…Parametern - nämlich der vereinbarten Fixprovision und einer Provisionserhöhung bei einem bestimmten Ergebnis - lässt sich nicht erkennen, wofür die Provision tatsächlich gezahlt wird bzw. worin die honorierte Gegenleistung bestehen sollte. Nach Ansicht des UFS bleiben bei einem inhaltlich klaren und eindeutigen Vertrag nach Durchsicht desselben für…
…allerdings gleich unten Pkt. 25) und enthält dieser andererseits dem Grunde nach zweifelsfreie Punkte, über deren Fremdüblichkeit jedoch erst an anderer Stelle (vgl. die Pkte. 27 ff) abzusprechen ist. (26) Publizität sowie klarer und eindeutiger Inhalt Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass der Vertrag erst mit…
…Dienstverhältnissen beachtet werden, jedoch ergeben sich hiefür keinerlei Anhaltspunkte und wird dies auch vom Finanzamt nicht behauptet. Aus den Darstellungen des Bw. in seiner Vorhaltsbeantwortung vom 12. Juli 2006 ergibt sich weiters ein klarer und eindeutiger Inhalt des Inhalts des gegenständlichen Dienstvertrages, auch wenn dieser…
…sich aus dieser Beurteilung abgeleiteten Folgekonsequenzen getroffen. Die Nichtanerkennung der wechselseitigen Mietzahlungen wurde darauf gestützt, dass die Mietverhältnisse keinen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufwiesen und damit nicht mehr untersucht werden müsse, ob die Verträge einem Fremdvergleich standhielten. Hierfür wurden folgende Argumente angeführt: "1…
…0080). Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern werden an jenen Kriterien gemessen, die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach -) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), -) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und -) zwischen…
…BAO aufgehoben und der streitgegenständliche Bescheid neu festgesetzt worden. Die Nichtanerkennung der Lohnzahlungen wäre jedoch auf Basis eines fehlenden Fremdvergleiches erfolgt. Die von der Rechtsprechung geforderten Kriterien für die Anerkennung von Betriebsausgaben aus "Leistungen im Familienverband" (Außenwirkung der Vereinbarung, klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung…
…Familienmitglieder betrifft, ist - wie bereits im Zusammenhang mit der Publizitätswirkung bemerkt - ebenfalls kein klarer und eindeutiger Inhalt erkennbar, zumal etwa das Bedienen des privaten Telefonanschlusses kein Merkmal eines Dienstverhältnisses ist. Unklar gestaltet ist das Vertragsverhältnis auch hinsichtlich Regelung und Abgeltung der behaupteten unregelmäßigen Dienstzeit. So…
…abgeschlossene Darlehensverträge unüblich. Nach den vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entwickelten Grundsätzen für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen müssten derartige Verträge einen eindeutigen, klaren Inhalt aufweisen, nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen und auch unter Familienfremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden sein. Diese Voraussetzungen seien…
…Finanzamt vorgelegt worden ist und somit nicht nach außen hin mit genügender Deutlichkeit in Erscheinung getreten ist, sind darin weder Konditionen über eine spätere Nachzahlung der ausgesetzten Geschäftsführerentgelte noch solche über eine Verzinsung, (kein klarer und eindeutiger Inhalt) enthalten und auch die Festlegungen über den…
…Gesellschafterdarlehen, sondern eine eigenkapitalersetzende Zuwendung vorliegen würde. Da im vorliegenden Fall - wie bereits wiederholt - von Seiten der Betriebsprüfung ausgeführt worden sei, der Vertrag dem Kriterium "klaren und eindeutigen" Inhalt zu haben nicht entsprochen hätte, liege verdecktes Eigenkapital vor. Investitionsfreibetrag: Im Zuge des Erörterungsgespräches vom 7…
…der "Ertrags- und Liquiditätslage" zurückbezahlt werden sollten. Die dazu notwendigen Mittel sollten aus den positiven Cash-flows der Folgejahre stammen, die nach der Restrukturierungsphase erwirtschaftet werden sollten..."; Nach Ansicht des UFS lässt sich aus dieser Formulierung ein klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung bezüglich der…
…Merkmale eines echten Dienstverhältnisses vor. Durch den allgemein gehaltenen und eigeschränkten Tätigkeitsbereich ersetzt die Ehegattin keine sonstige Arbeitskraft. Denn was das Tätigkeitsfeld der Ehegattin betrifft, ist - wie bereits im Zusammenhang mit der Publizitätswirkung bemerkt - ebenfalls kein klarer und eindeutiger Inhalt nicht erkennbar, zumal etwa das …
…dass es sich bei den abgesetzten Mietzahlungen um Zahlungen an die Ehegattin gehandelt habe. Die Nichtanerkennung der Mietzahlungen in den Sachbescheiden 1995 bis 1997 wurde darauf gestützt, dass das Mietverhältnis keinen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweise und damit nicht mehr untersucht werden müsse…
…500 erhalten und die Differenz von € 500 abzüglich € 172 als Kostentragung direkt an die Lebensgefährtin bezahlt worden wäre. Der Finanzamtsvertreter verwies in diesen Punkten auf die Kriterien von Verträgen zwischen nahen Angehörigen und die Punkte Publizität und klarer und eindeutiger Inhalt im Zusammenhang…
…Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte eingekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und auch zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Zu prüfen ist…
…Unabhängigen Finanzsenat nicht erkennbar und auch nicht nachvollziehbar ist. Abgesehen davon wurde im ursprünglichen Pachtvertrag nicht vereinbart, wie die Pachthöhe (z.B. etwa im Verhältnis zum Umsatz der GmbH) errechnet werden solle. Auch hier liegt aber ein klarer und eindeutiger Inhalt in keiner Weise vor…
…der Berufung auch nicht zum Erfolg und wird die berufungsgegenständliche Vereinbarung dadurch auch nicht klarer und in ihrem Inhalt eindeutiger. So werden z.B. erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile (Bonuszahlungen) von Bankinstituten erst nach Ablauf des Geschäftsjahres auf Grundlage des wirtschaftlichen Erfolges berechnet und sodann den Bankbediensteten ausbezahlt…
…2007): (1) sie müssen nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Außenwirkung); (2) einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben (klarer Regelungsinhalt) und (3) sie müssen unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen werden, wie sie zwischen Familienfremden üblich sind (Fremdüblichkeit) Auch die Erfüllung der vertraglichen…
…Steuerrechts, selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechts entsprechen, nur dann anerkannt, wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, - einen eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Fremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Doralt, EStG 4 § 2 Tz 158…
…gegeben seien und welchen Inhaltes es sei, komme es voraussetzungsgemäß auf die im Innenverhältnis getroffenen Vereinbarungen und die Art der Durchführung an. Das Erfordernis des Nachweises klarer und eindeutiger Rechtsbeziehungen und ihrer Inhalte würde mit Rücksicht auf die Besonderheit der Bedeutsamkeit im Innenverhältnis und des…