…des § 4 Abs. 1 GrEStG nach der (anteiligen) Gegenleistung erfolgt ist. Was die Begünstigung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz betrifft, ist Folgendes auszuführen: Nach § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG wird die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen, die mit einer Betriebsübertragung im Sinne des Abs. 1 in…
…000 Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NEUFÖG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Es darf daher nicht übersehen werden, dass im Hinblick auf diese Bestimmung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen nach dem NEUFÖG…
…Erwerb des Grundvermögens auf Grund der Differenz zwischen dem Wert des Grundvermögens und der auf das Grundvermögen anteilig entfallenden Gegenleistung festzusetzen sei, ist folgendes auszuführen: Ist zwecks Feststellung des Umfanges der Begünstigung nach § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG, § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG…
…zur Geltendmachung der Begünstigung im Sinne des NEUFÖG am 21. September 2001 bei der Finanzbehörde eingelangt sei. Die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes (insbesondere § 4 NEUFÖG) würden keine Zeitpunkt nennen, bis zu dem die formularmäßige Geltendmachung der Begünstigung nach § 1 Z. 1 bis 7 NEUFÖG vorzunehmen sei…
…Wert 75.000 Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NeuFöG treten die Wirkungen dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Es darf nicht übersehen werden, dass im Hinblick auf diese Bestimmung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen, so auch nach …
…Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NeuFöG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Der neue Betriebsinhaber hat bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen, in dem die Übertragung erklärt wird…
…Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2007, 2006/16/0098 dient § 295a BAO nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen. Demnach führte die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 im Zuge des Berufungsverfahrens nicht zum Eintritt der Begünstigung nach dem…
…Inanspruchnahme der Begünstigung nach dem NeuFöG sei die zwingende Vorlage des Formulars NeuFö 3. Im gegenständlichen Fall sei nur das Formular NeuFö 1 vorgelegt worden, das der einstigen Rechtslage laut BGBl. I Nr. 106/1999 entsprechen würde, die für die gegenständliche Übertragung keine Grunderwerbsteuerbegünstigung vorgesehen…
…noch gar keinen Betrieb geführt habe, würde bedeuten, dass die Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung nach dem NeuFöG nicht vorliegen würden und somit die Begünstigungen auch nicht gewährt werden könnten. Läge eine Neugründung eines Betriebes iSd § 4 NeuFöG durch die Berufungswerber vor, hätte das Formular NeuFö…
…noch gar keinen Betrieb geführt habe, würde bedeuten, dass die Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung nach dem NeuFöG nicht vorliegen würden und somit die Begünstigungen auch nicht gewährt werden könnten. Läge eine Neugründung eines Betriebes iSd § 4 NeuFöG durch die Berufungswerber vor, hätte das Formular NeuFö…
…Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz beatragte die Bw. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und stellte nochmals ausführlich dar, weshalb ihrer Ansicht nach die Unterfertigung des Formulares NEUFÖG1 keine materiell rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung sei. Weiters wandte sie ein, dass die Tatsache…
…Betriebsvermögens keine Änderung des Betriebsgegenstandes herbeiführte sondern lediglich, wie im Geschäftsleben auch sonst üblich, einen Betrieb bzw. dessen Betriebsvermögen bestmöglich zu verkaufen suchte. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kam es daher nicht zur Schaffung neuer Betriebsstrukturen durch die Berufungswerberin, weshalb die Begünstigungen des NeuFÖG im…
…steht, dass dem MBA kein den Voraussetzungen des § 4 NeuFöG entsprechendes Formblatt vorgelegt wurde, kann eine Befreiung von den Stempelgebühren der beim MBA angefallenen Schriften nach § 2 Z. 1 NeuFöG nicht gewährt werden. Dazu ist auch auf das zwischenzeitig ergangene Erkenntnis des VwGH vom 29…
…daher diese Begünstigung ohnehin nicht zur Anwendung gelangen. Mit Vorlageantrag vom 17. Dezember 2002 wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz begehrt und eingewendet, die Rechtsansicht des Finanzamtes treffe nicht zu. Nach der Verordnung und dem Erlass zum NEUFÖG sei Betriebsinhaber…
…hatte sich der Bw. innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Übertragung als Betriebsinhaber eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt und es war daher auch aus diesem Grund eine Begünstigung nach dem NeuFöG zu versagen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11.…
…sondern sogar die idente ÖNACE haben. Somit liegt keine Betriebsübergabe im Sinne des § 5a NeuFÖG vor. Die Begünstigung nach dem NeuFöG wurde daher berechtigt nicht gewährt. Sohin war spruchgemäß zu entscheiden und die Berufung als unbegründet abzuweisen." Im Vorlageantrag wurde eingewendet: "Laut Berufungsvorentscheidung wären vergleichbare…
…0062). Die Übertragung von Grundvermögen ist nicht von der Begünstigung nach dem NeuFöG umfasst. Da laut Ergänzung vom 27.7.2004 der Erwerb grunderwerbsteuerfrei ist (der Freibetrag beträgt nach dem NeuFöG allerdings nur € 75.000,00) und somit die Vorlage einer Inventarliste entbehrlich ist…
…Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2007, 2006/16/0098 dient § 295a BAO nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen. Demnach führte die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 im Zuge des Berufungsverfahrens nicht zum Eintritt der Begünstigung nach dem…
…5a NEUFÖG ein und beantragte die Erstattung der Grunderwerbsteuer von 225,74 €. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dieser Antrag mit der Begründung abgewiesen, dass die Begünstigung nach § 5a NEUFÖG nicht gewährt werden konnte, da für den Erwerb der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke keine Grunderwerbsteuer…
…der zuständigen Abgabenbehörde keine Neugründungserklärung gem. dem NEUFÖG vorgelegen. Mangels dieser Voraussetzung könnte die Begünstigung nach dem NEUFÖG nicht Platz greifen. Durch die spätere Nachreichung könne dieser Mangel nicht saniert werden. Dem Anbringen vom 26. Juni 2000 wurde eine Erklärung der Neugründung (§ 4 NEUFÖG) in…