…a FinStrG für die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume Jänner 2000 bis März 2001 ist der Bf. insoweit im Recht, als keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer für diese Art der Abgabenhinterziehung geforderten subjektiven Tatseite der Wissentlichkeit des Verkürzungseintritts (angesichts der von der Finanzstrafbehörde erster Instanz unwidersprochen gebliebenen Äußerung…
…Die Umsatzsteuer aus den steuerpflichtigen Umsätzen habe € 19.801,41 und die gesamte Vorsteuer € 25.420,48 betragen. Somit sei in der unterjährigen Buchhaltung keine Zahllast ausgewiesen gewesen, weshalb der Geschäftsführer keine Verpflichtung zur Abgabe einer UVA erkannt habe. Erst bei Erstellung des…
…wissentlichen Nichtentrichtung der gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlung abgeleitet werden kann. Wer als Unternehmer tätig wird, hat die damit verbundenen abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu beachten. Will der Abgabepflichtige diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, kann er die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten auch anderen Personen anvertrauen. Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit…
…nach Ansicht der Beschwerdebehörde keine hinreichenden Verdachtmomente hinsichtlich der subjektiven Tatseite: Für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wird bezüglich der Pflichtverletzung Vorsatz (bedingter Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1, 2. Halbsatz FinStrG genügt) und betreffend den Verkürzungserfolg Wissentlichkeit vorausgesetzt. Gemäß…
…Monaten keine einzige Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet worden seien, was auf eine kontinuierliche und systematische Vorgangsweise schließen lasse und der Beschuldigte schon aufgrund seiner langjährigen Unternehmertätigkeit und fachlichen Qualifikation gewusst habe, dass Einnahmen aus Vermietung der Steuerpflicht unterliegen. Sowohl aus den niederschriftlichen Feststellungen bei…
…der Gesellschaft enthalten gewesen sei. Letzteres sei offensichtlich auch bei der Umsatzsteuersonderprüfung Oktober 2002 bis Juni 2003 festgestellt worden. Auch die eine aktenkundige Ausgangsrechnung vom 31. Juli 2003 an die Fa. X. rechtfertige keine Umsatzzuschätzung, da - laut Auskunft der Gattin des Bw. - mit der Fa…
…Dadurch erscheine auch die subjektive Tatseite als erwiesen und auch die geforderte Wissentlichkeit. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und die gänzliche Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen kein Umstand angesehen. Gegen dieses Erkenntnis der Finanzstrafbehörde erster Instanz richtet sich die vorliegende frist- und…
…Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt auf der subjektiven Tatseite Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung. Bei einer Wissentlichkeit bezweckt der Täter nicht den tatbildmäßigen Erfolg, sein Ziel ist nicht unbedingt dieser, sondern ein anderer, allenfalls sogar rechtlich unbedenklicher Erfolg…
…für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG verlangt auf der subjektiven Tatseite Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung. Bei einer Wissentlichkeit bezweckt der Täter nicht den tatbildmäßigen Erfolg, sein Ziel ist nicht unbedingt dieser…
…Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Wenn der Bf. in seiner äußerst genauen Darstellung darauf hinweist, er hätte sich mehrfach über steuerrechtliche Bedingungen bei dem für…
…bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit zufolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein…
…bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit zufolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein…
…dieser Personen sorgsam vorzugehen und sie auch entsprechend zu beaufsichtigen. Allerdings wird bei Vorliegen eines Überwachungsverschuldens lediglich ein fahrlässiges Finanzvergehen begangen. Die im angefochtenen Bescheid vorgeworfene Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt für den Verkürzungserfolg jedoch die Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis)…
…bzw. die Tatsache etwaiger Gutschriften bzw. Zahllasten sei ihm bei der Weiterreichung der Unterlagen nicht bekannt gewesen und haben daher keinen Grund dargestellt, die Voranmeldungen früher oder später einzureichen. Auch hätten sich in den ersten Jahren des Aufbaus immer wieder Umsatzsteuergutschriften ergeben. Die Tatsache, dass…
…der Bw diese Tatsache kennen musste, allerdings im Rahmen der Beurteilung einer allfälligen Fahrlässigkeit und nicht bei behauptetem Vorsatz oder gar Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung. Selbst ein allgemeines Unrechtsbewusstsein hinsichtlich der Nichtabgabe der Voranmeldung würde noch keine Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung bewirken. Eine Strafbarkeit nach …
…und Unbekümmertheit zu, dies sei als Fahrlässigkeit einzustufen. Es könne höchstens ein Eventualvorsatz vorliegen, aber keine Wissentlichkeit. Es werde die Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 FinStrG beantragt. Hinsichtlich der Strafbemessung werden noch folgende Milderungsgründe geltend gemacht: Das Geständnis, eine Finanzordnungswidrigkeit begangen zu haben, das Wohlverhalten…
…ausfolgte. Eine Schlussbesprechung habe am 14. Mai 2002 stattgefunden, in der Niederschrift seien jedoch keine Feststellungen getroffen worden. Es sei auf sämtliche Textziffern verwiesen worden, von denen sich nur einige wenige auf die Umsatzsteuer beziehen. Die Abgabenbeträge im Bericht seien in ATS dargestellt, welcher Umstand…
…also der Wissentlichkeit, betreffend der Bewirkung von Abgabenverkürzungen sind die Tatbestandsmerkmale des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erfüllt. Die Bw. hat hiezu in der mündlichen Verhandlung angegeben, dass ihr lediglich bekannt war, dass bei Umsatzsteuergutschriften eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen ist. Irgendein Beweismittel in der Form…
…Lagerung dieser Mengen bewerkstelligt hat. Bei der langjährigen Erfahrung des Bf. in dieser Branche hätte er diese Geschäftsaufnahme als riskant ansehen und weitere Prüfungsmaßnahmen zur Bonität seines Geschäftspartners setzten müssen. Dennoch ist nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aus dieser Konstellation keine Wissentlichkeit des Bf…
…Gesamtsumme der Umsatzsteuerzahllasten erzwungen, wobei der Beschuldigte unter Verwendung des Institutes der Selbstanzeige jeweils einer Bestrafung entkommen ist. Auf der subjektiven Tatseite verlangt das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung. Bei einer Wissentlichkeit bezweckt der…