…1 Z 6 ESTG 1988) zu. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können bei einem ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenem Haushalt für eine gewisse Übergangszeit Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort und Fahrtkosten zum Aufsuchen des Haushaltes am Familienwohnsitz-oder Hauptwohnsitz als Werbungskosten…
…abgeändert. Die Neuberechnung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 1998 führt zu einer Einkommensteuerfestsetzung in Höhe von S 46.844,68 (€ 3.404,34). Nach Abzug der anrechenbaren Lohnsteuer von S 62.578,00 (€ 4.547,70) ergibt sich eine Gutschrift (gerundet) in Höhe…
…EStG 1988. Nach der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes können bei einem ledigen und alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenen Haushalten "für eine gewisse Übergangszeit" Aufwendungen für ein möbliertes Zimmer am Beschäftigungsort und Fahrtkosten zum Aufsuchen des Haushaltes am Familien- oder Hauptwohnsitz als Werbungskosten anerkannt werden (vgl. VwGH…
…Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Grundsätzlich sind die daraus erwachsenen Fahrtkosten für die Zurücklegung des Arbeitsweges durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der , gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Abweisung der Anträge auf Berichtigung der Einkommensteuerbescheide (Arbeitnehmerveranlagung) gemäß § 293b BAO für die Jahre 2003 und 2004 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…einer am Beschäftigungsort (Berufswohnsitz). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung können…
…vom 3. März 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 27.11.2009 langte die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung des Berufungswerbers (im folgenden "der Bw.") für das Jahr 2004 beim Finanzamt ein. Er machte…
…November 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe…
…vom 19. August 2002 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen und damit begründet, dass unter Familienheimfahrten grundsätzlich nur Fahrten zur Familie (Ehegatten und Kinder) zu verstehen seien; Heimfahrten eines ledigen Arbeitnehmers zu seinen Eltern, in deren Haus er nur ein Zimmer bewohne, seien…
…ca. 210 km). Als Familienwohnsitz gelte nun jenerOrt, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Haushalt unterhielte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Laut VwGH-Erkenntnis vom 21. Oktober…
…weshalb die geltend gemachten Kosten für Familienheimfahrten nicht als Werbungskosten anerkannt werden könnten. Das Pendlerpauschale stehe zu, wenn der Arbeitnehmer die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklege. Überwiegend heiße, dass derartige Fahrten im Lohnzahlungszeitraum an mehr als 50 % der tatsächlichen Arbeitstage anfallen…
…0096). Das sind insbesondere: Aufwendungen für eine zweckentsprechende angemietete Wohnung (Hotelzimmer) des Steuerpflichtigen am Dienstort (Mietkosten und Betriebskosten) einschließlich der erforderlichen Einrichtungsgegenstände sowie Kosten für Familienheimfahrten. Eine doppelte Haushaltsführung liegt bei einem ledigen Steuerpflichtigen vor, wenn der ledige Arbeitnehmer außerhalb des Ortes (Hauptwohnsitz), in dem…
…Arbeit erhöhte Werbungskosten (KZ 277) von 4.884 € geltend. Einer Beilage zufolge handelte es sich dabei um Aufwendungen der Arbeitnehmerin für Familienheimfahrten vom Nebenwohnsitz in W zum Hauptwohnsitz in I und retour. Geltend gemacht wurde das Kilometergeld für monatliche Familienheimfahrten im Ausmaß von 1…
…15. November 2005 wurden die oa Kosten nicht als Werbungskosten anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass einem alleinstehenden Arbeitnehmer Kosten für Familienheimfahrten nur für die ersten sechs Monate der Berufstätigkeit zustehen würden. Mit Eingabe vom 13. Dezember 2005 erhob der Bw gegen die oa Bescheide Berufung…
…da diese auch einem ledigen Steuerpflichtigen für die ersten 6 Monate zustehen." Aufgrund der mit diesem Schreiben erfolgten Zurücknahme der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für 2009 und der erfolgten Einschränkung des Berufungsbegehrens auf Berücksichtigung von Kosten von Familienheimfahrten für sechs Monate im Jahr 2008 verbleibt…
…reichte am 25. Jänner 2010 seine Arbeitnehmerveranlagungserklärung für das Jahr 2009 beim Finanzamt ein. In der Beilage zu dieser Erklärung machte der ledige Bw. unter dem Titel Sonderausgaben eine KFZ-Haftpflichtversicherungsprämienleistung im Betrag von € 494,64 und unter dem Titel Werbungskosten einen Gesamtbetrag iHv…
…Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes Lienz vom 22. November 2002 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
…der Entfernung unzumutbar ist und ein Umzug der Familie des Arbeitnehmers an diesen Arbeitsort nicht möglich ist. Als "Familienwohnsitz" im Sinne des Einkommensteuerrechtes gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebender Partner …
…2004 fristgerecht Berufung. Bereits am 25. Oktober 2004 habe er beim Finanzamt für das Jahr 2003 anstatt einer Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung eine Umsatz- und Einkommensteuererklärung eingereicht. Es sei jedoch übersehen worden, dass das U- und E-Signal mittlerweile gelöscht worden seien, weshalb die…
…und begründete dies damit, dass als Familienwohnsitz jener Ort gelte, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhalte, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bilde. Bei einem Alleinstehenden liege…