…eine Unbilligkeit vorliegt, ist keine Ermessensfrage ( VwGH 11.8.1993, 93/13/0156 ), sondern die Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes ( VwGH 18.5.1995, 95/15/0053 ; 11.12.1996, 94/13/0047 , 0049, 0050). (Ritz, BAO 6 , § 236 Tz 15) Da mangels persönlicher Unbilligkeit der…
…an den persönlichen Umständen und Gründen der Verschuldung unzumutbar oder gar unvertretbar seien. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setze die in der ersten Stufe des Nachsichtsverfahrens zu klärende Frage des Vorliegens der Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis…
…Pensionsbezug (nur dieser wäre einer Pfändung zugänglich, weil keine Haftung der Gattin für die Abgabenverbindlichkeiten des Bw. besteht) als auch das Familieneinkommen unter den genannten pfändungsfreien Beträgen liegen. Wie bereits eingangs angeführt, liegt eine persönliche Unbilligkeit dann vor, wenn es gerade durch Einziehung der Abgabenschuld…
…Maßnahme nach § 231 BAO zu keinerlei Auswirkungen der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann, liegt entgegen der Ansicht des Bw. keine persönliche Unbilligkeit im Sinn einer Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung vor (vgl. nochmals VwGH 21. 11. 2007, 2007/13/0068…
…Einbringlichkeit des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist, liegt eine Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO nicht vor, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Beschwerdeführers kommen kann (vgl. VwGH 10.5.2001…
…in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stele eine Auswirkung genereller Normen dar, die alle Steuerpflichtige in einer vergleichbaren Situation gleichermaßen betreffe. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit…
…in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stehe, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder den Steuergegenstand ergeben würden. Die Steuervorschreibung stelle eine Auswirkung genereller Normen dar, die alle Steuerpflichtige in einer vergleichbaren Situation gleichermaßen betreffe. Die deutlichste Form der persönlichen Unbilligkeit…
…01.1991, 90/15/0060) keiner Abgabennachsicht, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Juni 2007, 2006/13/0103, selbst eine Tilgungszeit von rd. 23 Jahren noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen vermag. Eine sachliche Unbilligkeit ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes anzunehmen, wenn…
…Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an einer Existenzgefährdung nichts ändere. Der Beschwerdeführer habe keine Nachweise erbracht, weswegen weder von einer sachlichen noch persönlichen Unbilligkeit auszugehen sei. Das Ansuchen sei daher bereits aus Rechtsgründen abzuweisen und eine Ermessensentscheidung sei nicht möglich…
…Einkünfte aus einer Beteiligung und verfüge über kein pfändbares Einkommen; Vermögen sei ebenfalls nicht vorhanden. Da die finanzielle Situation des Bf. so schlecht sei, dass die Gewährung der beantragten Nachsicht an der Situation nichts ändern würde, sei das Vorliegen persönlicher Unbilligkeit zu verneinen. Gegen die…
…hierzu seitens der Beschwerdeführerin keine neuen oder ergänzenden Gründe vorgebracht, sodass eine weitere Ermittlungs- und Prüfpflicht im Weg der Erlassung der Beschwerdevorentscheidung unter Berücksichtigung der Judikatur zur erhöhten Mitwirkungspflicht der Partei nicht vorlag. Einzig zur Frage des Vorliegens einer persönlichen Unbilligkeit ist im Hinblick auf…
…Partei einen Antrag auf Nachsicht gem. § 236 BAO und begründete dies (auszugsweise) wie folgt: "2.3 Die persönliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung im konkreten Fall 2.3.1 Allgemeines Die Nachsichtswerberin ***Bf1*** ist eine grundsätzlich wirtschaftlich solide, stets ausgeglichen bilanzierende Gesellschaft, die etwa im Jahr 2017…
…eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorläge und die Fortbestehungsprognose der Gesellschaft positiv sei. Der von der bf. Partei vorgebrachten Argumentation der Existenzgefährdung als Grund für eine persönliche Unbilligkeit ist daher aufgrund der oben getätigten Ausführungen kein Erfolg beschieden. Im Übrigen sind im Sinne des § 59 Abs…
…Liebeg, Kommentar zur Abgabenexekutionsordnung, § 53 Tz 59). Die Tatsache der zwangsweisen Hereinbringung der Abgabenschuld vermag daher für sich allein noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen (UFS 1.3.2004, RV/0554-I/02; UFS 17.6.2008, RV/0082-L/08). Abgesehen davon divergieren die…
…bisher vorgeschriebenen Einkommensteuervorauszahlungen voraussichtlich ohnehin noch verringern dürfte. Darüber hinaus könnte aber ohnehin auch bei Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit zur Beurteilung der Nachsichtsvoraussetzungen im Rahmen des Ermessens nicht außer Acht gelassen werden, dass der Bw. keine Vorsorge für die fristgerechte und vollständige Abgabenentrichtung getroffen hat…
…eine Ermessensentscheidung kein Raum. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen stünde, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen oder für den Steuergegenstand ergeben. Die Unbilligkeit kann "persönlich"…
…des Rückstandes zurzeit nicht gegeben ist. Es kann daher keine persönliche Unbilligkeit vorliegen, weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen, somit zu keiner Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung kann. Es war somit…
…Bestimmung des § 1 Z. 1 NoVAG allenfalls die von der Mitarbeiterin erteilte Auskunft falsch ausgelegt worden. Zur persönlichen Unbilligkeit seien lediglich die aushaftenden Schulden des Bf bzw. seines Unternehmens angeführt, aber keine Angaben zu seinem Vermögen bzw. seinen Einkünften gemacht worden. Ungeachtet dessen, dass den…
…weil es infolge der Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden zu keiner Auswirkung der Abgabeneinhebung auf die Einkommens- und Vermögenslage des Bw. kommen kann. Wie der Verwaltungsgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, liegt persönliche Unbilligkeit dann vor, wenn gerade die Einhebung der Abgaben die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner Familie…
…ersichtlichen Grundbesitzes, der Firmenbeteiligungen, des - wenn auch geringen - nicht erwähnten zweiten Bezuges und der Weigerung, seine genauen wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt zu geben, kann keine persönliche Unbilligkeit festgestellt werden, weshalb mangels Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 236 BAO spruchgemäß zu entscheiden war. Wien, am 23. Juni 2006