…noch unangemessen sei. Die Vertragsgestaltung sei nach außen klar zum Ausdruck gekommen (grundbücherliche Durchführung), die Verträge hätten einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt, sei unter Beteiligung eines öffentlichen Notars [Anmerkung UFS: Bruder der Bw.] sowie unter Konditionen, wie sie fremdüblich seien, abgeschlossen worden…
…begonnen haben. Für die genannten Zeiträume ist damit die Außenwirkung (Erkennbarkeit gegenüber Dritten) nicht gegeben, was bei Gesamtbeurteilung des vorliegenden Vertragskonstruktes (siehe unten) mit zu berücksichtigen ist. Kein klarer Inhalt: Zunächst ist zu beachten, dass das Grundstück seit Verkauf der Grundstückshälfte mit Kaufvertrag vom 23…
7.417,94 | | | | S | | | | | 102.073,09 | | | | | | | | 2003 | 2004 | 2005 | 2006…
…damit Anerkennung finden, wenn sie 1. nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizität), 2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdüblichkeit). Die drei Kriterien müssen kumulativ vorliegen (Doralt, EStG, 4…
an den Grundeigentümer vermietet und gleichzeitig der Grundeigentümer und Mieter einen beträchtlichen Teil der Errichtungskosten finanzieren soll. Weiters ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen ein fremder Mieter laut Mietvertrag ua. für ein Heizhaus Miete zahlen soll, wenn gemäß Nachschau vor Ort am 26. April 2006…
…dieser Mängel zuständig war. Die Rechnungen bezüglich des Transparents bzw. der Fassadenbeschriftung lauteten ohnehin auf die Bw. Mangels eines schriftlichen oder mündlichen Vertrages können im gegenständlichen Fall die geforderten Kriterien - Publizität, eindeutiger und klarer Inhalt, Fremdüblichkeit - überhaupt nicht der Beurteilung unterzogen werden. Es wurden keine…
…weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten; einen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Damit die steuerliche Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen gegeben ist, müssen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stets alle drei Voraussetzungen erfüllt…
…wenn sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären(Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen und haben lediglich für die Beweiswürdigung Bedeutung (VwGH 30.6.1994…
…die Bw. als auch der Arbeitgeber wurde aufgefordert, diese Nachweise zu erbringen, was allerdings nicht geschah. Das Erfordernis der Publizität und der klare Inhalt möglicher Vereinbarungen ist also keinesfalls erfüllt. Auch der zweite Arbeitgeber, Firma S, wurde aufgefordert, diesbezügliche Angaben nachzureichen. Dieser gab bekannt, dass…
…dargetan werden. c. Auch ein eindeutiger und klarer Inhalt des mündlichen Vertrages ist den Aussagen von ME in der Erörterung nicht zu entnehmen. Zunächst will er sich trotz mehrmaliger Nachfrage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages nicht eindeutig äußern und behauptet, er habe diesen nicht…
…HD) vorliegende Schriftverkehr darauf hin, dass der Betrieb ME zuzurechnen war. Hinzu komme, dass ein eindeutiger und klarer Inhalt des angeblichen mündlichen Vertrages den Aussagen von ME in der Erörterung vom 12. Juli 2006 nicht zu entnehmen gewesen sei. 2. Veranlagung der Umsatzsteuer und der…
…erfolgt. Da auch hier Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen vorliegen, ist anhand besonderer Kriterien zu klären, ob eine private oder betriebliche Veranlassung gegeben ist. Sämtliche geforderten Kriterien ("Publizität", "eindeutiger klarer Inhalt", Fremdvergleich") können hier keineswegs erfüllt werden. Die genaue Begründung ist in diesem Berufungspunkt ident mit…
…keine Publizität (VwGH 19.5.1993, 91/13/0045, zu Büro- und Schreibarbeiten der Ehegattin eines Finanzberaters). Das Kriterium des klaren, eindeutigen und zweifelsfreien Inhalts bedeutet nicht, dass bei zweifelhaftem Vertragsinhalt der behaupteten Vereinbarung die Anerkennung generell zu versagen ist, doch gilt die allgemeine Beweisregel…
…die Publizität, ein eindeutiger klarer Inhalt der Änderungsvereinbarung - für welchen Zeitraum soll die angeblich unentgeltliche Geschäftsführung gelten und sollen Geschäftsführerhonorare nachbezahlt werden - noch eine Fremdüblichkeit - ein allfälliger Verzicht auf das Honorar wäre nur im Interesse der Gesellschaft - vorliegen. Die behauptete Vereinbarung hält daher letztlich einem…
…nicht entgegen, zumal die Prüferin auch keine Feststellungen darüber traf, dass die an Verträgen zwischen nahem Angehörigen gestellten Anforderungen (Fremdüblichkeit, Publizität und klarer Inhalt) im vorliegenden Fall nicht erfüllt wären. Darüber hinaus ist von Bedeutung, dass laut Angaben im Schreiben vom 8. September 2011, dem…
…abgeschlossene Darlehensverträge unüblich. Nach den vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entwickelten Grundsätzen für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen müssten derartige Verträge einen eindeutigen, klaren Inhalt aufweisen, nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen und auch unter Familienfremden unter denselben Bedingungen abgeschlossen worden sein. Diese Voraussetzungen seien…
…Beweisbarkeit im Sinne der obigen Ausführungen zu untersuchen: 2.2.1 Fremdüblichkeit des Mietvertrages Der Mietvertrag wurde schon kurz nach seiner Unterfertigung dem Prüfer des Finanzamtes vorgelegt (Außenwirkung) und entspricht auch formal - außer dem Fehlen der Erwähnung der 4 Parkplätze - durchaus gängigen Verträgen (klarer Inhalt)…
…sogenannten Angehörigenjudikatur Rechnung getragen worden (schriftlicher Vertrag, Fremdüblicheit, klarer Inhalt etc.). Hinsichtlich des ersten Stockes wären seitens der Gesellschaft Kosten für eine Hauseingangstüre und Fenster aktiviert und abgeschrieben worden; Vorsteuer und IFB seien in Anspruch genommen worden. In Tz 17 des BP-Berichtes führe das…
…weil sonst steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten; einen klaren, eindeutigen, jeden Zweifel ausschließenden Inhalt aufweisen und unter Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Damit die steuerliche Abzugsfähigkeit derartiger Aufwendungen gegeben ist, müssen nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes stets alle drei Voraussetzungen kumulativ…
…Erhöhung ab 1998 wird mit der Mitvermietung von in diesem Jahr getätigten Investitionen sowie eines medizinischen Gerätes begründet, wobei die Höhe des Mietzinses durch Kalkulation ermittelt worden sei. Auch hier ist aber ein klarer und eindeutiger Inhalt in keiner Weise erkennbar; es sei nur angemerkt…