…an den persönlichen Umständen und Gründen der Verschuldung unzumutbar oder gar unvertretbar seien. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setze die in der ersten Stufe des Nachsichtsverfahrens zu klärende Frage des Vorliegens der Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis…
…Pensionsbezug (nur dieser wäre einer Pfändung zugänglich, weil keine Haftung der Gattin für die Abgabenverbindlichkeiten des Bw. besteht) als auch das Familieneinkommen unter den genannten pfändungsfreien Beträgen liegen. Wie bereits eingangs angeführt, liegt eine persönliche Unbilligkeit dann vor, wenn es gerade durch Einziehung der Abgabenschuld…
…Maßnahme nach § 231 BAO zu keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann, liegt entgegen der Ansicht des Bw. keine persönliche Unbilligkeit im Sinn einer Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung vor (vgl. nochmals VwGH 21. 11. 2007, 2007/13/0068…
…Einbringlichkeit des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschwerdeführers kommen kann (vgl. VwGH 10.5.2001…
…in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stele eine Auswirkung genereller Normen dar, die alle Steuerpflichtige in einer vergleichbaren Situation gleichermaßen betreffe. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit…
…in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stelle eine Auswirkung genereller Normen dar, die alle Steuerpflichtige in einer vergleichbaren Situation gleichermaßen betreffe. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit…
…Liebeg, Kommentar zur Abgabenexekutionsordnung, § 53 Tz 59). Die Tatsache der zwangsweisen Hereinbringung der Abgabenschuld vermag daher für sich allein noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen (UFS 1.3.2004, RV/0554-I/02; UFS 17.6.2008, RV/0082-L/08). Abgesehen davon divergieren die…
…bisher vorgeschriebenen Einkommensteuervorauszahlungen voraussichtlich ohnehin noch verringern dürfte. Darüber hinaus könnte aber ohnehin auch bei Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit zur Beurteilung der Nachsichtsvoraussetzungen im Rahmen des Ermessens nicht außer Acht gelassen werden, dass der Bw. keine Vorsorge für die fristgerechte und vollständige Abgabenentrichtung getroffen hat…
…des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist. Es kann daher keine persönliche Unbilligkeit vorliegen, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen, somit zu keiner Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung kann. Es war somit…
…weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, liegt persönliche Unbilligkeit dann vor, wenn gerade die Einhebung der Abgaben die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie…
…ersichtlichen Grundbesitzes, der Firmenbeteiligungen, des - wenn auch geringen - nicht erwähnten zweiten Bezuges und der Weigerung, seine genauen wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt zu geben, kann keine persönliche Unbilligkeit festgestellt werden, weshalb mangels Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 236 BAO spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, am 23. Juni 2006
…Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme (VwGH 2.6.2004, 2003/13/0156). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen…
…120 € verbleibt, so ist in dem Umstand, dass im Jahr 2006 einmalig hohe Einkünfte erzielt wurden und deshalb eine entsprechende Steuerbelastung entstand, keine persönliche Unbilligkeit zu erkennen, da die Bw. bei entsprechend zumutbarer Sorgfalt sehr wohl in der Lage gewesen wäre, Vorsorge zur Abgabenentrichtung…
…einer sachlichen als auch persönlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen war, diese Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles jedoch tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 236 BAO vorgesehene Ermessensentscheidung ist, blieb für eine Ermessensentscheidung (VwGH 26.2.2003, 98/13/0091) kein Raum. Zu…
…€ 10.000,-- kann keine ernsthafte Existenzbedrohung erblickt werden. Im Hinblick auf die Höhe des laufenden Einkommens und von festgesetzten Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2005 von über € 21.600,-- lt. Bescheid vom 18. März 2005 kann keine persönliche Unbilligkeit festgestellt werden, da (allenfalls vorliegenden…
…die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung zu verneinen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum (VwGH 3.10.1988, 87/15/0103; sowie Stoll, BAO, 583). Die in § 236 BAO geforderte Unbilligkeit kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit…
…ergänzend vor, dass der Tatbestand der persönlichen Unbilligkeit gegeben sei. Die in der Berufung angeführten Umstände durch die Zahlungsunfähigkeit seines ehemaligen Geschäftspartners G H hätten zu einer finanziellen Situation geführt, die man als sehr angespannt bezeichnen könne. Er verfüge praktisch über kein Einkommen, da er…
…GZ. XXX, ausreichend Vermögen zur Abdeckung der Abgabenverbindlichkeiten vorhanden sei, sodass keine persönliche Unbilligkeit erkennbar sei. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 19. Februar 2002 führte der Bw. zur beantragten Fristerstreckung aus, dass er die Ablöse des Sachwalters beantragt habe und der neue Sachwalter…
…als gesichert angesehen und von keiner sozialen Notlage ausgegangen werden kann. Im übrigen würde der beantragte Nachsichtsbetrag lediglich rd. 1,60% des Jahreseinkommens betragen und deren Entrichtung erscheint daher zumutbar. Vor dem Hintergrund der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit zu verneinen…
…Auf Grund dieser Bilanz, aktuellere Unterlagen würden nicht vorliegen und seien auch nicht beigebracht worden, sei keine persönliche Unbilligkeit zu erkennen. Eine persönliche Unbilligkeit sei dann anzunehmen, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenz des Abgabenpflichtigen gefährde. Dies sei nach den Angaben in der Berufung…