…Notlage gelegen ist und weiters auch, dass der Milderungsgrund des langen Zurückliegens der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten gegeben ist. Demgegenüber blieb nach Ansicht des Berufungssenates der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum ebenfalls unberücksichtigt. Das vom Bw. vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz im…
…sah der Spruchsenat als mildernd das grundsätzliche Geständnis, die finanzbehördliche Unbescholtenheit und die gänzliche Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 18. Mai 2006, welche sich ausschließlich gegen…
…bisherige [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit des Täters, ein langes Zurückliegen seines deliktischen Verhaltens und ein teilweises Geständnis, als erschwerend hingegen einen langen Deliktszeitraum. Gegen dieses Straferkenntnis des Spruchsenates hat der Beschuldigte durch seinen Verteidiger innerhalb offener Frist Berufung gegen den Strafausspruch, konkret gegen die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe…
…seiner finanziellen Schwierigkeiten in der Hinausschiebung der Zahlung der Umsatzsteuern die einzige Möglichkeit gesehen, sich eine Liquiditätsreserve zu verschaffen. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als erschwerend den langen Deliktszeitraum, als mildernd die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, ein langes Zurückliegen des deliktischen Verhaltens, ein teilweises Geständnis…
…sich ebenfalls strafmildernd auswirkenden nunmehr ebenso zu konstatierenden Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Z 18 StGB (langes Zurückliegen der Tat bzw. seitheriges Wohlverhalten; vgl. dazu § 41 FinStrG) als auch jene des § 34 Abs. 2 StGB (nicht vom Bw. zu vertretende, lange Verfahrensdauer; vgl. dazu Fellner…
…815,49] bewirkt, was er zumindest billigend in Kauf genommen habe. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Dr. K, das lange Zurückliegen der Tathandlungen, seine Mitwirkung an der Sachverhaltsfeststellung, seine letztlich geständige Verantwortung und eine Schadensgutmachung, als erschwerend eine…
…mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, ein großteiliges Geständnis, sowie ein langes Zurückliegen der Tat, als erschwerend einen langen Tatzeitraum. Gegen diese Entscheidung hat der Beschuldigte mittels knapp gehaltenem Schriftsatz vom 14. Juni 2006 Berufung erhoben. Im Zuge der Berufungsverhandlung präzisierte B, einem Mängelbehebungsauftrag entsprechend…
…veranlagen sollte, so kann ihm dieser Einwand aus dem vorliegenden umfangreichen Aktenmaterial nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit widerlegt werden. Auch aufgrund der lange zurückliegenden Tatzeiträume einerseits und wegen des von ihm vermittelten glaubwürdigen persönlichen Eindruckes andererseits kann ein Nachweis dahingehend, dass der…
…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorgelegten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…
…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes des Enkelkindes aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorgelegten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…
…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorgelegten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…
…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorgelegten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…
…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…
…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes des Enkelkindes aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…
…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…
…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…
…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…
…Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…
…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…
…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…