…Gewicht fallende Einnahmenschwankungen des Gesellschafter-Geschäftsführers aus der Aktenlage nicht ableitbar seien; es sei eindeutig eine laufende Auszahlung eines im Wesentlichen gleich hohen Jahresbezuges gegeben. Das bloß allgemein behauptete Risiko einer Bezugskürzung bei einer Verlustsituation der GesmbH stelle ebenso wenig ein unternehmerspezifisches Risiko dar wie…
…der Teilnahme am Wagnis des Unternehmens und u.a. in der Beteiligung am Gewinn und Verlust und an den stillen Reserven einschließlich Firmenwert bestehen. Dies sei für die lange Zeit der Beteiligung zu berücksichtigen. Ein limitiertes Auseinandersetzungsgutachten in der vorliegenden Bandbreite stelle somit keine Pauschalabfindung…
…Verhältnisse, wobei zwei Kriterien im Vordergrund stehen: -- Übernahme eines Unternehmerrisikos und/oder -- Unternehmerinitiative. Übernahme eines Unternehmerrisikos bedeutet die gesellschaftsrechtliche oder eine wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, also die Übernahme eines Unternehmerwagnisses; dazu gehört die Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft…
…nämlich das eingesetzte Kapital. Dennoch ist der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft kein Mitunternehmer, der Kommanditist könnte es aber sein. Wenngleich der mit der Gefahr des Verlustes verbundene Vermögenseinsatz für die Annahmen des Unternehmerrisikos und für die Zurechnung zur Mitunternehmerschaft unabdingbar ist, so kann nach dem Gesagten…
…die Firma hat. Immerhin gibt es auch Namensfirmen die überhaupt keinen Hinweis auf den Inhalt des Unternehmens beinhalten. Diese würden dann nach Ansicht der BP wohl auch nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Letztlich meint die Betriebsprüferin auf Seite 3 weiter unten, dass man ihr…
…Steuerrecht steuerwirksam, die Steuerwirksamkeit wird aber in diesen Fällen durch die lex specialis des § 3 Abs. 2 UmgrStG verhindert. Eine Ausnahme vom Grundsatz der Steuerneutralität enthält § 3 Abs. 3 UmgrStG, der normiert, dass "unabhängig vom Vorliegen eines Buchgewinnes oder -verlustes Veränderungen des Betriebsvermögens, die aus…
…Teilnahme an Sitzungen nicht vorlag. Gemäß § 11 Abs. 14 UStG 1994 liegt ein unberechtigter Steuerausweis dann vor, wenn der Unternehmer in einer Rechnung eine Steuer ausweist, obwohl er keine Leistung ausführte. Ein unberechtigter Steuerausweis liegt auch vor, wenn der Unternehmer in einer Rechnung statt des…
…Pot = Preisgeld) wandert, das Fee (gehört dem Unternehmer) und die Anzahl der Teilnehmer am Turnier festgehalten. Vom Prüfer wurde hieraus die Gesamtgewinnsumme, di. lt. eigenen Angaben des Geschäftsführers das Buyin mal der Anzahl der Teilnehmer, ermittelt. Der Einsatz der Teilnehmer, auf die letztlich der…
…und FG davon aus, die stillen Einlagen wären auf eine Laufzeit von 10 Jahren gebunden und somit eigenkapitalersetzend. Es ging ihr auch darum, in Zukunft nicht die vollen Verluste ausweisen und keine Maßnahmen im Sinne des § 36 Abs. 2 GmbHG setzen zu müssen; letztere bedingen…
…Übernahme eines Unternehmerrisikos bedeutet die gesellschaftsrechtliche oder eine wirtschaftlich vergleichbare Teilnahme am Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens, also die Übernahme eines Unternehmerwagnisses. Dazu gehört neben der Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft, die Haftung für Gesellschaftsschulden, die Beteiligung an stillen Reserven und am Firmenwert…
…Geschäftsführer, noch dazu einer, der nach eigenem Vorbringen zu den Zahlungszeitpunkten bereits mit dem Aufbau eines eigenen Unternehmens begonnen hat und somit den Verlust seines Arbeitsplatzes nicht fürchten musste, hätte allenfalls versucht, mit den Gläubigern einen Vergleich abzuschließen, um einem Haftungsverfahren zuvorzukommen. Die Handlungsweise des…
…Jahren von 1990 bis 1998 ergaben sich folgende Verluste laut den Abgabenbescheiden (vor der Betriebsprüfung): [Grafik] Zum Betriebsgegenstand der Bw.: Die Berufungswerberin beschäftigte sich von ihrer Gründung am 18.07.1990 weg bis 1998 erfolglos mit der Verwirklichung einer Idee des ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers HP…
…zuletzt genannten auch regelmäßig besucht worden. Am 23. September 2003 (Vorhaltsbeantwortung) seien Bestätigungen der Firmen R. und Eis. vorgelegt worden, worin die Unternehmensbesuche in ihrer "aktiven Zeit" bestätigt worden wären. Eine am selben Tag vorgelegte Aktennotiz des Geschäftsführers der Bw. bestätige diese Kundenbesuche für den…
…"als keine Überschuldung des Unternehmens mehr vorliege" und der Tatsache, dass der Geschäftsführer der Bw.- insbesondere auf Grund auch des offenen Verfahrens betreffend die Jahre 1991 bis 1995 - wohl veranlasst sei, nur äußerst vorsichtig und möglichst ohne Übernahme größerer Risken für das Unternehmen zu agieren…
…Scheinfirmen am Bau und den damit verfolgten Zweck Kenntnis hat. Für jedermann ist erkennbar, dass die - meist kurz zuvor aus dem Ausland eingereisten - Personen, die als Gesellschafter und Geschäftsführer der "Briefkasten-GmbHs" eingesetzt werden, weder die finanziellen Mittel noch die Sachkenntnis haben, um solche Unternehmen…
…Umrechnung dieser Provisionen auf einen fiktiven Warenumsatz, wie dies der steuerliche Vertreter vorbringe, kein Weiterbestehen des Handelsgeschäftes konstruiert werden. Dazu komme, dass der Geschäftsführer Herr T. branchengleiche Unternehmen besessen habe. Insbesondere sei die P.GmbH (alt) zu erwähnen, die trotz Verdrängungswettbewerb von Wien aus in…
…konnte. Es ist keine Behauptung des Zollamtes, sondern ergibt sich dies bereits aus dem am 5. Dezember 2011 bekannten Sachverhalt, dass ein ordentlicher Geschäftsgang unter wesentlicher Beteiligung des HaS vorgetäuscht wurde. Es mag zwar frei von Sinn sein, sehenden Auges einen Verlust gezielt in Kauf…
…1995 und Kapitalertragsteuer 1995: Diese in Tz 34 des BP-Berichtes beschriebene Feststellung betrifft die Teilnahme der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer B. und C. an einem "Philosophie Meeting bzw. 3 Tages Philosophieworkshop" im Jahr 1995. Es seien zwei Rechnungen des beauftragten Unternehmens D-GmbH vorgelegt worden…
…sehenden Ebene des Geschäftsführers ein Unternehmerwagnis gegeben ist. Im gegenständlichen Fall ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten, den Ausführungen im Geschäftsführervertrag, in der Berufung und im Vorlageantrag jedenfalls nicht davon auszugehen, dass sich die Entlohnung des Geschäftsführers als Gewinn oder Verlust aus vom Geschäftsführer realisierten Projekten…
…aus Vermietung und Verpachtung - ausdrücklich aufgefordert hätte, hat der Bw. nicht behauptet. Von einem unbilligen Vorgehen des Finanzamtes kann somit nicht gesprochen werden. Nach all dem Gesagten konnte der Berufung kein Erfolg beschieden sein, weshalb sie als unbegründet abzuweisen war. Klagenfurt, am 20. Juni 2007