…gefolgt werden. Es ist daher der Erwerb des Hälfteanteiles des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit einem anteiligen dreifachen Einheitswert von € 2.725,23 gemäß § 15a ErbStG von der Erbschaftsteuer zu befreien. Hingegen kommt für den Erwerb der zum Grundvermögen zählenden Grundstücke die Befreiung nach §…
…objektiver Merkmale hinzutreten, die - unabhängig vom derzeit subjektiven Willen des Bw und auch unabhängig von der bestehenden Nutzung - darauf schließen lassen, dass insbesondere im Hinblick auf die bestehenden Verwertungsmöglichkeiten dieses Grundstück in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen wird, sind aber diesbezüglich…
…€ 277,90 zuzügl. gem. § 8 Abs. 4: 2 % vom Wert der Grundstücke € 13.316 = € 266,32 abzüglich der Begünstigung für Land- und Forstwirtschaft gem. § 8 Abs. 6: von der Gegenleistung entfallen nach Aliquotierung der EW 10,474 %, das sind € 314…
…Nach § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z. 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind…
…ihrem Verhältnis zum Wert des Grundstückes - ist im Gesetz nicht enthalten (UFS vom 26.1.2004, RV/0118-W/04). Es ist weder die Ortsüblichkeit der Gegenleistung noch das Verhältnis zwischen der auf das land- und forstwirtschaftliche Vermögen entfallenden Gegenleistung zum Verkehrswert dieses Vermögens für…
…Grunderwerbsteuer in Ansatz zu bringen. Insoweit war dem Berufungsbegehren nicht zu folgen. Die Grunderwerbsteuer war daher wie folgt zu berechnen: Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage:€ 5.300,00 (Bemessungsgrundlage für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) + € 32.657,19 (Bemessungsgrundlage für sonstiges Grundvermögen)=37.957,19 Davon gemäß …
…Gegenleistung zu berechnen. Nach Abs. 2 Z 2 leg. cit. ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an (....) überlassen wird. Im § 1 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) ist normiert, dass die Bestimmungen des zweiten Teiles dieses Bundesgesetzes (§…
…Landwirtin selbst. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates sind die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG im Berufungsfall erfüllt. Folglich fällt für die Übergabe der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke lediglich Grunderwerbsteuer, nicht jedoch Schenkungssteuer an. Der angefochtene Schenkungssteuerbescheid war daher aufzuheben. Graz, am 24…
…übertragenen Grundstücksarten aufzuteilen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Steuer ist gemäß § 4 Abs.1 GrEStG vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach Abs.2 Z.2 des § 4 GrEStG ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück…
…übertragenen Grundstücksarten aufzuteilen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Steuer ist gemäß § 4 Abs.1 GrEStG vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach Abs.2 Z.2 des § 4 GrEStG ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück…
…682,00 €, eine Grunderwerbsteuervorschreibung in Höhe von 313,65 € auswies. Zur Begründung wurde in beiden Bescheiden gleichlautend ausgeführt, dass die auf das land- und forstwirtschaftliche Grundstück entfallende Schenkung gemäß § 15a ErbStG steuerfrei sei. Anlässlich zweier Anträge auf Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 iVm. …
…682,00 €, eine Grunderwerbsteuervorschreibung in Höhe von 313,65 € auswies. Zur Begründung wurde in beiden Bescheiden gleichlautend ausgeführt, dass die auf das land- und forstwirtschaftliche Grundstück entfallende Schenkung gemäß § 15a ErbStG steuerfrei sei. Anlässlich zweier Anträge auf Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 4 iVm. …
…selbst. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates sind im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG erfüllt. Folglich fällt für die Übergabe der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke lediglich Grunderwerbsteuer, nicht jedoch Schenkungssteuer an. Der angefochtene Schenkungssteuerbescheid war daher aufzuheben. Graz, am 25…
…erworbenen Liegenschaften übersteigen, dann liegt ein rein entgeltliches Rechtsgeschäft vor, insofern also - wie im Gegenstandsfalle - beim Übernehmer nur die Grunderwerbsteuer und keine Schenkungssteuer zur Vorschreibung gelangt. Gegenstand der Übergabe muss ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück sein (VwGH 23.1.1986, 84/16/0155). Dabei ist…
…1987 idgF. (im Folgenden: GrEStG) ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Nach § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind…
…Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987 ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, in…
…4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu ermitteln. Nach Abs. 2 Z. 2 dieser Gesetzesstelle ist die Steuer vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück an den Ehegatten, einen Elternteil, ein Kind, ein Enkelkind, ein…
…des Finanzamtes die Voraussetzungen gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG (Überlassung eines land- und forstwirtschaftliches Grundstück an ein Kind des Übergebers zur weiteren Bewirtschaftung gegen Sicherung des Lebensunterhaltes des Übergebers) nicht vorliegen würden, antwortete der Vertreter des Finanzamtes, dass das Finanzamt zivilrechtlich betrachtet davon…
…vom einfachen Einheitswert des Grundstückes berechnet werde, wenn ein vollkommen entgeltlicher Erwerb vorliege. Überdies erstrecke sich die Begünstigung des § 15a ErbStG nicht auf den übersteigenden Wohnungswert, da dieser nach § 30 Abs. 2 Z 4 BewG ausdrücklich nicht als Teil des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes gelte.…
…klaren und eindeutigen Wortlaut des Bewertungsgesetzes nicht den übersteigenden Wohnungswert, sodass sich die Begünstigung des § 15a ErbStG nicht darauf erstreckt. Die Ansicht des Bw., der Wohnungswert sei schon kraft Gesetzes eine bloße Unterart des Betriebsvermögens, wird nicht geteilt. Ob ein Grundstück einem land- und forstwirtschaftlichen…