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UFSW FSRV/0134-W/05Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.04.2006

…Notlage gelegen ist und weiters auch, dass der Milderungsgrund des langen Zurückliegens der Taten bei zwischenzeitigem Wohlverhalten gegeben ist. Demgegenüber blieb nach Ansicht des Berufungssenates der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum ebenfalls unberücksichtigt. Das vom Bw. vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz im…

UFSW FSRV/0061-W/06Berufung gegen die Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.09.2006

…sah der Spruchsenat als mildernd das grundsätzliche Geständnis, die finanzbehördliche Unbescholtenheit und die gänzliche Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen den langen Tatzeitraum an. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw. vom 18. Mai 2006, welche sich ausschließlich gegen…

UFSI FSRV/0016-I/12Die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe als Ermessensentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012

…bisherige [finanzstrafrechtliche] Unbescholtenheit des Täters, ein langes Zurückliegen seines deliktischen Verhaltens und ein teilweises Geständnis, als erschwerend hingegen einen langen Deliktszeitraum. Gegen dieses Straferkenntnis des Spruchsenates hat der Beschuldigte durch seinen Verteidiger innerhalb offener Frist Berufung gegen den Strafausspruch, konkret gegen die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe…

UFSI FSRV/0011-I/12Erzwingung rechtswidriger Abgabenkredite durch den Geschäftsführer einer GmbH mittels zurückbehaltener Umsatzsteuervorauszahlungen; Bemessung der Verbandsgeldbuße einer Ein-Mann-Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012Teil 1/2

…seiner finanziellen Schwierigkeiten in der Hinausschiebung der Zahlung der Umsatzsteuern die einzige Möglichkeit gesehen, sich eine Liquiditätsreserve zu verschaffen. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als erschwerend den langen Deliktszeitraum, als mildernd die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, ein langes Zurückliegen des deliktischen Verhaltens, ein teilweises Geständnis…

UFSL FSRV/0022-L/07Gewerbsmäßige Abgabenhehlerei mit Tabakwaren, die zuvor unter Verletzung der Gestellungspflicht in das Zollgebiet der Gemeinschaft gebracht worden sind;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.07.2012

…sich ebenfalls strafmildernd auswirkenden nunmehr ebenso zu konstatierenden Voraussetzungen des § 34 Abs. 1 Z 18 StGB (langes Zurückliegen der Tat bzw. seitheriges Wohlverhalten; vgl. dazu § 41 FinStrG) als auch jene des § 34 Abs. 2 StGB (nicht vom Bw. zu vertretende, lange Verfahrensdauer; vgl. dazu Fellner…

UFSL FSRV/0033-L/07Zustellung eines ca. fünf Jahre zuvor in nichtöffentlicher Sitzung beschlossenen Straferkenntnisses trotz seit viereinhalb Jahren bestehender absoluten Verjährung der Strafbarkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)24.03.2009

…815,49] bewirkt, was er zumindest billigend in Kauf genommen habe. Bei der Strafbemessung wertete der Erstsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Dr. K, das lange Zurückliegen der Tathandlungen, seine Mitwirkung an der Sachverhaltsfeststellung, seine letztlich geständige Verantwortung und eine Schadensgutmachung, als erschwerend eine…

UFSL FSRV/0058-L/06Strafbemessung hinsichtlich eines Schwarzarbeiter beschäftigenden Transportunternehmers, der keine Umsatzsteuervorauszahlungen entrichtet, keine Voranmeldungen und keine Jahressteuererklärungen einreichte mit Ausnahme einer USt-Erklärung, in welcher nur ein Teil der Erlöse angegeben war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.03.2009

…mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten, ein großteiliges Geständnis, sowie ein langes Zurückliegen der Tat, als erschwerend einen langen Tatzeitraum. Gegen diese Entscheidung hat der Beschuldigte mittels knapp gehaltenem Schriftsatz vom 14. Juni 2006 Berufung erhoben. Im Zuge der Berufungsverhandlung präzisierte B, einem Mängelbehebungsauftrag entsprechend…

UFSL FSRV/0015-L/06Fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG. Strafhöhe. Kosten - Barauslagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.05.2006

…veranlagen sollte, so kann ihm dieser Einwand aus dem vorliegenden umfangreichen Aktenmaterial nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit widerlegt werden. Auch aufgrund der lange zurückliegenden Tatzeiträume einerseits und wegen des von ihm vermittelten glaubwürdigen persönlichen Eindruckes andererseits kann ein Nachweis dahingehend, dass der…

UFSL RV/1175-L/02Familienbeihilfe wegen überwiegender Kostentragung für Kinder in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2006

…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorgelegten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…

UFSL RV/1176-L/02Familienbeihilfe wegen überwiegender Kostentragung für in Bosnien lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2006

…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes des Enkelkindes aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorgelegten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…

UFSL RV/1089-L/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorgelegten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…

UFSL RV/1173-L/02Familienbeihilfenanspruch wegen überwiegender Tragung der Unterhaltskosten für Enkelkinder in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2006

…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorgelegten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…

UFSF RV/0205-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…

UFSF RV/0203-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes des Enkelkindes aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…

UFSF RV/0204-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…

UFSF RV/0267-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…

UFSF RV/0268-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung von im Ausland lebenden Enkelkindern vom Berufungswerber glaubhaft gemacht bzw nachgewiesen wurde, steht Familienbeihilfe zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…

UFSF RV/0212-F/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, überwiegende Kostentragung, Glaubhaftmachung, Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2005

…Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die zumindest überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…

UFSF RV/0210-F/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, überwiegende Kostentragung, Glaubhaftmachung, Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2005

…seine Enkelkinder geleisteten Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes…

UFSF RV/0213-F/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, überwiegende Kostentragung, Glaubhaftmachung, Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…Unterhaltszahlungen jedenfalls ausreicht, um für die überwiegenden Kosten des Unterhaltes der Enkelkinder aufzukommen. Nach Auffassung der Berufungsbehörde kann im gegenständlichen Fall unter Bedachtnahme auf die vorhin aufgezählten Beweismittel und die besonderen Umstände des berufungsgegenständlichen Falles (sehr langes Zurückliegen des zu beurteilenden Sachverhaltes, im Hinblick auf…