…1 BAO dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 leg. cit. auch seinem Adressaten…
… 188 BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der…
… 188 BAO gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO zukommende Wirksamkeit äußern kann, muss er nach § 97 Abs. 1 BAO auch seinem Adressaten zugestellt sein oder als zugestellt gelten. Das ergibt sich aus der…
…nachvollziehbar seien, da die dazu nötigen Unterlagen fehlen und sich noch im Finanzamt befinden würden. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 14. April 2005 wurde an die Bw. erneut ein Auftrag zur Behebung von Mängeln seiner am 14. Februar 2005 erhobenen bzw. am 9. März 2005…
…R. als Angestellter mit einem Entlohnungsanspruch von S 30.330,00/€ 2.204,17 zum 30. September 1999 aufgelöst wurde und mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 1999 mit einem monatlichen Gesamtentgelt von S 27.000,00/€ 1.962,17 (im Angestelltenverhältnis) fortgeführt wurde…
…auch in den mangelnden Kenntnissen der Verhandlungssprache liegen. Ist der den Verzicht erklärende der Verhandlungssprache nicht ausreichend mächtig und wurde kein Dolmetscher zugezogen oder der Bescheid nur unvollständig oder unvollkommen in der Sprache des auf das Rechtsmittel Verzichtenden übersetzt, hat der Rechtsmittelverzicht keine Wirksamkeit (siehe…
…welcher die angefochtene Berufungsentscheidung zugestellt worden war, die Erledigung diesen beiden Berufungswerberinnen gegenüber keine Wirksamkeit entfalten hatte können. Am 8. Februar 2006 wurde vom steuerlichen Vertreter der Berufungswerberinnen sowohl telefonisch als auch im automationsunterstützen Wege (Finanz-Online) dessen Zustellungsvollmacht für die ehemals beteiligten Gesellschafter(innen…
…folgender Voraussetzungen ab: 1.Der Bescheid muss in seinem Spruch seinen Adressaten gesetzmäßig bezeichnen. 2.Der Bescheid muss seinem Adressaten zugestellt sein oder kraft Zustellfiktion ihm gegenüber als zugestellt gelten. Das Fehlen nur einer dieser Voraussetzungen steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen…
…ein: 1. Der Bescheid muss in seinem Spruch seinen Adressaten gesetzmäßig bezeichnen. 2. Der Bescheid muss seinem Adressaten zugestellt sein oder kraft Zustellfiktion ihm gegenüber als zugestellt gelten. Das Fehlen nur einer dieser Voraussetzungen steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen. (Vgl. VwGH…
…insbesondere auch den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich macht. Die mangelnde Einflussmöglichkeit auf die Geschäftsführung der Gesellschaft vermag daher ein fehlendes Verschulden an der Nichtentrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten nicht zu begründen. Weiters bringt der Bw. vor, dass die Gesellschaft ab Ende 2006 überschuldet gewesen sei und nur…
…Das Einzelunternehmen wurde mit Vertrag vom 5. August 2008 mit Wirksamkeit 31.12.2007 in die neugegründete N-GmbH eingebracht. Die für den Zeitraum 01-07/2008 nicht erklärten Einnahmen von € 278.932,22 wurden vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt und dem Gesellschafter…
…Gemeinde B. sei auch die Errichtung einer Reihenhaussiedlung in Zusammenarbeit mit der Frau Architektin L.geplant, wofür 1985 noch 12 Bauplatzbewilligungen erteilt worden seien. Die Errichtung sei durch ein mangelndes Käuferinteresse gescheitert. Die angefallenen Aufschließungskosten samt Fahrbahnkostenbeiträgen seien lt. Auskunft der Gemeinde B. dem Bw…
…0146), der alte Sachbescheid lebt wieder auf. Wird der den Wiederaufnahmsbescheid aufhebende Bescheid seinerseits aufgehoben, so scheidet der alte Sachbescheid wieder aus dem Rechtsbestand aus und der neue Sachbescheid erlangt - ebenso wie der Wiederaufnahmsbescheid selbst - wieder seine Wirksamkeit (VwGH 31.03.1987, 86/14/0160). …
…Beweisverwertungsverbot auch das strafgerichtliche Urteil erfassen. Das Höchstgericht führt weiters aus, dass es eine unzulässige Umgehung solcherart allenfalls bestehender Beweisverwertungsverbote bedeuten würde, wollte man ihre einmal erkannte Wirksamkeit auf die Rechtshilfeergebnisurkunden allein beschränken, gerichtliche Entscheidungsergebnisse, die auf ihnen beruhen, hingegen vom Verwertungsverbot als nicht umfasst…
…zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist... Ein Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid hat insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als er durch Erlassung des Jahresbescheides außer Kraft gesetzt wird; nach Wirksamkeit des Jahresbescheides ergehende Berufungserledigungen hinsichtlich des Vorauszahlungsbescheides entfalten keine Rechtswirkungen, gehen also ins Leere (vgl. Ritz BAO3 …
… 248 BAO sowie § 225 Abs. 1 BAO würden den Kreis der Berufungsbefugten erweitern. Wegen mangelnder Berufungsbefugnis wäre eine Berufung beispielsweise zurückzuweisen, wenn sie ein Beitrittsberechtigter (VwGH 20.1.1986, 84/15/0060) oder wenn sie der Vertreter der Partei im eigenen Namen einbringe (VwGH 27…
…die Rechte aus diesem Generalvertriebsverhältnis zum Gegenstand - erst am 19. Dezember 1994 mit Wirksamkeit ab Dezember 1994 abgeschlossen hat. Jedenfalls die vor Dezember 1994 erwirtschafteten Deckungsbeiträge können nicht auf dieses Vertriebsverhältnis zurückgeführt werden. Dass die Deckungsbeiträge der Jahre 1993 und 1994 dennoch als den Wert…
…in seinem Spruch den Adressaten gesetzmäßig bezeichne und seinem Adressaten zugestellt werde oder kraft Zustellfiktion ihm gegenüber als zugestellt gelte. Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen stehe der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen. Sei der Adressat im Spruch des Bescheides gesetzmäßig bezeichnet…
…vorgenannte Bescheide wurde innerhalb offener Frist Berufung erhoben und seitens der steuerlichen Vertreterin der Bw. die mangelnde Berechtigung zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen und die daraus resultierende Unzulässigkeit der amtswegigen Verfügung der Wiederaufnahme der Verfahren releviert. Zusammenfassend wurde die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor der Abgabenbehörde…
…Tz 6). Anzumerken ist, dass, wenn die Abgabenbehörde II. Instanz über eine bei ihr anhängige Berufung in der Sache entscheidet, obwohl die bekämpfte Erledigung keine Wirksamkeit erlangt hat, sie außerhalb ihrer Zuständigkeit handelt (vgl. VwGH 29.03.2007, 2004/15/0140; UFS 17.11.2009…