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UFSL RV/0298-L/05Keine Begünstigung nach dem NeuFöG für übersteigenden Wohnungswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2005

…des § 4 Abs. 1 GrEStG nach der (anteiligen) Gegenleistung erfolgt ist. Was die Begünstigung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz betrifft, ist Folgendes auszuführen: Nach § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG wird die Grunderwerbsteuer von steuerbaren Vorgängen, die mit einer Betriebsübertragung im Sinne des Abs. 1 in…

NeuFöR Rz 21–261.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…2 NeuFöG) Rz 21: Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig von einer eventuellen Begünstigung nach dem…

NeuFöR Rz 5–191.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…nach § 1 Z 1 NeuFöG für die Gebühr nicht (auch nicht nachträglich) zu (vgl. Rz 92 f). Beispiel: Ein Rechtsanwaltsanwärter (Konzipient) wird nach erfolgreicher Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung und der 5-jährigen Praxisausbildung in die Liste der Rechtsanwälte eingetragen. Diese Änderung begründet keine Begünstigung nach dem…

NeuFöR Rz 1727.3. Änderung der Rechtsform
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

…beteiligt sind. Es liegt eine bloße Änderung der Rechtsform vor, für welche keine Begünstigung nach dem NeuFöG zusteht, weil kein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers stattfindet. Beispiel 2: Ein Einzelunternehmer betreibt einen Gewerbebetrieb. Mit seiner Ehefrau als Komplementär gründet er eine KG, in welche…

UFSI RV/0240-I/05Betriebsübertragung ab 1.1.2004: ordnungsgemäße Erklärung als materielle Voraussetzung für die Begünstigung nach dem NeuFöG; nachträgliche Erstattung möglich ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.12.2005

…000 Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NEUFÖG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Es darf daher nicht übersehen werden, dass im Hinblick auf diese Bestimmung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen nach dem NEUFÖG…

UFSW RV/4257-W/02Aufteilung eines einheitlichen Erwerbsvorganges (gemischte Schenkung) zur Ermittlung einer Begünstigung für einen Teil des zugewendeten Vermögens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…Erwerb des Grundvermögens auf Grund der Differenz zwischen dem Wert des Grundvermögens und der auf das Grundvermögen anteilig entfallenden Gegenleistung festzusetzen sei, ist folgendes auszuführen: Ist zwecks Feststellung des Umfanges der Begünstigung nach § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG, § 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG…

UFSW RV/3572-W/02Keine Befreiung von der Gesellschaftsteuer nach dem NeuFöG für Einlagen atypisch stiller Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…zur Geltendmachung der Begünstigung im Sinne des NEUFÖG am 21. September 2001 bei der Finanzbehörde eingelangt sei. Die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes (insbesondere § 4 NEUFÖG) würden keine Zeitpunkt nennen, bis zu dem die formularmäßige Geltendmachung der Begünstigung nach § 1 Z. 1 bis 7 NEUFÖG vorzunehmen sei…

UFSI RV/0252-I/07Betriebsübertragung: rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3 (im Vorhinein) ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG; die nachträgliche Vorlage ist kein "rückwirkendes" Ereignis iSd § 295a BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.07.2007

…Wert 75.000 Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NeuFöG treten die Wirkungen dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Es darf nicht übersehen werden, dass im Hinblick auf diese Bestimmung als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen, so auch nach …

UFSI RV/0029-I/08Bäuerliche Übergabe: Strittig ist Beurteilung des "Wohnungswertes" als sonstiges Grundstück, die Bewertung des Ausgedinges und die Begünstigung nach dem NeuFöG, wenn das NeuFö 3 nicht rechtzeitig im Original vorgelegt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2008

…Euro nicht übersteigt. Nach dem - sinngemäß anzuwendenden - § 4 NeuFöG treten die Wirkungen (Begünstigungen) dieses Bundesgesetzes nur unter klar definierten formellen Voraussetzungen ein. Der neue Betriebsinhaber hat bei den in Betracht kommenden Behörden den amtlichen Vordruck (= NeuFö 3) vorzulegen, in dem die Übertragung erklärt wird…

UFSS RV/0417-S/05Die Steuerbefreiung nach dem NeuFöG ist an die rechtzeitige Vorlage des Formulars NeuFö 3 gebunden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2008

…Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. März 2007, 2006/16/0098 dient § 295a BAO nicht der Korrektur von fehlenden formalen Tatbestandselementen. Demnach führte die nachträgliche Vorlage des vollständig ausgefüllten amtlichen Vordruckes NeuFö 3 im Zuge des Berufungsverfahrens nicht zum Eintritt der Begünstigung nach dem…

UFSW RV/0851-W/04Grunderwerbsteuerbefreiung für Betriebsübertragung nach dem NeuFöG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2008

…Inanspruchnahme der Begünstigung nach dem NeuFöG sei die zwingende Vorlage des Formulars NeuFö 3. Im gegenständlichen Fall sei nur das Formular NeuFö 1 vorgelegt worden, das der einstigen Rechtslage laut BGBl. I Nr. 106/1999 entsprechen würde, die für die gegenständliche Übertragung keine Grunderwerbsteuerbegünstigung vorgesehen…

BFG RV/2100233/2014Abgabenbefreiung nach dem NeuFöG nur bei Erfüllung bestimmter formeller Voraussetzungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.10.2019

…Beschwerdeführerin legte zwar mit dem Sacheinlagevertrag das Formular für die Abgabenbefreiung im Zuge der Neugründung vor, allerdings nur für die Befreiung der Grunderwerbsteuer und nicht für die Befreiung der Gesellschaftsteuer. Dadurch liegt eine materielle Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG nicht vor…

UFSG RV/0214-G/09Vorlage des NeuFöG-Formulars nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2010

…noch gar keinen Betrieb geführt habe, würde bedeuten, dass die Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung nach dem NeuFöG nicht vorliegen würden und somit die Begünstigungen auch nicht gewährt werden könnten. Läge eine Neugründung eines Betriebes iSd § 4 NeuFöG durch die Berufungswerber vor, hätte das Formular NeuFö…

UFSG RV/0213-G/09Vorlage des NeuFöG-Formulars nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2010

…noch gar keinen Betrieb geführt habe, würde bedeuten, dass die Voraussetzungen für eine Betriebsübertragung nach dem NeuFöG nicht vorliegen würden und somit die Begünstigungen auch nicht gewährt werden könnten. Läge eine Neugründung eines Betriebes iSd § 4 NeuFöG durch die Berufungswerber vor, hätte das Formular NeuFö…

BFG RV/7104548/2020Antrag auf Rückerstattung von Zulassungsgebühren in Folge Betriebsübertragung nach dem NeuFöG.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2022

…erhoben. Die Behörde hat die Erklärung zu den bezughabenden Akten zu nehmen. Die Vorlage des amtlichen Vordrucks ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigung nach dem NeuFöG. Wird kein amtlicher Vordruck zur Erklärung der Neugründung vorgelegt oder erfolgt die Vorlage verspätet, ist…

UFSW RV/2204-W/081. Befreiung nach dem NeuFöG 2. Festsetzung von Gesellschaftsteuer gemäß § 201 BAO mehr als 1 Jahr nach Selbstberechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2011

…Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz beatragte die Bw. die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und stellte nochmals ausführlich dar, weshalb ihrer Ansicht nach die Unterfertigung des Formulares NEUFÖG1 keine materiell rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigung sei. Weiters wandte sie ein, dass die Tatsache…

BFG RV/7105240/2015Ist für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach dem NeuFÖG die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruckes NeuFö 3 notwendig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2019

…oder Verkehrsteuern durch einen befugten Parteienvertreter diesem im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen. Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Da eine wesentliche Voraussetzung für die Begünstigung nach dem NeuFöG nicht vorliegt…

BFG RV/7105239/2015Ist für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach dem NeuFÖG die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Vordruckes NeuFö 3 notwendig?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.01.2019

…oder Verkehrsteuern durch einen befugten Parteienvertreter diesem im Zeitpunkt der Selbstberechnung vorliegen. Bei der Vorlage des ausgefüllten amtlichen Vordruckes bei der Behörde handelt es sich um ein materiell-rechtliches Tatbestandsmerkmal für die Befreiung. Da eine wesentliche Voraussetzung für die Begünstigung nach dem NeuFöG nicht vorliegt…

BFG RV/3100277/2014Der amtliche Vordruck für die Inanspruchnahme der Begünstigung nach NeuFöG ist rechtzeitig im Original vorzulegen, Kopie genügt nicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.08.2014

…und Rechtslage konnte daher der Beschwerde kein Erfolg beschieden sein und war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Wie oben unter Punkt 3.) dargelegt, ist zur strittigen Rechtsfrage, ob der amtliche Vordruck zur Inanspruchnahme der Begünstigung nach dem NeuFöG im Original der Behörde vorgelegt werden…

UFSG RV/0615-G/07Keine Neugründung eines Betriebes iS des NeuFÖG, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen übernommen wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Betriebsvermögens keine Änderung des Betriebsgegenstandes herbeiführte sondern lediglich, wie im Geschäftsleben auch sonst üblich, einen Betrieb bzw. dessen Betriebsvermögen bestmöglich zu verkaufen suchte. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kam es daher nicht zur Schaffung neuer Betriebsstrukturen durch die Berufungswerberin, weshalb die Begünstigungen des NeuFÖG im…