…des § 4 Abs. 1 GrEStG nach der (anteiligen) Gegenleistung erfolgt ist. Was die Begünstigung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz betrifft, ist Folgendes auszuführen: Nach § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG wird die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen, die mit einer Betriebsübertragung im Sinne des Abs. 1 in…
…2 NeuFöG) Rz 21: Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig von einer eventuellen Begünstigung nach dem…
…nach § 1 Z 1 NeuFöG für die Gebühr nicht (auch nicht nachträglich) zu (vgl. Rz 92 f). Beispiel: Ein Rechtsanwaltsanwärter (Konzipient) wird nach erfolgreicher Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung und der 5-jährigen Praxisausbildung in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Diese Änderung begründet keine Begünstigung nach dem…
…beteiligt sind. Es liegt eine bloße Änderung der Rechtsform vor, für welche keine Begünstigung nach dem NeuFöG zusteht, weil kein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers stattfindet. Beispiel 2: Ein Einzelunternehmer betreibt einen Gewerbebetrieb. Mit seiner Ehefrau als Komplementär gründet er eine KG, in welche…
…000 Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NEUFÖG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Es darf daher nicht übersehen werden, dass im Hinblick auf diese Bestimmung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen nach dem NEUFÖG…
…Erwerb des Grundvermögens auf Grund der Differenz zwischen dem Wert des Grundvermögens und der auf das Grundvermögen anteilig entfallenden Gegenleistung festzusetzen sei, ist folgendes auszuführen: Ist zwecks Feststellung des Umfanges der Begünstigung nach § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG, § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG…
…zur Geltendmachung der Begünstigung im Sinne des NEUFÖG am 21. September 2001 bei der Finanzbehörde eingelangt sei. Die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes (insbesondere § 4 NEUFÖG) würden keine Zeitpunkt nennen, bis zu dem die formularmäßige Geltendmachung der Begünstigung nach § 1 Z. 1 bis 7 NEUFÖG vorzunehmen sei…
…Wert 75.000 Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NeuFöG treten die Wirkungen dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Es darf nicht übersehen werden, dass im Hinblick auf diese Bestimmung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen, so auch nach …
…Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NeuFöG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Der neue Betriebsinhaber hat bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen, in dem die Übertragung erklärt wird…
…Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2007, 2006/16/0098 dient § 295a BAO nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen. Demnach führte die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 im Zuge des Berufungsverfahrens nicht zum Eintritt der Begünstigung nach dem…
…Inanspruchnahme der Begünstigung nach dem NeuFöG sei die zwingende Vorlage des Formulars NeuFö 3. Im gegenständlichen Fall sei nur das Formular NeuFö 1 vorgelegt worden, das der einstigen Rechtslage laut BGBl. I Nr. 106/1999 entsprechen würde, die für die gegenständliche Übertragung keine Grunderwerbsteuerbegünstigung vorgesehen…
…Beschwerdeführerin legte zwar mit dem Sacheinlagevertrag das Formular für die Abgabenbefreiung im Zuge der Neugründung vor, allerdings nur für die Befreiung der Grunderwerbsteuer und nicht für die Befreiung der Gesellschaftsteuer. Dadurch liegt eine materielle Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG nicht vor…
…noch gar keinen Betrieb geführt habe, würde bedeuten, dass die Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung nach dem NeuFöG nicht vorliegen würden und somit die Begünstigungen auch nicht gewährt werden könnten. Läge eine Neugründung eines Betriebes iSd § 4 NeuFöG durch die Berufungswerber vor, hätte das Formular NeuFö…
…noch gar keinen Betrieb geführt habe, würde bedeuten, dass die Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung nach dem NeuFöG nicht vorliegen würden und somit die Begünstigungen auch nicht gewährt werden könnten. Läge eine Neugründung eines Betriebes iSd § 4 NeuFöG durch die Berufungswerber vor, hätte das Formular NeuFö…
…erhoben. Die Behörde hat die Erklärung zu den bezughabenden Akten zu nehmen. Die Vorlage des amtlichen Vordrucks ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG. Wird kein amtlicher Vordruck zur Erklärung der Neugründung vorgelegt oder erfolgt die Vorlage verspätet, ist…
…Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz beatragte die Bw. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und stellte nochmals ausführlich dar, weshalb ihrer Ansicht nach die Unterfertigung des Formulares NEUFÖG1 keine materiell rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung sei. Weiters wandte sie ein, dass die Tatsache…
…oder Verkehrsteuern durch einen befugten Parteienvertreter diesem im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen. Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Da eine wesentliche Voraussetzung für die Begünstigung nach dem NeuFöG nicht vorliegt…
…oder Verkehrsteuern durch einen befugten Parteienvertreter diesem im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen. Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Da eine wesentliche Voraussetzung für die Begünstigung nach dem NeuFöG nicht vorliegt…
…und Rechtslage konnte daher der Beschwerde kein Erfolg beschieden sein und war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Wie oben unter Punkt 3.) dargelegt, ist zur strittigen Rechtsfrage, ob der amtliche Vordruck zur Inanspruchnahme der Begünstigung nach dem NeuFöG im Original der Behörde vorgelegt werden…
…Betriebsvermögens keine Änderung des Betriebsgegenstandes herbeiführte sondern lediglich, wie im Geschäftsleben auch sonst üblich, einen Betrieb bzw. dessen Betriebsvermögen bestmöglich zu verkaufen suchte. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kam es daher nicht zur Schaffung neuer Betriebsstrukturen durch die Berufungswerberin, weshalb die Begünstigungen des NeuFÖG im…