…a FinStrG für die Umsatzsteuervoranmeldungszeiträume Jänner 2000 bis März 2001 ist der Bf. insoweit im Recht, als keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer für diese Art der Abgabenhinterziehung geforderten subjektiven Tatseite der Wissentlichkeit des Verkürzungseintritts (angesichts der von der Finanzstrafbehörde erster Instanz unwidersprochen gebliebenen Äußerung…
…Täter muss keinen Vorsatz auf eine konkrete Höhe des verkürzten Betrags haben (VwGH 5. 3. 1990, 88/15/0087; 17. 12. 2001, 97/14/0134). Bei einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 (Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnabgaben), die Wissentlichkeit voraussetzt, muss sich die Wissentlichkeit nur auf…
…Die Umsatzsteuer aus den steuerpflichtigen Umsätzen habe € 19.801,41 und die gesamte Vorsteuer € 25.420,48 betragen. Somit sei in der unterjährigen Buchhaltung keine Zahllast ausgewiesen gewesen, weshalb der Geschäftsführer keine Verpflichtung zur Abgabe einer UVA erkannt habe. Erst bei Erstellung des…
…wissentlichen Nichtentrichtung der gegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlung abgeleitet werden kann. Wer als Unternehmer tätig wird, hat die damit verbundenen abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu beachten. Will der Abgabepflichtige diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, kann er die Besorgung der steuerlichen Angelegenheiten auch anderen Personen anvertrauen. Bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit…
…nach Ansicht der Beschwerdebehörde keine hinreichenden Verdachtmomente hinsichtlich der subjektiven Tatseite: Für die Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wird bezüglich der Pflichtverletzung Vorsatz (bedingter Vorsatz im Sinne des § 8 Abs. 1, 2. Halbsatz FinStrG genügt) und betreffend den Verkürzungserfolg Wissentlichkeit vorausgesetzt. Gemäß…
…Monaten keine einzige Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht bzw. Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet worden seien, was auf eine kontinuierliche und systematische Vorgangsweise schließen lasse und der Beschuldigte schon aufgrund seiner langjährigen Unternehmertätigkeit und fachlichen Qualifikation gewusst habe, dass Einnahmen aus Vermietung der Steuerpflicht unterliegen. Sowohl aus den niederschriftlichen Feststellungen bei…
…die Umsatzsteuer für die jeweiligen Zeiträume festzusetzen war. […] Der Erstbeschuldigte verantwortete sich damit, dass er durchgehend eine steuerliche Vertretung (Firma Steuerberatung-GmbH) beschäftigt und er darauf vertraut habe, dass sämtliche UVAs rechtzeitig gemeldet werden, womit ihm diesbezüglich kein Vorsatz und schon gar keine Wissentlichkeit…
…April 2015 angemerkt wurde, dass KEINE Selbstanzeige i.S. des § 29 FinStrG erstattet wurde. Auch die verspätete Abgabe von Umsatzsteuererklärungen wurde dem Prüfer gegenüber erklärt. Die FinStrG-Novelle 2014 brachte ab 1.10.2014 hauptsächlich Nachschärfungen bei Selbstanzeigen von Steuersündern. Allen nach dem 30.9…
…über eine Umsatzsteuersonderprüfung bei der D-GmbH für den Zeitraum 02/2016 bis 01/2017. Laut diesem Bericht kam es im Zuge der Prüfung zu einer Vorsteuerberichtigung, da die gestellten Rechnungen als Deckungsrechnungen qualifiziert wurden. Die Vorsteuer sei deshalb nicht anerkannt worden, da keine Unterlagen…
…der Gesellschaft enthalten gewesen sei. Letzteres sei offensichtlich auch bei der Umsatzsteuersonderprüfung Oktober 2002 bis Juni 2003 festgestellt worden. Auch die eine aktenkundige Ausgangsrechnung vom 31. Juli 2003 an die Fa. X. rechtfertige keine Umsatzzuschätzung, da - laut Auskunft der Gattin des Bw. - mit der Fa…
…2 lit. a FinStrG sei jedenfalls keine Wissentlichkeit auf Seiten des Erstangeklagten vorgelegen. Die Bf2 habe ein Gastronomielokal am XPlatz betrieben. Auf Grund langjähriger körperlicher und psychischer Probleme in Folge einer laufenden Arbeitsüberlastung habe der Bf1 leider seine Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen vernachlässigt. Zudem…
…Dadurch erscheine auch die subjektive Tatseite als erwiesen und auch die geforderte Wissentlichkeit. Bei der Strafbemessung wurde als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit und die gänzliche Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen kein Umstand angesehen. Gegen dieses Erkenntnis der Finanzstrafbehörde erster Instanz richtet sich die vorliegende frist- und…
…von € 23.947,26 anerkannt. Wie dem Abgabenkonto der Beschwerdeführerin zu entnehmen ist, wurde bei Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung 12/2014 keine Vorauszahlung geleistet und auch keine Voranmeldung eingereicht. Sowohl die Abgabennachforderung für 12/2014 in der Höhe von € 108.498,60 als auch…
…Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verlangt auf der subjektiven Tatseite Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung. Bei einer Wissentlichkeit bezweckt der Täter nicht den tatbildmäßigen Erfolg, sein Ziel ist nicht unbedingt dieser, sondern ein anderer, allenfalls sogar rechtlich unbedenklicher Erfolg…
…Vorsatzes auszugehen. Gegenteiliges wurde trotz Beteuerung des Beschuldigten, es liege keine subjektive Tatseite vor, nicht vorgebracht, übersieht er dabei doch, dass seine Ausführungen inhaltlich genau die vom Gesetz geforderte Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen bestärkt. Inhaltlich beschränkt sich der Beschuldigte nämlich darauf, eine absichtliche…
…für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG verlangt auf der subjektiven Tatseite Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung. Bei einer Wissentlichkeit bezweckt der Täter nicht den tatbildmäßigen Erfolg, sein Ziel ist nicht unbedingt dieser…
…Schuldform der Wissentlichkeit (dolus principalis) hinsichtlich der Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen und des Eventualvorsatzes in Bezug auf die Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen erforderlich. Wenn der Bf. in seiner äußerst genauen Darstellung darauf hinweist, er hätte sich mehrfach über steuerrechtliche Bedingungen bei dem für…
…bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit zufolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein…
…bei dem in Wahrheit nur ein Delikt vorliegt. Die Strafbarkeit einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Strafbarkeit zufolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein…
…Zeitpunkt ausgestellt und versteuert. Das Finanzamt hätte keine Kenntnis vom laufenden Verkaufsprozess gehabt. Das Unternehmen zu bereichern? Bereits aus dem Kaufvertrag vom 1.4.2014 geht hervor, dass die Umsatzsteuer durch Übertragung vom Steuerkonto des Käufers (VSt) auf unser Steuerkonto erfolgen wird. Ich hätte also…