…Im gegenständlichen Fall gibt es keine konkreten Nachweise des Bw. für seine Behauptungen, dass er den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und somit seinen Hauptwohnsitz im Streitjahr in Deutschland gehabt habe. Insbesondere blieb der Bw. auch die vom Unabhängigen Finanzsenat abverlangten Nachweise über den Ort und die…
…ausschließliche Nutzung der diversen Geräte für rein berufliche Zwecke ist durch diese Angaben jedoch nicht als nachgewiesen anzusehen. Da die Angaben des Bw. keine konkreten Nachweise über das Ausmaß der beruflichen Nutzung als Abgrenzung zur privaten Verwendung enthielten, wird unter Berücksichtigung der Angaben des Bw…
…keine Entlohnung erhalten hat, kann geschlossen werden, dass die in Rechnungstellung von Beratungsleistungen durch die S GmbH nur vorgenommen wurde, um Gewinne von der K GmbH zur S GmbH zu verschieben, an der eine ausländische Domizilgesellschaft beteiligt war. Von der Bw. wurden keine konkreten Nachweise…
…G 191/94, G 192/94). Von der Bw. seien keine konkreten Nachweise dafür vorgelegt worden, dass der Verlust der österreichischen Betriebstätte die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte der Bw. im Verlustentstehungsjahr oder im Folgejahr überstiegen habe und somit nicht verwertbar gewesen sei. Von…
…stattgefunden; lediglich ÖS 7.315,91 seien im Jänner an den Bw. geleistet worden. Es sei somit kein konkreter Nachweis für die bereits erfolgte Erfassung erbracht worden, sodass die Erhöhung der Betriebseinnahmen um ÖS 12.000,-- aufrecht bleibe. Die Stellungnahme der Bp wurde dem Bw…
…Sohn A (geb. XX. YY 1990) bezogen. Lt. Auskunft des Stadtschulrates für Wien ist A seiner österreichischen Schulpflicht nicht nachgekommen. Es liegen keine konkreten Nachweise vor, dass sich A im Streitzeitraum in Österreich aufhielt. Lediglich der Terminkarte des AMS ist zu entnehmen, dass er sich…
…55Ae Reise nach Ae : Mangels konkreten Motivnachweis ist auch diese Reise vom 21. bis 24. August 1994 des Herrn B1 als privat veranlasst zu beurteilen. B1/55F/55Af Werbefestival in Af : Auch in diesem Fall konnte die Bw. keinen Nachweis einer betrieblich veranlassten Reise erbringen…
…da mit dieser Beantwortung keine konkreten Nachweise vorgelegt worden wären. Es seien lediglich weitere Ausschmückungen zum vom Bw. behaupteten Sachverhalt wiedergegeben worden. Auf die konkreten Fragen überwiegend nicht eingegangen worden. In weiterer Folge setzte sich das Finanzamt mit den einzelnen Punkten des Vorbringen des Bw…
…doch eine entsprechende Besichtigung des Gebäudes zugrunde, bei welcher die unmittelbar betriebliche Nutzung der Liegenschaften (samt Gebäude) geprüft wurde und wurden auch seitens der Bw keine konkreten Nachweise für eine tatsächliche betriebliche Nutzung der in Rede stehenden Räume erbracht. Im Übrigen wurde von B im…
…da mit dieser Beantwortung keine konkreten Nachweise vorgelegt worden wären. Es seien lediglich weitere Ausschmückungen zum vom Bw. behaupteten Sachverhalt wiedergegeben worden. Auf die konkreten Fragen überwiegend nicht eingegangen worden. In weiterer Folge setzte sich das Finanzamt mit den einzelnen Punkten des Vorbringen des Bw…
…Bw. Heimfahrten an den Familienwohnsitz unternommen hat. Dies ist durch die zahlreichen Stempel im Reisepass dokumentiert. Da der Bw. keine konkreten Nachweise für die Fahrtkosten erbringen konnte, aber davon auszugehen ist, dass dem Bw. Aufwendungen für die Heimfahrten entstanden sind, werden die Aufwendungen gemäß §184…
…Fehlbeträge ausgewiesen und aufwandwirksam verbucht wurden. Dazu wurde weiter ausgeführt, dass nach Angaben der Geschäftsführer Bargeld (Kassa-Tageslosungen) aus dem im Betriebsbüro befindlichen Tresor entwendet wurden. Da jedoch keine konkreten Nachweise (polizeiliche Anzeigen, Protokolle, Versicherungsmeldungen o.ä.) vorgelegt wurden, wurde diesen geltend gemachten Aufwendungen die…
…selbstständige Tätigkeit gegeben sei, wurden von der Bw. keine konkreten Nachweise für dieses Vorbringen dargetan. Wie oben stehend ausgeführt stehen die zu Ernteaushilfsarbeiten aufgenommenen Landwirte in einem Dienstverhältnis zur Bw. Das Finanzamt hat die Lohnsteuer im Schätzungswege für die Aushilfslöhne ermittelt. Dieser Berechnung des Finanzamtes…
…anlässlich der persönlichen Vorsprache des Bw konnten keine konkreten Nachweise für das Vorliegen einer ausschließlichen betrieblichen Veranlassung für die Kreditaufnahmen beigebracht werden. Die völlig allgemein gehaltene Bestätigung eines ehemaligen Traktorhändlers, dass die bei ihm gekauften Traktoren kreditfinanziert worden seien, kann die geforderten Nachweise nicht ersetzten…
…bestehenden Umstände ordnungsgemäß berücksichtigt hat, keinen Einfluss. Auch ist anzumerken, dass allein die Tatsache eines (möglichen) künftigen Umsatzrückganges noch keine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert rechtfertigen kann, wenn keine konkreten Nachweise über die Wertminderung der Handelswaren zum Bilanzstichtag beigebracht werden. Tz. 26 Trinkgelder und Spenden…
… 16, Stichwort "Computer"). Die Annahme eines niedrigeren Privatanteiles kann im Allgemeinen nur im Falle der Führung eines konkreten Nachweises als erwiesen angesehen werden. Die Berufungswerberin hat wiederum nur die Schätzung eines geringeren Privatanteiles beantragt, jedoch keine konkreten Beweismittel hiefür angeboten. Damit hat sie allenfalls nur…
…dazu keine Veranlassung. Als beruflich veranlasst wird zudem grundsätzlich das Notebook erachtet, das der Bw. im Jahr 2010 angeschafft hat, und das er nach seinen Angaben zu 70% für vorbereitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit seiner Arbeit als Musiklehrer verwendet. Allerdings wird, da keine konkreten Nachweise…
…Der Einwand bzw. die Rechtfertigung mit einem mittlerweile verstorbenen Buchhalter kann dies nicht beseitigen. Hinsichtlich der übrigen Aufwendungen wurde auch hier kein hinreichend konkreter Nachweis über eindeutige berufliche bzw. betriebliche Bedingtheit der Aufwendungen erbracht. Auch darauf wurde der Berufungswerber bereits in der Berufungsvorentscheidung hingewiesen. 7…
…glaubhaft und nachvollziehbar, dass bei einer Entfernung von 1.340 Kilometer für eine Heimfahrt (Hin- und Rückfahrt), die Fahrten nicht wöchentlich durchgeführt worden sind. Da auch keine konkreten Nachweise der dem Bw. durch die Heimfahrten entstandenen Aufwendungen vorgelegt werden konnten, und es nicht nachvollziehbar ist…
…auch keine konkreten Nachweise für die Streitjahre darüber zu führen in welchem zeitlichen Ausmaß er "Dienstzeiten" im häuslichen Arbeitszimmer erbracht hatte. Aber auch das Vorbringen des steuerlichen Vertreters, das häusliche Arbeitszimmer habe auch der Erstellung fachwissenschaftlicher Publikationen des Bw. gedient, vermag keinen gewichtigen Umstand dafür…