bezeichneten Vertreter bei schuldhafter Verletzung der ihnen abgabenrechtlich auferlegten Pflichten haften. Für die Geltendmachung der Haftung sei ein Kausalzusammenhang zwischen den Obliegenheiten des Abgabepflichtigen (die Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, Anzeigepflicht, Erklärungspflicht) sowie dem Abgabenausfall herzustellen…
…dass er als steuerlich Verantwortlicher der Firma K-GmbH vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO durch Abgabe einer unrichtigen Körperschaftsteuerjahreserklärung eine Abgabenverkürzung an Körperschaftsteuer 2000 in Höhe von ATS 498.952,00/€ 36.260,26 bewirkt und hiemit…